Verfahrensangaben

Rahmenvereinbarung über die Durchführung der betriebsärztlichen und sicherheitstec...

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
22.10.2026
29.10.2026 12:00 Uhr
29.10.2026 12:01 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Landesbetrieb Mess- und Eichwesen Nordrhein-Westfalen
DE 122856386
Hugo-Eckener-Str. 14
50829
Köln
Deutschland
DEA23
poststelle.direktion@lbme.nrw.de
+49 221 59778-10888

Angaben zum Auftraggeber

Obere, mittlere und untere Landesbehörde
Wirtschaftliche Angelegenheiten

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen
05515-03004-07
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71317210-8
85147000-1
85140000-2
85100000-0
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Rahmenvereinbarung über die Durchführung der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung - Fachkraft für Arbeitssicherheit (Los 2)

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung in zwei Losen:

Los 1: Rahmenvereinbarung über die Durchführung der betriebsärztlichen und sicherheitstech-nischen Betreuung - Betriebsarzt (Los 1)

Los 2: Rahmenvereinbarung über die Durchführung der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung - Fachkraft für Arbeitssicherheit (Los 2)

Die genannten Lose werden aus technischen Gründen jeweils separat in gesonderten Projekträumen des Vergabemarktplatzes NRW veröffentlicht. Die vorliegende Auftragsbekanntmachung und die hierzu in den betreffenden Projektraum des Vergabemarktplatzes NRW eingestellten Vergabeunterlagen betreffen ausschließlich das Los 2.

Bei der Grundbetreuung gemäß Abschnitt II der Anlage 2 zu § 2 Abs. 3 DGUV Vorschrift 2 ist der Auftraggeber nach Rücksprache mit der zuständigen Unfallkasse NRW in beiden Losen der Betreuungsgruppe II zugeordnet.

Für das Los 2 gelten pro Jahr die folgenden in Aussicht genommenen Auftragsvolumina und Höchstabnahmegrenzen:

Das in Aussicht genommene Auftragsvolumen beträgt in Los 2 insgesamt 408 Personenstunden pro Jahr, aufgeteilt wie folgt:

- Grundbetreuung nach Anlage 2 Anhang 3 DGUV V 2: 280 Personenstunden
- Betreuung Planungsverfahren und Stellungnahmen: 60 Personenstunden
- Betreuung Gefährdungsbeurteilungen: 60 Personenstunden
- Notfallübungen: 8 Personenstunden

Für sämtliche auf dieser Rahmenvereinbarung beruhenden Einzelaufträge gilt in Summe eine verbindliche Höchstabnahmegrenze von insgesamt 570 Personenstunden pro Jahr. Diese verbindliche Höchstabnahmegrenze setzt sich wie folgt zusammen:

- Grundbetreuung nach Anlage 2 Anhang 3 DGUV V 2: 314 Personen-stunden
- Betreuung Planungsverfahren und Stellungnahmen: 120 Personenstunden
- Betreuung Gefährdungsbeurteilungen: 120 Personenstunden
- Notfallübungen: 16 Personenstunden

Eine Mindestabnahmeverpflichtung des Auftraggebers besteht in beiden Losen nicht.

Die Rahmenvereinbarung wird in jedem Los mit jeweils einem Unternehmen geschlossen.

Die Rahmenvereinbarung beginnt in jedem Los am 1. Januar 2027 und hat eine Laufzeit von zwei Jahren.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
2

Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn sie nicht sechs Monate vor Ablauf von dem Auftraggeber schriftlich gekündigt wird, höchstens jedoch auf einen Zeitraum von insgesamt vier Jahren (Höchstlaufzeit). Nach dem Ablauf der Höchstlaufzeit endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Gleiches gilt, wenn die vorgesehene Höchstabnahmegrenze vor dem Ablauf der Höchstlaufzeit erreicht wird.

Der Auftraggeber ist nicht dazu verpflichtet, Aufträge im Sinne dieser Rahmenvereinbarung unter der Rahmenvereinbarung zu vergeben (vgl. Erwägungsgrund Nr. 61 der Richtlinie 2014/24/EU).

2
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Ort im betreffenden Land
Deutschland

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Niedrigster Preis

1. Für die erforderlichen Preisangaben ist der Vordruck 08: Preisblatt (nachfolgend auch "Preisblatt") zu verwenden. Der Angebotsvergleichspreis setzt sich aus der Summe der Positionen aus den einzelnen im Preisblatt aufgeführten Positionen zusammen. Einheitliche Kalkulationsgrundlage bilden die von dem Auftraggeber im Preisblatt je Position geschätzten Mengen.
2. Die im Preisblatt angegebenen Mengen stellen unverbindliche Kalkulationsvorgaben dar, die eine einheitliche Angebotskalkulation gewährleisten sollen.
3. Sämtliche Preise sind als Netto-Preise zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer anzugeben. Alle abgefragten Werte und Preise sind einheitlich wie abgefragt mit zwei Nachkommastellen (kaufmännisch gerundet) anzugeben. Es ist ausschließlich zu-lässig, die orangefarben unterlegten Felder auszufüllen. Angebotsvergleichs-preis ist der Brutto-Gesamtpreis.
4. Der angegebene Brutto-Gesamtpreis schließt sämtliche mit der Leistung verbundenen Kosten ein, insbesondere Anfahrtskosten, Spesen, Auslagen sowie Nebenleis-tungen des Auftragnehmers. Eine gesonderte Vergütung weiterer Kosten erfolgt nicht.
5. Änderungen, Ergänzungen oder Kommentierungen des Preisblattes sind unzulässig und führen regelmäßig zum Ausschluss vom Verfahren.
6. Der Bieter mit dem niedrigsten Brutto-Gesamtpreis erhält die Höchstpunktzahl von 30 Punkten. Alle anderen Bieter erhalten gemessen an dem niedrigsten Preis eine geringere Punktzahl (Formel: 30 multipliziert mit dem niedrigsten Preis dividiert durch den angebotenen Preis des Bieters).

Gewichtung
30,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Qualität

1. Zur Bewertung des Zuschlagskriteriums 2: Qualität ist von jedem Bieter ein einheitliches Konzept vorzulegen. Dafür ist der Vordruck 09: Qualitätskonzept zu verwenden. Der Vordruck 09 darf einschließlich Voreintragungen des Auftraggebers maximal 10 DIN-A4-Seiten umfassen. Bei Überschreitung werden nur die ersten 10 Seiten berücksichtigt.
2. Die abgefragten Angaben sind im Vordruck 09 in der dafür vorgesehenen Tabelle jeweils direkt neben den Bezeichnungen der Unterkriterien in den dafür vorgesehenen Feldern einzutragen. Es ist nicht zulässig, gesonderte Dokumente vorzulegen; diese werden nicht berücksichtigt. Seitenränder, Abstände, Schriftart, Schriftgröße und Zeilenabstand sind voreingestellt und dürfen nicht verändert werden. Skizzen sind nicht zulässig. Es ist ausschließlich zulässig, den Platzhalter "[Eintragungen des Bieters]" zu streichen. Bei Abweichung von den vorgegebenen Formatvorgaben erfolgt keine Berücksichtigung. Eine Nachforderung erfolgt nicht.
3. Die Konzepte müssen als Word-Datei vorgelegt werden, damit sie im Hinblick auf die Einhaltung des vorgegebenen Formates überprüfbar sind.
4. In dem Qualitätskonzept werden zu den nachfolgend (mit Gewichtung) angegebenen Unterkriterien jeweils auftragsbezogene, schlüssige, konkrete und verbindliche Leistungszusagen für den ausgeschriebenen Auftrag unter Berücksichtigung der folgenden Konkretisierungen erwartet:

- Erfahrung der eingesetzten Fachkraft für
Arbeitssicherheit 15 % (= 15 Punkte)
- Organisation der Leistungserbringung 20 % (= 20 Punkte)
- Zeitliche Verfügbarkeit 15 % (= 15 Punkte)
- Standortnähe 20 % (= 20 Punkte)

Die Anforderungen, auf die es dem Auftraggeber zu jedem Unterkriterium ankommt, werden wie folgt präzisiert:

- Erfahrung der eingesetzten Fachkraft für Arbeitssicherheit: Über die Erfüllung der in der Leistungsbeschreibung vorgegebenen Mindestanforderungen hinaus besteht die Anforderung, dass die vorgesehene Fachkraft für Arbeitssicherheit über besondere auftragsbezogene Erfahrungen bei der sicherheitstechnischen Betreuung von Organisationen vergleichbarer Größe und Struktur, insbesondere im öffentlichen Sektor, verfügt.

- Organisation der Leistungserbringung: Über die Erfüllung der in der Leistungsbeschreibung vorgegebenen Mindestanforderungen hinaus besteht die Anforderung, dass der Bieter durch feste Ansprechpartner, ausreichende personelle Kapazitäten und belastbare Vertretungsregelungen eine kontinuierliche und qualitativ hochwertige sicherheitstechnische Betreuung sicherstellt.

- Zeitliche Verfügbarkeit: Über die Erfüllung der in der Leistungsbeschreibung vorgegebenen Mindestanforderungen hinaus besteht die Anforderung, dass der Bieter kurze Reaktionszeiten sowie eine hohe zeitliche Verfügbarkeit und Flexibilität bei der Erbringung sicherheitstechnischer Betreuungsleistungen gewährleistet.

- Standortnähe: Über die Erfüllung der in der Leistungsbeschreibung vorgegebenen Mindestanforderungen (höchstens 100 km) hinaus besteht die Anforderung, dass der Bieter durch eine standortbezogene Zuordnung der für die Auftragsausführung vorgesehenen sicherheitstechnischen Ressourcen eine räumlich effiziente Vor-Ort-Betreuung jedes einzelnen Standortes des Auftraggebers gewährleistet.

5. Das Konzept zum Zuschlagskriterium 2: Qualität wird zu jedem Unterkriterium nach dem angegebenen Bewertungsschema bewertet. Dabei müssen für jedes Unterkriterium mindestens 2,0 Wertungspunkte erreicht werden; anderenfalls kann das Angebot nicht berücksichtigt werden.

10,00 Die Angaben tragen den Anforderungen in hervorragendem Maße Rechnung. Sie weisen keine Schwächen auf (sehr gute Erfüllung).
08,00 Die Angaben tragen den Anforderungen überdurchschnittlich Rechnung und weisen keine ins Gewicht fallenden Schwächen auf (gute Erfüllung).
06,00 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen in vollem Umfang Rechnung. Sie weisen lediglich vereinzelte, geringfügige Schwächen in ausschließlich untergeordneten Gesichtspunkten auf, ohne nachteilige Auswirkungen auf die Leistungserbringung (befriedigende Erfüllung).
04,00 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen überwiegend, jedoch nicht in vollem Umfang Rechnung. Sie weisen nicht nur untergeordnete Schwächen auf, die auch wesentliche Gesichtspunkte betreffen und zu Einschränkungen bei der Leistungserbringung führen können (noch befriedigende Erfüllung).
02,00 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen nur teilweise Rechnung. Sie weisen erhebliche Schwächen in für die Leistungserbringung wesentlichen Gesichtspunkten auf (ausreichende Erfüllung).
00,00 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen nicht oder überwiegend nicht Rechnung. Sie weisen schwerwiegende Schwächen auf, die eine ordnungsgemäße Leistungserbringung nicht erwarten lassen (keine Erfüllung).
6. Der Bieter bzw. die Bieter mit der jeweils höchsten vergebenen Wertungspunktzahl erhält/ erhalten die auf das Unterkriterium entsprechend der vorgegebenen Gewichtung entfallenden Maximalpunkte. Alle anderen Bieter erhalten gemessen hieran eine geringere Qualitätspunktzahl. Hierbei wendet der Auftraggeber die folgende Formel an: Maximal für das jeweilige Unterkriterium erreichbare Punktzahl dividiert durch die höchste vergebene Wertungspunktzahl multipliziert mit der bieterseits erreichten Wertungspunktzahl.

Gewichtung
70,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Bestandteile der Rahmenvereinbarung sind in der folgenden Reihen- und Rangfolge:

a) der Text der Rahmenvereinbarung
b) Anlage 01: Antworten auf Bieterfragen und Klarstellungen des Auftraggebers im Vergabeverfahren
c) Anlage 02: Leistungsbeschreibung
d) Anlage 03: Preisblatt (= Vordruck 08)
e) Anlage 04: Qualitätskonzept (= Vordruck 09)
f) Anlage 05: Verantwortlicher Ansprechpartner (= Vordruck 06)
g) Anlage 06: Soweit relevant: Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung (= Vordruck 02)
h) Anlage 07: Soweit relevant: Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe (= Vordruck 07) sowie Nachweis Unterauftragnehmer (= Vordruck 07a) (zusammen auch Anlagenkonvolut 07: Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe, Nachweis Unterauftragnehmer)
i) Anlage 08: Soweit relevant: Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (= Vordruck 05) sowie Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit (= Vordruck 05a) (zusammen auch Anlagenkonvolut 08: Eigenerklärung wirtschaft-liche und finanzielle Leistungsfähigkeit, Eigenerklärung technische und berufliche Leistungsfähigkeit)
j) Anlage 09: Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, Teil B (VOL/B)
k) Anlage 10: Besondere Vertragsbedingungen des Landes NRW zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB TVgG NRW)
2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers finden nur insoweit Anwendung, als sie nicht im Widerspruch zu den Regelungen der Rahmenvereinbarung stehen.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

1
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNY4AD2U7

Einlegung von Rechtsbehelfen

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind,
5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

1. Der Auftraggeber verfährt nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Vergabeverordnung (VgV) und nach dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen - TVgG NRW) in jeweils aktueller Fassung sowie allen weiteren einschlägigen bundes- und landesrechtlichen Vorschriften in ihrer jeweils geltenden Fassung. Im Falle von Abweichungen/ Widersprüchen der Vergabeunterlagen zu diesem Verfahrens-recht sind ausschließlich die gesetzlichen Verfahrensregelungen maßgeblich. Die Vergabeunterlagen sind in einem solchen Fall im Lichte der geltenden Rechtsvorschriften auszulegen. Die Bewerbungsbedingungen konkretisieren und ergänzen die gesetzlichen Vorgaben für das vorliegende Vergabeverfahren und sind von den Bietern zu beachten. Sie sind im Einklang mit den maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen auszulegen. Sie ersetzen nicht die eigenverantwortliche Kenntnis und Beachtung der maßgeblichen vergaberechtlichen Bestimmungen. Bei inhaltlichen Abweichungen oder Widersprüchen zwischen der Auftragsbekanntmachung und den Bewerbungsbedingungen ist ausschließlich die jeweils zuletzt veröffentlichte Fassung der Auftragsbekanntmachung maßgeblich.

2. Die Weitergabe von Teilen des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an andere Unternehmen ist gemäß § 36 VgV zulässig. Ein Unterauftrag im Sinne dieses Vergabeverfahrens liegt vor, wenn ein anderes Unternehmen (auch: Freelancer) einen Teil der ausgeschriebenen Leistung im eigenen Namen, mit eigenem Personal und in eigener Verantwortung für den Bieter ausführt, ohne selbst Vetragspartner des Auftraggebers zu werden. Jeder Bieter hat bereits mit dem Angebot die Teile des Auftrags anzugeben, die er an Unterauftragnehmer zu vergeben beabsichtigt. Soweit zumutbar, sind auch die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Hierfür ist der Vordruck 07: Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe (VHB 533a EU) zu verwenden. Der Auftraggeber kann von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die verbindliche Benennung der Unterauftragnehmer sowie den Nachweis darüber verlangen, dass dem Bieter die zur Auftragsausführung erforderlichen Ressourcen dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen. Für diesen Nachweis ist der Vordruck 07a: Nachweis Unterauftragnehmer (VHB 533b EU) zu verwenden. Sofern bereits der Vordruck 534a EU: Erklärung Eignungsleihe vorgelegt wurde, kann die Vorlage des Vordrucks 07b entfallen. Beruft sich ein Bieter gemäß § 47 VgV auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zur Erfüllung von Eignungskriterien, ist bereits mit dem Angebot eine entsprechende Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass ihm die betreffenden Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stehen. Bei einer Eignungsleihe im Bereich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Vordruck 05: Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (VHB 534b EU) zu verwenden. Bei einer Eignungsleihe im Bereich der technischen und be-ruflichen Leistungsfähigkeit ist der Vordruck 05a: Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit (VHB 534a EU) zu verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, ergänzende Nachweise oder Erklärungen zum Nachweis der tatsächlichen Verfügbarkeit der Kapazitäten zu verlangen. Die Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern oder die Berufung auf die Kapazitäten anderer Unternehmen im Wege der Eignungsleihe berührt nicht die alleinige vertragliche Verantwortlichkeit des Bieters gegenüber dem Auftraggeber. Für sämtliche Unterauftragnehmer - unabhängig von der Stufe der Leistungserbringung - gelten die Vorgaben des § 128 Abs. 1 GWB. Die Bieter haben sicherzustellen, dass auch sämtliche Unterauftragnehmer, die an der Ausführung des Auftrags mitwirken, die geltenden umweltbezogenen, sozialen und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen einhalten, die auf Uni-onsrecht, nationalem Recht, in Tarifverträgen oder in Rechts- und Verwaltungsvorschriften beruhen. Die Verpflichtung zur Einhaltung dieser Vorschriften trifft Unterauftragnehmer in gleicher Weise wie den Hauptauftragnehmer. Der Auftraggeber überprüft vor der Erteilung des Zuschlags, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen. Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe verlangt er die Ersetzung des Unterauftragnehmers. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann er verlangen, dass dieser ersetzt wird. Der Auftraggeber kann dem Bieter dafür eine Frist setzen.

3. Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen:

a) Vordruck 01 Angebotsvordruck
b) Soweit relevant: Vordruck 02 Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung
c) Vordruck 03 Eigenerklärung zur Eignung (Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, Umsatz, Referenz und Technische Fachkräfte) (bei Bietergemeinschaften: gesondert für jedes Mitglied, zusammenfassende Auswertung)
d) Vordruck 04 Eigenerklärung Ausschlussgründe (§§ 123, 124 GWB) (bei Bietergemeinschaften: gesondert für jedes Mitglied)
e) Vordruck 04a Eigenerklärung MiLoG (§ 19 Abs. 3 MiLoG) (bei Bietergemeinschaften: gesondert für jedes Mitglied)
f) Vordruck 04b Eigenerklärung Sanktionen (Art. 5k EU-VO 833/2014) (bei Bietergemeinschaften: gesondert für jedes Mitglied)
g) Nur bei einer Eignungsleihe im Bereich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit: Vordruck 05: Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
h) Nur bei einer Eignungsleihe im Bereich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit: Vordruck 05a: Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit
i) Vordruck 06 Verantwortlicher Ansprechpartner
j) Nur bei Unterauftragnehmer-Einsatz (soweit kein Fall der Eignungsleihe vorliegt): Vordruck 07: Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe (Unterauftragnehmer-Benennung nur, soweit i. S. v. § 36 VgV zumutbar)
k) Nur bei Unterauftragnehmer-Einsatz (soweit kein Fall der Eignungsleihe vorliegt): Vordruck 07a: Nachweis Unterauftragnehmer (Unterauftragnehmer-Benennung nur, soweit i. S. v. § 36 VgV zumutbar)
l) Vordruck 08: Preisblatt
m) Vordruck 09: Qualitätskonzept

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

2
Monate

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Nachforderungen bleiben, soweit gesetzlich zulässig, vorbehalten. Der Auftraggeber sieht in Ausübung des ihm insoweit zustehenden Ermessens bei den Angeboten von Nachforderungen ab, die bereits aus anderen Gründen keine Berücksichtigung finden können.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

1. Soweit die Berufsausübung erlaubnispflichtig ist, müssen Bieter eine Eigenerklärung darüber abgeben, dass sie nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie niedergelassen sind, in einem Berufs- oder Handelsregister eingetragen oder auf andere Weise zur Ausübung des betreffenden Berufs berechtigt sind.
2. Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister sowie die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Auf-hebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28. März 2014, S. 65) aufgeführt.
3. Die Eigenerklärung ist im Rahmen des Angebotes auf dem Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung abzugeben. Es ist ausschließlich zulässig, den Platzhalter "[Eintragungen des Bieters]" zu streichen bzw. - soweit gefordert - in den hierfür vorgesehenen Feldern eine eindeutige Auswahl "ja" oder "nein" vorzunehmen.
4. Über die Eigenerklärung hinausgehende Unterlagen werden nur von aussichtsreichen Bietern angefordert, § 122 Abs. 3 S. 2 GWB. Dies erfolgt nach Angebotsabgabe. Soweit der Auftraggeber entsprechende Unterlagen anfordert, sind diese in elektronischer Form (z. B. als Scan der Originalurkunde oder als entsprechende elektronische Datei) vorzulegen.
5. Im Fall von Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied, dessen Berufsausübung erlaubnispflichtig ist, die Eigenerklärung gesondert abzugeben.

Eignungskriterium

Spezifischer Jahresumsatz

1. Bieter müssen eine Erklärung über ihren Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Arbeitssicherheit) in den Kalenderjahren 2023, 2024 und 2025 abgeben, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind.
2. Mindestanforderung:
Der tätigkeitsspezifische Umsatz muss in jedem der drei genannten Kalenderjahre jeweils mindestens 50.000 Euro betragen haben.
3. Für die Angaben zum Jahresumsatz kommt es nicht auf einen formal festgestellten oder geprüften Jahresabschluss an. Maßgeblich sind die vom Bieter angegebenen Umsätze im jeweiligen Kalenderjahr, unabhängig davon, ob dieses dem Geschäftsjahr entspricht und ob hierfür bereits ein Jahresabschluss vorliegt oder festgestellt wurde.
4. Die Erklärung ist im Rahmen des Angebotes auf dem Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung in elektronischer Form vorzulegen. Es ist ausschließlich zulässig, den Platzhalter "[Eintragungen des Bieters]" zu streichen.
5. Im Fall von Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied den Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung gesondert vorlegen. Der Auftraggeber prüft auf dieser Grundlage, ob die Summe der Umsätze aller Mitglieder die Mindestanforderung erfüllt.

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

1. Bieter müssen erklären, dass sie über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung verfügen, deren Versicherungsschutz das Leistungsbild des ausgeschriebenen Auftrags (Arbeitssicherheit) umfasst.
2. Mindestanforderung:
Die Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung muss mindestens folgende Deckungssummen je Versicherungsfall vorsehen; die Höchstleistung des Versicherers muss je Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der jeweiligen Deckungssumme betragen:
Personen- und Sachschäden: 2.500.000 Euro
3. Die Erklärung ist im Rahmen des Angebots auf dem Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung in elektronischer Form vorzulegen. Es ist ausschließlich zulässig, in dem hierfür vorgesehenen Feld eine eindeutige Auswahl "ja" oder "nein" vorzunehmen.
4. Über die Eigenerklärung hinausgehende Unterlagen werden nur von aussichtsreichen Bietern angefordert (§ 122 Abs. 3 S. 2 GWB). Dies erfolgt nach Angebotsabgabe. Soweit der Auftraggeber entsprechende Unterlagen anfordert, sind diese in elektronischer Form (z. B. als Scan der Originalurkunde oder als entsprechende elektronische Datei) vorzulegen.
5. Im Fall von Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied den Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung gesondert vorlegen.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

1. Bieter müssen geeignete Referenzen über zuvor ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der im Zeitraum vom 29.09.2023 bis zum 28.09.2026 erbrachten wesentlichen Leistungen angeben. Für jede Referenz sind der Erbringungszeitraum sowie der Leistungsempfänger (öffentlicher oder privater Auftraggeber) zu benennen.
2. Mindestanforderungen: Mindestens 1 Referenz mit folgenden Anforderungen (kumulativ):
a.) Durchführung der Grundbetreuung Arbeitssicherheit nach DGUV Vorschrift 2
b.) sowie Vornahme folgender Leistungen (kumulativ):
- Erstellung fachlicher Stellungnahmen zu arbeitsschutz- und sicherheitstechnischen Fragestellungen
- Unterstützung bei der Erstellung, Durchführung und Fortschreibung von Gefährdungsbeurteilungen und
- Planung, fachliche Begleitung und Durchführung von Notfallü-bungen
c.) für einen Referenzkunden mit mindestens 100 Personen
d.) im Zeitraum vom 29.09.2023 bis zum 28.09.2026
3. Die Referenzangaben sind im Hinblick auf die Erfüllung der Mindestanforderungen aussagekräftig zu erläutern. Ein bloßes "Ja" oder eine formelhafte Angabe genügt nicht. Es sind alle abgefragten Angaben vollständig in den Vordruck einzutragen. Es ist ausschließlich zulässig, den Platzhalter "[Eintragungen des Bieters]" zu streichen. Unvollständige Referenzangaben werden nicht berücksichtigt. Nachforderungen in Bezug auf einzelne oder fehlende Referenzangaben erfolgen nicht.
4. Die Referenzangaben sind im Rahmen des Angebotes durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung in elektronischer Form vorzulegen. Sofern mehr Referenzen angegeben werden sol-len, als der Vordruck Felder vorsieht, kann der Vordruck vervielfältigt werden (mit dann fortlaufender Nummerierung der Referenzen).
5. Im Fall von Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied den Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung gesondert vorlegen. Der Auftraggeber prüft auf dieser Grundlage, ob die insgesamt angegebenen Referenzen geeignet sind und die Mindestanforderungen erfüllt sind.
6. Soweit sich ein Mitglied einer Bietergemeinschaft zum Nachweis der Mindestanforderungen nach Ziffer (2) auf Referenzen eines anderen Mitglieds der Bietergemeinschaft stützt, ist dies im Vordruck 03 in den dafür vorgesehenen Feldern eindeutig kenntlich zu machen (z. B. durch den Verweis auf den Vordruck 03 des anderen Mitglieds, das die Mindestanforderungen vollständig erfüllt). Die Angaben müssen insgesamt so aussagekräftig und vollständig sein, dass der Auftraggeber ohne Weiteres prüfen kann, ob und durch welches Mitglied die jeweiligen Mindestanforderungen einer Referenz vollständig und kumulativ erfüllt werden.

Eignungskriterium

Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten

1. Bieter müssen eine Eigenerklärung darüber abgeben, dass ihnen für die Ausführung des Auftrags technische Fachkräfte zur Verfügung stehen, die jeweils die Anforderungen des § 7 ASiG i. V. m. § 4 DGUV Vorschrift 2 (Fachkraft für Arbeitssicherheit) erfüllen.
2. Mindestanforderung:
Dem Bieter müssen für die Auftragsausführung mindestens drei entsprechend qualifizierte Fachkräfte für Arbeitssicherheit zur Verfügung stehen. Jede dieser Personen muss die Anforderungen des § 7 ASiG i. V. m. § 4 DGUV Vorschrift 2 erfüllen.
3. Der Auftraggeber erkennt auch gleichwertige Berufsqualifikationen und Befähigungsnachweise aus anderen Staaten an. Sofern sich ein Bieter auf eine gleichwertige ausländische Berufsqualifikation oder einen gleichwertigen Befähigungsnachweis beruft, hat er dies im Rahmen der Eigenerklärung auf dem Vordruck 03 anzugeben. Der Bieter muss in diesem Fall nachweisen, dass die betreffende Qualifikation den Anforderungen des § 7 ASiG i. V. m. § 4 DGUV Vorschrift 2 (Fachkraft für Arbeitssicherheit) entspricht und die jeweilige Person berechtigt ist, die vertragsgegenständlichen si-cherheitstechnischen Leistungen in Deutschland zu erbringen.
4. Es ist ausschließlich zulässig, den Platzhalter "[Eintragungen des Bieters]" zu streichen. Der Nachweis der Eignung hinsichtlich der im Vordruck 03 erklärten Verfügbarkeit und Qualifikation der Fachkräfte sowie gegebenenfalls der Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen erfolgt durch Eigenerklärung. Über die Eigenerklärung hinausgehende Unterlagen, insbesondere Qualifikations- und Befähigungsnachweise sowie gegebenenfalls Nachweise über die Gleichwertigkeit ausländischer Berufs-qualifikationen, werden gemäß § 122 Abs. 3 Satz 2 GWB nur von aussichtsreichen Bietern angefordert. Dies erfolgt nach Angebotsabgabe.

Soweit der Auftraggeber entsprechende Unterlagen anfordert, sind für jede berücksichtigte Fachkraft für Arbeitssicherheit geeignete Nachweise über die Erfüllung der Anforderungen des § 7 ASiG i. V. m. § 4 DGUV Vorschrift 2 als Scan der gültigen Originalurkunde oder als entsprechende elektronische Datei vorzulegen. Entsprechendes gilt für gegebenenfalls erforderliche Nachweise über die Anerkennung oder Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

S. Vertragsbedingungen.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung