Bekanntmachung

Trägerschaft pädagogische Übermittagbetreuung/ Ganztagesangebote ? Städtische G...
VO: UVgO Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung Vergabe-Nr.: 07.26
Bekanntmachung

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Ausschreibende Stelle
Stadt Wermelskirchen
Telegrafenstr. 29-33
Wermelskirchen
42929
DE
Zentrale Vergabestelle
02196710115
Beschreibung der Leistung
Trägerschaft pädagogische Übermittagbetreuung/ Ganztagesangebote ? Städtische Gesamtschule Wermelskirchen
Dienstleistung
An der Städtischen Gesamtschule der Stadt Wermelskirchen wird die pädagogische Übermittagbetreuung - Ganztagsangebote im Sinne des Runderlasses Geld oder Stelle - Sek. I, pädagogische Übermittagbetreuung - Ganztagsangebote des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 31.07.2008 bzw. in der gültigen Fassung angeboten ,GoS. Die Stadt Wermelskirchen beabsichtigt, die Trägerschaft für dieses Angebot ab dem 01.08.2026 neu zu vergeben. Hierzu schließen die Stadt Wermelskirchen, die Schulleitung und der Träger im Sinne einer partnerschaftlichen und fairen Zusammenarbeit zum Wohle der Schülerinnen und Schüler der betreffenden Schulen eine Kooperationsvereinbarung. Der Träger übernimmt verantwortlich die Trägerschaft über das außerunterrichtliche Angebot an der Städt. Gesamtschule auf der Grundlage des vorgenannten Runderlasses. Bei der Städtischen Gesamtschule Wermelskirchen handelt es sich um eine fünfzügig genehmigte, aufwachsende Gesamtschule, an der im Schuljahr 2026/2027 die Jahrgangsstufen 5, 6, 7 und 8 beschult werden. Weitere Angaben entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen / der Leistungsbeschreibung. Bitte beachten Sie, dass die Bekanntmachung beigefügt ist und die Vergabeunterlagen unter folgendem Link abrufbar sind: https://www.subreport.de/E63686558
Hauptleistungsort
Wermelskirchen
42929
siehe Leistungsbeschreibung
Ausführungsfristen
Die Vereinbarung tritt am 01.08.2026 in Kraft und gilt bis zum Ende des Schuljahres 2026\/2027, sofern eine
Landesförderung auf der Grundlage des Runderlasses Geld oder Stelle erfolgt.
Sie verlängert sich jeweils für die Dauer eines weiteren Schuljahres, solange der Runderlass gilt.
Eine Kündigung durch einen Kooperationspartner ist zum 31. Januar eines
Jahres per Ende des Schuljahres schriftlich gegenüber den anderen Kooperationspartnern möglich.
Die Vereinbarung endet spätestens mit dem Schuljahr 2029\/2030, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Fristen
14.04.2026 10:00
Auftragsgegenstand
85312000-9 Dienstleistungen der Sozialfürsorge, ohne Unterbringung
Weiterführende Informationen
Stadt Wermelskirchen
CXCPPYFYYDJ4R
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