1. Zur Bewertung des Zuschlagskriteriums 2: Qualität ist von jedem Bieter ein einheitliches Konzept vorzulegen. Dafür ist der Vordruck 09: Qualitätskonzept zu verwenden. Der Vordruck 09 darf einschließlich Voreintragungen des Auftraggebers maximal 10 DIN-A4-Seiten umfassen. Bei Überschreitung werden nur die ersten 10 Seiten berücksichtigt.
2. Die abgefragten Angaben sind im Vordruck 09 in der dafür vorgesehenen Tabelle jeweils direkt neben den Bezeichnungen der Unterkriterien in den dafür vorgesehenen Feldern einzutragen. Es ist nicht zulässig, gesonderte Dokumente vorzulegen; diese werden nicht berücksichtigt. Seitenränder, Abstände, Schriftart, Schriftgröße und Zeilenabstand sind voreingestellt und dürfen nicht verändert werden. Skizzen sind nicht zulässig. Es ist ausschließlich zulässig, den Platzhalter "[Eintragungen des Bieters]" zu streichen. Bei Abweichung von den vorgegebenen Formatvorgaben erfolgt keine Berücksichtigung. Eine Nachforderung erfolgt nicht.
3. Die Konzepte müssen als Word-Datei vorgelegt werden, damit sie im Hinblick auf die Einhaltung des vorgegebenen Formates überprüfbar sind.
4. In dem Qualitätskonzept werden zu den nachfolgend (mit Gewichtung) angegebenen Unterkriterien jeweils auftragsbezogene, schlüssige, konkrete und verbindliche Leistungszusagen für den ausgeschriebenen Auftrag unter Berücksichtigung der folgenden Konkretisierungen erwartet:
- Erfahrung der eingesetzten Fachkraft für
Arbeitssicherheit 15 % (= 15 Punkte)
- Organisation der Leistungserbringung 20 % (= 20 Punkte)
- Zeitliche Verfügbarkeit 15 % (= 15 Punkte)
- Standortnähe 20 % (= 20 Punkte)
Die Anforderungen, auf die es dem Auftraggeber zu jedem Unterkriterium ankommt, werden wie folgt präzisiert:
- Erfahrung der eingesetzten Fachkraft für Arbeitssicherheit: Über die Erfüllung der in der Leistungsbeschreibung vorgegebenen Mindestanforderungen hinaus besteht die Anforderung, dass die vorgesehene Fachkraft für Arbeitssicherheit über besondere auftragsbezogene Erfahrungen bei der sicherheitstechnischen Betreuung von Organisationen vergleichbarer Größe und Struktur, insbesondere im öffentlichen Sektor, verfügt.
- Organisation der Leistungserbringung: Über die Erfüllung der in der Leistungsbeschreibung vorgegebenen Mindestanforderungen hinaus besteht die Anforderung, dass der Bieter durch feste Ansprechpartner, ausreichende personelle Kapazitäten und belastbare Vertretungsregelungen eine kontinuierliche und qualitativ hochwertige sicherheitstechnische Betreuung sicherstellt.
- Zeitliche Verfügbarkeit: Über die Erfüllung der in der Leistungsbeschreibung vorgegebenen Mindestanforderungen hinaus besteht die Anforderung, dass der Bieter kurze Reaktionszeiten sowie eine hohe zeitliche Verfügbarkeit und Flexibilität bei der Erbringung sicherheitstechnischer Betreuungsleistungen gewährleistet.
- Standortnähe: Über die Erfüllung der in der Leistungsbeschreibung vorgegebenen Mindestanforderungen (höchstens 100 km) hinaus besteht die Anforderung, dass der Bieter durch eine standortbezogene Zuordnung der für die Auftragsausführung vorgesehenen sicherheitstechnischen Ressourcen eine räumlich effiziente Vor-Ort-Betreuung jedes einzelnen Standortes des Auftraggebers gewährleistet.
5. Das Konzept zum Zuschlagskriterium 2: Qualität wird zu jedem Unterkriterium nach dem angegebenen Bewertungsschema bewertet. Dabei müssen für jedes Unterkriterium mindestens 2,0 Wertungspunkte erreicht werden; anderenfalls kann das Angebot nicht berücksichtigt werden.
10,00 Die Angaben tragen den Anforderungen in hervorragendem Maße Rechnung. Sie weisen keine Schwächen auf (sehr gute Erfüllung).
08,00 Die Angaben tragen den Anforderungen überdurchschnittlich Rechnung und weisen keine ins Gewicht fallenden Schwächen auf (gute Erfüllung).
06,00 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen in vollem Umfang Rechnung. Sie weisen lediglich vereinzelte, geringfügige Schwächen in ausschließlich untergeordneten Gesichtspunkten auf, ohne nachteilige Auswirkungen auf die Leistungserbringung (befriedigende Erfüllung).
04,00 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen überwiegend, jedoch nicht in vollem Umfang Rechnung. Sie weisen nicht nur untergeordnete Schwächen auf, die auch wesentliche Gesichtspunkte betreffen und zu Einschränkungen bei der Leistungserbringung führen können (noch befriedigende Erfüllung).
02,00 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen nur teilweise Rechnung. Sie weisen erhebliche Schwächen in für die Leistungserbringung wesentlichen Gesichtspunkten auf (ausreichende Erfüllung).
00,00 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen nicht oder überwiegend nicht Rechnung. Sie weisen schwerwiegende Schwächen auf, die eine ordnungsgemäße Leistungserbringung nicht erwarten lassen (keine Erfüllung).
6. Der Bieter bzw. die Bieter mit der jeweils höchsten vergebenen Wertungspunktzahl erhält/ erhalten die auf das Unterkriterium entsprechend der vorgegebenen Gewichtung entfallenden Maximalpunkte. Alle anderen Bieter erhalten gemessen hieran eine geringere Qualitätspunktzahl. Hierbei wendet der Auftraggeber die folgende Formel an: Maximal für das jeweilige Unterkriterium erreichbare Punktzahl dividiert durch die höchste vergebene Wertungspunktzahl multipliziert mit der bieterseits erreichten Wertungspunktzahl.