Der Bieter muss mit dem Angebot mindestens drei Referenzen über vergleichbare Leistungen zu der mit diesem Auftrag ausgeschriebenen Leistung im Bereich der Wäsche- / Berufsbekleidungsversorgung durch Vorlage einer entsprechenden Referenzliste als Eigenerklärung nachweisen.
Dabei gelten hinsichtlich der Referenzaufträge folgende Mindestanforderungen:
- insgesamt mindestens drei Referenzaufträge
- jeweils mindestens 12 Monate abgeschlossener Leistungszeitraum
- alle drei Referenzaufträge betreffen die Erbringung von Leistungen der Reinigung und Instandhaltung von Berufsbekleidung für Gastronomiebetriebe
- jeweils Bereitstellung von Berufsbekleidung für mindestens 60 Personen (Durchschnitt pro Jahr)
und
- das Ausführungsende aller Referenzaufträge darf bei Ablauf der Angebotsfrist nicht länger als 36 Monate zurückliegen.
Der Bieter hat in der entsprechend vorzulegenden Referenzliste (Anlage "Referenzen") je Referenzauftrag Angaben zum Auftraggeber, dessen Adresse, dem / der zuständigen Ansprechpartner(in) mit Funktion und Telefonnummer sowie dem Leistungszeitraum, einer kurzen Beschreibung / Erläuterung (zum Nachweis der Vergleichbarkeit des Referenzauftrags und unter Bezugnahme auf die obigen Mindestanforderungen) und dem Gesamtauftragswert des Referenzauftrags zu machen.