Verfahrensangaben

Computer Tomograph

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
13.10.2026
22.10.2026 12:00 Uhr
22.10.2026 12:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Leibniz-Institut zur Analyse des Biodiversitätswandels
53113
Adenauerallee 127
53113
Bonn
Deutschland
DEA22
vergaben@leibniz-lib.de
08935816000

Angaben zum Auftraggeber

Stiftungen des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Umweltschutz

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammer Westfalen
05515-03004-07
48147
Münster
Deutschland
DEA33

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen
05515-03004-07
48147
Münster
Deutschland
DEA33

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

38000000-5
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Das LIB betreibt am Standort Bonn derzeit drei µ-Computer-Tomographen. Das LIB scannt verschiedenste organische Proben, hauptsächlich Tiere, die teilweise gefärbt, in Flüssigkeiten, luftgetrocknet oder anderweitig fixiert sind. Es werden so gut wie niemals zwei gleiche Proben oder Arten gescannt. Daher werden an das neue Gerät extreme Anforderungen in Bezug auf Vielseitigkeit und Einstellungsmöglichkeiten durch den Nutzer gestellt.
Zwei der vorhandenen Geräte sind in die Jahre gekommen und werden demnächst ausgemustert, bevor ihre Quellen ganz versagen. Dabei handelt es sich um ein Gerät mit Flatfield Panel, das Proben bis zu 10 cm Durchmesser und ca. 16 cm Länge scannen kann. Typische Anwendungen am LIB für dieses Gerät sind Kopfscans von Schlangen, Fischen oder Aufnahmen ganzer Eidechsen. Das Zweite Gerät verfügt über einen CCD Detektor mit 4000 x 4000 Pixeln, der hochauflösende Scans von kleinen Proben wie z.B. Insekten oder Köpfe von kleinen Fischen (Rice-Fische) ermöglicht. Beide Geräte werden am LIB intensiv genutzt und beide Größen- bzw. Anforderungsspektren werden auch wieder benötigt.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Gegenstand der Beschaffung ist die Lieferung eines neuen Computer-Tomographen. Um den Wartungs- und Reparaturaufwand zu minimieren, sollen die beiden Geräte, die ausgemustert werden sollen, durch ein neues Gerät ersetzt werden, welches ihre beiden Möglichkeiten kombiniert. Um den Verlust an Effizienz, der durch die Reduktion zweier gleichzeitig betreibbarer Geräte auf ein Neues entsteht zu kompensieren, muss das neue Gerät einen automatischen Probenwechsler für mindestens 10 Proben haben. Der Probenwechsler muss die manuelle Einrichtung für alle Proben und die darauffolgenden automatischen Scans dieser erlauben, womit das Gerät maximal effizient genutzt werden kann.
Eine genaue Beschreibung anhand von Ausschlusskriterien erfolgt in der Anlage 01 zur Leistungsbeschreibung_Anforderungskatalog
Neben der Lieferung des Gerätes hat auch eine mindestens 2-tägige Einweisung und Schulung der Mitarbeiter des LIB zur korrekten Bedienung zu erfolgen. Diese muss die Gerätesicherheit, die Bedienung des Gerätes inklusive der zur Verfügung stehenden Möglichkeiten (z.B. manuelle Einstellungen und optimale Auswahl der Strahlparameter, Phasenkontrast, die Nutzung des Probenwechslers, Wechsel der Detektoren) sowie die Rekonstruktion der Scans beinhalten. Die Schulung hat in den Räumlichkeiten des LIB am Gerät stattzufinden.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Unbekannt
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Adenauerallee 160
53113
Bonn
Deutschland
DEA22

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Der Preis (in EUR, netto) wird ermittelt aus der Wertungssumme des Angebotes.
Die Wertungssumme (in EUR, netto) wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotsgesamtsumme gemäß Leistungsverzeichnis (Anlage C02).

Für die Angebotswertung wird die Angebotsgesamtsumme (in EUR, netto) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 500 Punkten normiert:

- 500 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis.
- 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2,0-fachen des niedrigsten Preises.
- Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte.

Die Punktermittlung für die dazwischenliegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma.

Gewichtung
50,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Teststellung

Im Kriterium Teststellung werden folgende Unterkriterien mit der jeweils angegebenen Punktbewertung berücksichtigt. Die drei nachfolgenden Unterkriterien sind gleichgewichtet. Auf jedes Unterkriterium entfällt ein Anteil von jeweils einem Drittel der erreichbaren Gesamtpunktzahl im Kriterium Teststellung:
- Kontrast zwischen Geweben (10 bis 0 Punkte)
- Kantenschärfe (z.B. an Knochen) (10 bis 0 Punkte)
- Erkennbarkeit von Details nahe der Auflösungsgrenze (z.B. wie gut sind kleinste Tracheen oder Knorpel erkenn- und unterscheidbar) (10 bis 0 Punkte)
10 Punkte: Das Kriterium ist überdurchschnittlich erfüllt. Die Arbeit mit dem angebotenen Gerät lässt überdurchschnittliche Ergebnisse erwarten.
8 Punkte: Das Kriterium ist gut erfüllt. Die Arbeit mit dem angebotenen Gerät lässt gute Er-gebnisse erwarten.
6 Punkte: Das Kriterium ist durchschnittlich erfüllt. Die Arbeit mit dem angebotenen Gerät lässt durchschnittliche Ergebnisse erwarten.
4 Punkte: Das Kriterium ist ausreichend erfüllt. Die Arbeit mit dem angebotenen Gerät lässt ausreichende Ergebnisse erwarten.
2 Punkte: Das Kriterium ist mangelhaft erfüllt. Die Arbeit mit dem angebotenen Gerät lässt mangelhafte Ergebnisse erwarten.
0 Punkte: Das Kriterium ist ungenügend erfüllt. Es sind keine wertbaren Ergebnisse verfüg-bar, anhand derer eine Einschätzung der Qualität möglich ist.

Dazu werden Scanartefakte wie folgt bewertet:

- Ringartefakte: stark: - 2 Punkte, schwach: - 1 Punkte. Als "stark" gilt ein Ringartefakt, der mehr als 20 % der relevanten Bildfläche überlagert oder die Auswertbarkeit des Scans wesentlich beeinträchtigt. Als "schwach" gilt ein Ringartefakt, der weniger als 20 % der relevanten Bildfläche betrifft und die Auswertbarkeit des Scans nur geringfügig beeinträchtigt.
- Beam Hardening: stark: - 2 Punkte, schwach: - 1 Punkte. Als "stark" gilt Beam Hardening, wenn helle oder dunkle Streifenartefakte deutlich sichtbar sind und die Erkennbarkeit anatomischer Strukturen wesentlich einschränken. Als "schwach" gilt Beam Hardening, wenn derartige Artefakte zwar erkennbar, aber für die Auswertbarkeit des Scans nur geringfügig relevant sind.

Die Bieter werden so frühzeitig wie möglich, spätestens unmittelbar nach Ablauf der Angebots-frist, über den organisatorischen Ablauf der Teststellung informiert.

Die Teststellung findet damit nach Ablauf der Angebotsfrist und vor Zuschlagserteilung statt. Die Bieter, die ein formal ordnungsgemäßes Angebot eingereicht haben, erhalten nach Ablauf der Angebotsfrist vom LIB vier identische Proben zugeschickt. Dabei handelt es sich um zwei Proben für den CMOS Detektor (z.B. kleine Insekten) und zwei für das Flat Panel (z.B. Fische, Eidechsen oder Mammalia-Schädel). Dazu kommt eine genaue Beschreibung der gewünschten Scans (welche Teile des Tieres gescannt werden sollen und welche Auflösung mindestens erreicht wer-den sollte). Die Bieter haben ab Eingang der Tiere eine Woche Zeit, Scans der Tiere zu erstellen und zurück an das LIB zu schicken (Adresse bzw. link zum Upload wird mit den Proben zur Verfügung gestellt).

Mit Einreichung der Scans hat der Bieter zwingend die als Anlage 1 zu Dokument A03 beigefügte vollständig ausgefüllte und rechtsverbindlich unterzeichnete Eigenerklärung einzureichen.

Die "Anlage 01_Eigenerklärung Teststellung" zu Dokument A03 ist Bestandteil der Teststellungseinreichung. Angebote, denen keine oder eine unvollständig ausgefüllte Eigenerklärung beigefügt ist, werden im Kriterium Teststellung mit 0 Punkten bewertet.

Das LIB behält sich vor, nach Einreichung der Scans und vor Zuschlagserteilung vom Bestbieter als Nachweis ergänzend eine Videoaufzeichnung des Scanvorgangs anzufordern. Die Videoauf-zeichnung muss das verwendete Gerät, die vom LIB übersandten Proben sowie den Scanvorgang selbst dokumentieren.

Eine solche Anforderung ist kein Bestandteil der regulären Teststellungseinreichung und muss daher nicht bereits mit den Scans eingereicht werden. Der Bieter ist jedoch verpflichtet, eine ent-sprechende Aufzeichnung anzufertigen und auf Anforderung des LIB innerhalb von fünf Werkta-gen nach Aufforderung zu übermitteln. Kommt ein Bieter einer solchen Anforderung nicht nach, kann das LIB die eingereichten Scans von der Wertung ausschließen und das Kriterium Teststellung mit 0 Punkten bewerten.

Reicht ein Bieter die Scans nicht oder nicht fristgerecht ein, wird das Kriterium Teststellung mit 0 Punkten bewertet. Ein Ausschluss des Angebots erfolgt in diesem Fall nicht, sofern das Angebot im Übrigen formal ordnungsgemäß ist.

Daraufhin prüfen 2 erfahrene Wissenschaftler des LIB, die seit Jahren mit CT-Scans von Tieren arbeiten, die jeweiligen Scans (z.B. den Scan der gleichen Eidechse aller Bieter) und vergeben Punkte nach dem folgenden Schema. Beide Gutachter bewerten die Scans unabhängig vonei-nander und ohne vorherige Absprache. Bei einer Abweichung zwischen den Einzelbewertungen beider Gutachter von mehr als einer Punktestufe (2 Punkte) pro Unterkriterium sind die Gutachter gehalten, ihre Bewertungen zu erörtern und eine gemeinsame, dokumentierte Begründung für die Endpunktzahl festzuhalten.

Gewichtung
50,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


Ausschließlich über die Plattform

https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNY0QD2TN

Einlegung von Rechtsbehelfen

§ 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind,
5.
ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Nebenangebote

Nicht zulässig

Elektronische Kataloge

Zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

61
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben, §§ 56 ff. VgV

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

- Angabe über Ausschlussgründe § 123 und § 124 GWB

- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung

- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Ort der Angabe der Eignungskriterien

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes

Eignungskriterium

Spezifischer Jahresumsatz

Erklärung über den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei Geschäftsjahren (in EUR, brutto)

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit der Mindestdeckungs-summe ist gefordert
- Personenschäden: 1.000.000 EUR, einfach maximiert je Schadensfall
- Sach- und Vermögensschäden: 1.000.000 EUR, einfach maximiert je Schadensfall

Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir im Auftragsfall eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung gemäß Nr. 2 der Vertragsbedingungen mit einer Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 1.000.000 EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 1.000.000 EUR (jeweils einfach maximiert je Schadensfall) abschließen werde(n). Eine entsprechende Zusicherung der Versicherung bzw. ein entsprechender Versicherungsnachweis werde(n) ich/wir auf Verlangen des Auftraggebers vorlegen.

Eine Versicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen (für Personen-schäden in Höhe von 1.000.000 EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 1.000.000 EUR (jeweils einfach maximiert je Schadensfall) wurde bereits abgeschlossen. Den Nachweis (Versicherungspolice in Kopie) werde(n) ich/wir auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin vorlegen.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Lieferungen

Der Auftraggeber akzeptiert Referenzen, die ab 01.01.2023 vollständig erbracht worden sind.

Hinweis: Berücksichtigt werden nur Referenzen des Unternehmens der letzten drei Jahre, d. h. die Leistungen müssen zwischen 01.01.2023 und dem Ablauf der Angebotsfrist abgeschlossen sein. Hinweis: Der Beginn der Leistung kann vor dem 01.01.2023 erfolgt sein.

Der Bieter (das Unternehmen) muss mindestens 3 vergleichbare Referenzprojekte vorlegen. Ein Referenzprojekt ist mit dem gegenständlichen Auftrag vergleichbar, wenn es die Lieferung und Bereitstellung eines CT-Gerätes mit den in diesem Verfahren geforderten Funktionen zum In-halt hat.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Eigenerklärung Russlandsanktionen

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung