Bekanntmachung

ST 26035 Vergabe Entwicklung von zwei Skripten in der Programmiersprache R zur ...
VO: Sonstige Vergabeart: Ex ante Veröffentlichung Vergabe-Nr.: ST 26035
Bekanntmachung

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Ausschreibende Stelle
Vermessungs- und Katasteramt Rhein-Kreis Neuss, Geschäftsstelle des Gutachterausschuss im Rhein-Kreis Neuss ohne die Stadt Neuss
Oberstraße 91
Neuss
41460
DE
Frau Richartz-Pérez
02131-9286230
Beschreibung der Leistung
ST 26035 Vergabe Entwicklung von zwei Skripten in der Programmiersprache R zur Ableitung von Immobilienrichtwerten für Ein-/Zwe
Lieferleistung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Entwicklung von zwei Skripten in der Programmiersprache R zur Ableitung von Immobilienrichtwerten für Ein-\/Zweifamilienhäuser und Wohnungseigentum nach dem Immobilienrichtwert-Datenmodell der amtlichen Grundstückswertermittlung Nordrhein-Westfalen. Des Weiteren beinhaltet die Ausschreibung ein Schulungskontingent für die Einweisung in die Programmiersprache R.
Hauptleistungsort
Neuss
41460
Vergabe Entwicklung von zwei Skripten in der Programmiersprache R zur Ableitung von Immobilienrichtwerten für Ein-\/Zweifamilienhäuser und Wohnungseigentum nach dem Immobilienrichtwert-Datenmodell der amtlichen Grundstückswertermittlung Nordrhein-Westfalen für den Rhein-Kreis Neuss ohne Stadt Neuss.
Ausführungsfristen
Ab 01.12.2026 und dann bis 31.08.2027
Fristen

Für diese Bekanntmachung wurden keine gesonderten Fristangaben übermittelt.

Auftragsgegenstand
72000000-5 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
72262000-9 Software-Entwicklung
Weiterführende Informationen
Vermessungs- und Katasteramt Rhein-Kreis Neuss, Geschäftsstelle des Gutachterausschuss im Rhein-Kreis Neuss ohne die Stadt Neuss
CXCPPYFYYD34H
Die Interessenbekundung (nicht das Angebot) ist mit der unten angehangenen Eigenerklärung (Formular 124 Eigenerklärung zur Bietereignung) und den nach Punkt 13.1 geforderten Eignungsnachweisen fristgerecht bis zum 28.09.2026 23:59 Uhr per E-Mail unter kathrin.richartz-perez@rhein-kreis-neuss.de einzureichen.
Falls mit der Interessenbekundung doch schon ein Angebot eingereicht werden sollte, führt dies zum Ausschluss des Bewerbers.
Danach wird von den Bewerbern, welche erfolgreich Ihre Bietereignung nachweisen konnten, 1 geeigneter Bewerber aus dem Interessenbekundungswettbewerb ermittelt und von der unter Ziffer 3 genannten Bedarfsstelle gesondert per E-Mail zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Sollten mehr als ein geeigneter Bewerber eine Interessenbekundung einreichen, wird unter allen gleich geeigneten Bietern unter dem Vier-Augen Prinzip 1 Bieter durch Auslosung ermittelt.
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