Im Kriterium Teststellung werden folgende Unterkriterien mit der jeweils angegebenen Punktbewertung berücksichtigt. Die drei nachfolgenden Unterkriterien sind gleichgewichtet. Auf jedes Unterkriterium entfällt ein Anteil von jeweils einem Drittel der erreichbaren Gesamtpunktzahl im Kriterium Teststellung:
- Kontrast zwischen Geweben (10 bis 0 Punkte)
- Kantenschärfe (z.B. an Knochen) (10 bis 0 Punkte)
- Erkennbarkeit von Details nahe der Auflösungsgrenze (z.B. wie gut sind kleinste Tracheen oder Knorpel erkenn- und unterscheidbar) (10 bis 0 Punkte)
10 Punkte: Das Kriterium ist überdurchschnittlich erfüllt. Die Arbeit mit dem angebotenen Gerät lässt überdurchschnittliche Ergebnisse erwarten.
8 Punkte: Das Kriterium ist gut erfüllt. Die Arbeit mit dem angebotenen Gerät lässt gute Er-gebnisse erwarten.
6 Punkte: Das Kriterium ist durchschnittlich erfüllt. Die Arbeit mit dem angebotenen Gerät lässt durchschnittliche Ergebnisse erwarten.
4 Punkte: Das Kriterium ist ausreichend erfüllt. Die Arbeit mit dem angebotenen Gerät lässt ausreichende Ergebnisse erwarten.
2 Punkte: Das Kriterium ist mangelhaft erfüllt. Die Arbeit mit dem angebotenen Gerät lässt mangelhafte Ergebnisse erwarten.
0 Punkte: Das Kriterium ist ungenügend erfüllt. Es sind keine wertbaren Ergebnisse verfüg-bar, anhand derer eine Einschätzung der Qualität möglich ist.
Dazu werden Scanartefakte wie folgt bewertet:
- Ringartefakte: stark: - 2 Punkte, schwach: - 1 Punkte. Als "stark" gilt ein Ringartefakt, der mehr als 20 % der relevanten Bildfläche überlagert oder die Auswertbarkeit des Scans wesentlich beeinträchtigt. Als "schwach" gilt ein Ringartefakt, der weniger als 20 % der relevanten Bildfläche betrifft und die Auswertbarkeit des Scans nur geringfügig beeinträchtigt.
- Beam Hardening: stark: - 2 Punkte, schwach: - 1 Punkte. Als "stark" gilt Beam Hardening, wenn helle oder dunkle Streifenartefakte deutlich sichtbar sind und die Erkennbarkeit anatomischer Strukturen wesentlich einschränken. Als "schwach" gilt Beam Hardening, wenn derartige Artefakte zwar erkennbar, aber für die Auswertbarkeit des Scans nur geringfügig relevant sind.
Die Bieter werden so frühzeitig wie möglich, spätestens unmittelbar nach Ablauf der Angebots-frist, über den organisatorischen Ablauf der Teststellung informiert.
Die Teststellung findet damit nach Ablauf der Angebotsfrist und vor Zuschlagserteilung statt. Die Bieter, die ein formal ordnungsgemäßes Angebot eingereicht haben, erhalten nach Ablauf der Angebotsfrist vom LIB vier identische Proben zugeschickt. Dabei handelt es sich um zwei Proben für den CMOS Detektor (z.B. kleine Insekten) und zwei für das Flat Panel (z.B. Fische, Eidechsen oder Mammalia-Schädel). Dazu kommt eine genaue Beschreibung der gewünschten Scans (welche Teile des Tieres gescannt werden sollen und welche Auflösung mindestens erreicht wer-den sollte). Die Bieter haben ab Eingang der Tiere eine Woche Zeit, Scans der Tiere zu erstellen und zurück an das LIB zu schicken (Adresse bzw. link zum Upload wird mit den Proben zur Verfügung gestellt).
Mit Einreichung der Scans hat der Bieter zwingend die als Anlage 1 zu Dokument A03 beigefügte vollständig ausgefüllte und rechtsverbindlich unterzeichnete Eigenerklärung einzureichen.
Die "Anlage 01_Eigenerklärung Teststellung" zu Dokument A03 ist Bestandteil der Teststellungseinreichung. Angebote, denen keine oder eine unvollständig ausgefüllte Eigenerklärung beigefügt ist, werden im Kriterium Teststellung mit 0 Punkten bewertet.
Das LIB behält sich vor, nach Einreichung der Scans und vor Zuschlagserteilung vom Bestbieter als Nachweis ergänzend eine Videoaufzeichnung des Scanvorgangs anzufordern. Die Videoauf-zeichnung muss das verwendete Gerät, die vom LIB übersandten Proben sowie den Scanvorgang selbst dokumentieren.
Eine solche Anforderung ist kein Bestandteil der regulären Teststellungseinreichung und muss daher nicht bereits mit den Scans eingereicht werden. Der Bieter ist jedoch verpflichtet, eine ent-sprechende Aufzeichnung anzufertigen und auf Anforderung des LIB innerhalb von fünf Werkta-gen nach Aufforderung zu übermitteln. Kommt ein Bieter einer solchen Anforderung nicht nach, kann das LIB die eingereichten Scans von der Wertung ausschließen und das Kriterium Teststellung mit 0 Punkten bewerten.
Reicht ein Bieter die Scans nicht oder nicht fristgerecht ein, wird das Kriterium Teststellung mit 0 Punkten bewertet. Ein Ausschluss des Angebots erfolgt in diesem Fall nicht, sofern das Angebot im Übrigen formal ordnungsgemäß ist.
Daraufhin prüfen 2 erfahrene Wissenschaftler des LIB, die seit Jahren mit CT-Scans von Tieren arbeiten, die jeweiligen Scans (z.B. den Scan der gleichen Eidechse aller Bieter) und vergeben Punkte nach dem folgenden Schema. Beide Gutachter bewerten die Scans unabhängig vonei-nander und ohne vorherige Absprache. Bei einer Abweichung zwischen den Einzelbewertungen beider Gutachter von mehr als einer Punktestufe (2 Punkte) pro Unterkriterium sind die Gutachter gehalten, ihre Bewertungen zu erörtern und eine gemeinsame, dokumentierte Begründung für die Endpunktzahl festzuhalten.