Gebäudereinigung für die Studierendenwerk Wuppertal AöR in zwei Losen (Los 1: Gebäude ME; Los 2: Wohnheime)
Gegenstand des Auftrags sind Reinigungsleistungen (Gebäudereinigung) in Gebäuden des Auftraggebers, die in zwei Teillose aufgeteilt sind (Los 1: Gebäude ME; Los 2: Wohnheime). Die Reinigungsleistungen umfassen die Gebäudereinigung in Form der Unterhaltsreinigung durch Reinigung der Gebäudeinnenflächen einschließlich der Einrichtungsgegenstände, Bestückung mit und Verteilung von Hygieneartikeln, die getrennte Müllentsorgung sowie die jährliche Grundreinigung und gegebenenfalls zusätzliche Sonderreinigungen nach Abruf gemäß der Anlage "Leistungsbeschreibung" sowie der Anlage "Leistungsverzeichnis / Preisblatt". Diese Leistungen sind sowohl in Los 1 als auch in Los 2 umfasst.
Der Auftraggeber hat das Recht, die Laufzeit dieses Vertrages zwei Mal durch einseitige Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer um jeweils 12 Monate zu verlängern. Die jeweilige Erklärung des Auftraggebers zur Verlängerung des Vertrages bedarf der Schriftform und muss dem Auftragnehmer bis spätestens sechs Monate vor dem Ende der Vertragslaufzeit zugegangen sein.
Gebäude ME (Hauptgebäude mit Verwaltung und Gastronomie) = Los 1
Wohnheim = Los 2
Siehe Ziff. 22.2 der Bewerbungsbedingungen und Informationen zum Vergabeverfahren.
Siehe Ziff. 22.3.1 der Bewerbungsbedingungen und Informationen zum Vergabeverfahren.
Siehe Ziff. 22.3.2 der Bewerbungsbedingungen und Informationen zum Vergabeverfahren.
Siehe Ziff. 22.3.3 der Bewerbungsbedingungen und Informationen zum Vergabeverfahren.
Verlängerungsoption:
- Vergabeverfahren beginnt mit Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung und Aufforderung an alle interessierten Unternehmen zur Abgabe eines Angebots
- Terminvereinbarung für verpflichtende Ortsbesichtigung (Zeitraum 23.06 - 04.07.2025) durch entsprechende Nachricht des Bieters an Auftraggeber im Bereich "Kommunikation" auf Vergabeplattform
- verpflichtende Ortsbesichtigung im Zeitraum 23.06 - 04.07.2025, anschließend Erhalt einer Teilnahmebestätigung vom Auftraggeber, die zwingend mit dem Angebot vorzulegen ist (Angebote, die nicht an der Ortsbesichtigung teilnehmen, werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen)
- Angebotsabgabe bis Ablauf der Angebotsfrist (16.07.2025, 12.00 Uhr)
- Prüfung der Angebote durch Auftraggeber (ggf. Nachforderung und Aufklärung von Unterlagen)
- Beendigung des Verfahrens durch Zuschlagserteilung auf das wirtschaftlichste Angebot am Maßstab der bekanntgemachten Zuschlagskriterien
Kriterium "Nachhaltigkeit" als Zuschlagskriterium (Qualität) mit einer Gewichtung von 10 %, siehe Ziff. 22.3.3 der Bewerbungsbedingungen und Informationen zum Vergabeverfahren, und in diesem Zusammenhang Vorlage eines wertungsrelevanten Konzepts zur Nachhaltigkeit mit dem Angebot (siehe Ziff. 21.5 der Bewerbungsbedingungen und Informationen zum Vergabeverfahren)
Etwaige Fragen und Auskünfte zur Vergabe sind ausschließlich in textlicher Form über die verwendete Vergabeplattform (https://www.evergabe.nrw.de) im Bereich "Kommunikation" bis spätestens 10. Juli 2025 an den Auftraggeber zu richten. Der Auftraggeber wird die Fragen über die Vergabeplattform beantworten.
Das Verfahren für die Nachprüfung der Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die § 160 GWB verwiesen:
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Der Auftraggeber behält sich im Fall von fehlenden, unvollständigen oder fehlerhaften Unterlagen vor, gemäß § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV vorzugehen. Danach können Unterlagen auf Aufforderung des Auftraggebers nachgereicht werden.
Ob eine Aufforderung zur Nachreichung, Vervollständigung oder Korrektur im konkreten Fall erfolgt, wird der Auftraggeber unter ordnungsgemäßer Ausübung seines Ermessens entscheiden. Hierbei wird er insbesondere den Gleichbehandlungsgrundsatz beachten.Der Vorbehalt der Nachforderung gilt nicht für die abgeforderten Preisangaben, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 Satz 2 VgV).
Die Frist zur Nachreichung, Vervollständigung oder Korrektur wird mindestens sechs Kalendertage betragen.
Der Bieter hat mit dem Angebot nachzuweisen, dass bei ihm die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz (MiLoG), § 21 Abs. 1 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), § 21 Abs. 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) sowie § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) jeweils nicht vorliegen. Er hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der entsprechenden Ausschlussgründe abzugeben (Anlage "Eigenerklärung zu MiLoG, AEntG, SchwarzArbG und LkSG"). Dies gilt im Falle der Teilnahme als Bietergemeinschaft für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft.
Der Bieter hat mit dem Angebot nachzuweisen, dass bei ihm keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. Er hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB abzugeben (Anlage "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen"). Dies gilt im Falle der Teilnahme als Bietergemeinschaft für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft.
Der Bieter muss mit dem Angebot mindestens drei Referenzen über vergleichbare Leistungen zu der mit diesem Auftrag ausgeschriebenen Leistung (Leistungen der Gebäudeinnenreinigung mit vergleichbarem Auftragsumfang, insb. der Jahresreinigungsfläche) durch Vorlage einer entsprechenden Referenzliste als Eigenerklärung (siehe Anlage "Referenzen") nachweisen.
Dabei gelten hinsichtlich der Referenzaufträge folgende Mindestanforderungen:
- insgesamt mindestens drei Referenzaufträge
- jeweils mindestens 24 Monate abgeschlossener Leistungszeitraum
und
- das Ausführungsende aller Referenzaufträge darf bei Ablauf der Angebotsfrist nicht länger als 36 Monate zurückliegen.
Der Bieter hat in der entsprechend vorzulegenden Referenzliste (Anlage "Referenzen") je Referenzauftrag Angaben zum Auftraggeber, dessen Adresse, dem / der zuständigen Ansprechpartner(in) mit Funktion und Telefonnummer sowie dem Leistungszeitraum, einer kurzen Beschreibung / Erläuterung (zum Nachweis der Vergleichbarkeit des Referenzauftrags, insb. Angabe der Jahresreinigungsfläche in qm/Jahr) und dem Gesamtauftragswert des Referenzauftrags zu machen.
Der Bieter hat eine Zertifizierung über ein bestehendes Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 (oder gleichwertig) nachzuweisen. Im Fall der Teilnahme als Bietergemeinschaft muss der Nachweis ggf. für mehrere Mitglieder der Bietergemeinschaft erbracht werden. Hierzu wird auf Ziff. 15.2 der Bewerbungsbedingungen und Informationen zum Vergabeverfahren verwiesen. Nachzuweisen ist eine gültige Zertifizierung zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist (siehe Ziff. 9.1 der Bewerbungsbedingungen und Informationen zum Vergabeverfahren).
Der Bieter hat eine Zertifizierung über ein bestehendes Umweltmanagementsystem nach DIN EN ISO 14001 (oder gleichwertig) nachzuweisen. Im Fall der Teilnahme als Bietergemeinschaft muss der Nachweis ggf. für mehrere Mitglieder der Bietergemeinschaft erbracht werden. Hierzu wird auf Ziff. 15.2 der Bewerbungsbedingungen und Informationen zum Vergabeverfahren verwiesen. Nachzuweisen ist eine gültige Zertifizierung zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist (siehe Ziff. 9.1 der Bewerbungsbedingungen und Informationen zum Vergabeverfahren).
Weiterhin muss der Bieter mit dem Angebot die Objektleitung, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden soll (Objektleitung und Stellvertretung), unabhängig davon, ob diese dem Bieter angehören (oder bspw. einem Nachunternehmer), durch entsprechende Eigenerklärung (siehe Anlage "Angabe der technischen Fachkräfte") angeben. Hierbei sind Name, der Arbeitgeber, die Berufsqualifikation und die Berufserfahrung (in Jahren) sowie das Sprachniveau für Deutschkenntnisse anzugeben.
Der Bieter hat dabei zwingend Objektleitung und eine Stellvertretung zu benennen.
Für die anzugebende Objektleitung gelten die nachfolgenden Mindestanforderungen:
- jeweils mindestens fünf Jahre Berufserfahrung,
- jeweils Deutschkenntnisse mindestens auf dem Sprachniveau "fließend" (entspricht dem Niveau B2 nach dem Europäischen Referenzrahmen)
- jeweils Berufsqualifikation Gebäudereiniger-Meister(in) oder Fachwirt(in) Reinigungs- und Hygienemanagement
Der Bieter hat mit dem Angebot durch entsprechende Eigenerklärung (siehe Anlage "Umsatz") Angaben über seinen Gesamtumsatz für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (netto, jeweils getrennt pro Jahr) zu machen und zusätzlich seine Jahresabschlüsse (bestehend aus Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Sitzes des Unternehmens vorgeschrieben ist, vorzulegen.
Der Bieter hat mit dem Angebot durch entsprechende Eigenerklärung (siehe Anlage "Umsatz") Angaben über den spezifischen Umsatz mit Leistungen der Gebäudereinigung für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (netto, jeweils getrennt pro Jahr) zu machen und zusätzlich seine Jahresabschlüsse (bestehend aus Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Sitzes des Unternehmens vorgeschrieben ist, vorzulegen.
Er hat durch die mit dem Angebot abzugebende Eigenerklärung einen Mindestjahresumsatz (Jahresdurchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre) im Bereich der Gebäudereinigung von EUR 300.000,00 (netto, nur Eigenleistung) für das Los 1 (Gebäude ME) und EUR 50.000,00 (netto, nur Eigenleistung) für das Los 2 (Wohnheime) nachzuweisen.
Sofern ein Angebot für beide Lose abgegeben wird, hat der Bieter im Bereich der Gebäudereinigung einen Mindestjahresumsatz (Jahresdurchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre) von EUR 350.000,00 (netto, nur Eigenleistung) nachzuweisen.
Weiterhin ist vom Bieter mit dem Angebot der Abschluss einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung im Auftragsfall (auftragsübergreifend oder auftragsbezogen) durch entsprechende Eigenerklärung (siehe Anlage "Eigenerklärung Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung") nachzuweisen.
Die Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung muss je Schadensereignis mindestens EUR 5 Mio. für Personen- und Sachschäden sowie mindestens EUR 0,5 Mio. für Vermögensschäden und sonstige Schäden (insbesondere Schlüsselverlust) als Deckungssummen vorweisen. Die Versicherung muss auch den Ersatz von Schäden aus dem Verlust von Schlüsseln zu Gebäudeschließanlagen beinhalten. Die Deckungssummen müssen für Versicherungsfälle jeweils zweifach maximiert pro Kalenderjahr zur Verfügung stehen. Soweit der Einsatz von Nachunternehmern beabsichtigt ist, umfasst die Versicherung auch deren Einsatz zur Leistungserbringung. Gleiches gilt für die Beteiligung als Bietergemeinschaft. In diesem Fall umfasst die Versicherung sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft.
Weiterhin muss der Bieter mit dem Angebot die Vorarbeiter als technische Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Bieter angehören (oder bspw. einem Nachunternehmer), durch entsprechende Eigenerklärung (siehe Anlage "Angabe der technischen Fachkräfte") angeben. Hierbei sind Name, der Arbeitgeber, die Berufsqualifikation und die Berufserfahrung (in Jahren) sowie das Sprachniveau für Deutschkenntnisse anzugeben.
Der Bieter hat dabei mindestens eine(n) Vorarbeiter(in) zu benennen.
Für die anzugebenden Vorarbeiter als technische Fachkräfte gelten die nachfolgenden Mindestanforderungen:
- jeweils mindestens fünf Jahre Berufserfahrung
Siehe Anlage "Leistungsverzeichnis / Preisblatt" sowie Anlage "Vertrag".
Für den Fall der Auftragserteilung müssen Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter eine Rechtsform annehmen, bei der ihre Mitglieder gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistungen haften.
Siehe Anlage "Leistungsbeschreibung", Anlage "Leistungsverzeichnis / Preisblatt" sowie Anlage "Vertrag".