Wir dürfen Sie bitten, bis zum Montag, 19.01.2026 Ihre Unterlagen einzureichen:
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Anschreiben
Bitte reichen Sie mit der Interessenbekundung ein Anschreiben ein, in dem Sie Ihre mit der Teilnahme verbundene Motivation beschreiben. Bennen Sie bitte einen fortdauernden Ansprechpartner und ggfs. einen Stellvertreter (Name, Kontaktdaten usw.).
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Nachstehend aufgeführte Kriterien sind Grundlage unserer Planung:
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Lieferung, Installation und Inbetriebnahme eines integrierten Routine-EEG- und Video-EEG-Systems für die Uniklinik RWTH Aachen, Klinik für Neurologie einschließlich der Sektion Epileptologie, des Medizinischen Zentrums für Erwachsene mit Behinderung (MZEB) sowie der Kinderklinik. Das System dient der Durchführung von Routine-EEG-Untersuchungen mit Videoaufzeichnung sowie dem stationären und mobilen Video-EEG-Monitoring im klinischen Routinebetrieb und in der klinisch-wissenschaftlichen Forschung.
Beschafft werden insgesamt drei stationäre Routine-EEG-Arbeitsplätze mit synchroner Videoaufzeichnung, davon zwei für die Klinik für Neurologie und ein System für das MZEB, sowie ein tragbares, laptopbasiertes Routine-EEG-System für den Einsatz auf der Intensivstation. Die Routine-EEG-Systeme müssen Ableitungen gemäß internationalem 10-20-System einschließlich der zusätzlichen Elektrodenpositionen A1, A2, T1 und T2 unterstützen. Darüber hinaus sind mindestens vier bipolare polygraphische Eingänge für Zusatzsignale wie EKG, EMG oder vergleichbare Biosignale bereitzustellen. Eine integrierte Photostimulation ist erforderlich. Die minimale Samplingrate für Routine-EEG-Ableitungen beträgt 256 Hz.
Für das stationäre Video-EEG-Monitoring sind acht vollwertige EEG-Monitoring-Ableiteplätze auf der Erwachsenenstation NE07, drei vollwertige EEG-Monitoring-Ableiteplätze auf der Kinderstation KI04 sowie ein fahrbares, mobiles Video-EEG-Monitoring-System für den Einsatz in der gesamten Neurologie zu liefern. Zusätzlich sind auf der Erwachsenenstation NE07 zwei weitere Bettplätze mit reiner Videoüberwachung ohne EEG-Ableitung auszustatten. Es ist zwingend erforderlich, dass die acht EEG-Ableitemöglichkeiten der Station NE07 flexibel und ohne feste Zuordnung auf insgesamt zehn videoüberwachte Bettplätze verteilt werden können.
Die Monitoring-EEG-Systeme müssen pro Ableiteplatz mindestens 64 EEG-Kanäle unterstützen. Zusätzlich müssen mindestens vier bipolare polygraphische Kanäle sowie mindestens ein externer TTL-Trigger-Kanal vorhanden sein. Ferner ist ein Markierungs-Pushbutton bereitzustellen, mit dem der Patient selbst Ereignismarken in die EEG-Aufzeichnung setzen kann; diese Funktion muss mit einer Alarmierung im Überwachungsraum koppelbar sein. Die Systeme müssen kaskadierbar sein, sodass an einem einzelnen Ableiteplatz insgesamt mindestens 256 EEG-Kanäle betrieben werden können. Die Systeme sind für Langzeitaufzeichnungen auszulegen und müssen eine stabile, kontinuierliche Aufzeichnung mit synchronem Video gewährleisten.
Das Video-System der Monitoring-Plätze muss infrarot- bzw. nachtsichtfähig sein und auch bei vollständiger Dunkelheit eine verwertbare Aufzeichnung ermöglichen. Die Kameras müssen aus den jeweiligen Überwachungsräumen fernsteuerbar sein und Funktionen zur Schwenk-, Neige- und Zoom-Steuerung sowie zur Patienten-Nachverfolgung unterstützen. Für jeden Video-EEG-Aufnahmeplatz ist im jeweiligen Überwachungsraum ein dedizierter Überwachungsmonitor bereitzustellen, der eine parallele visuelle Übersicht aller überwachten Betten ermöglicht.
Zur Bedienung der Aufnahmesysteme ist eine zentrale KVM-Matrix bereitzustellen, die sowohl die Steuerung aus dem Überwachungsraum als auch die Bedienung vom Patientenbett aus ermöglicht. Für die Erwachsenenstation NE07 und die Kinderstation KI04 ist jeweils ein mobiler KVM-Trolley zu liefern. Darüber hinaus müssen die Überwachungsräume der Erwachsenen- und Kinderstation über die KVM-Infrastruktur miteinander verbunden sein, sodass der Aufnahmerechner der Kinderstation auch vom Überwachungsraum der Erwachsenenstation aus steuerbar ist.
Die Systeme müssen die Ableitung invasiver Elektroden (sEEG, Microwire: s.u.) unterstützen und den sicheren klinischen Betrieb im Rahmen der prächirurgischen Epilepsiediagnostik gewährleisten. Darüber hinaus muss mindestens ein eingesetzter Verstärker die Möglichkeit zur bipolaren elektrischen Stimulation über zwei beliebige EEG-Kanäle bieten. Die Stimulation muss mindestens in Form symmetrischer Rechteckimpulse realisierbar sein, wobei Strom (Konstantstrombetrieb), Pulsbreite, Stimulationsfrequenz und Stimulationsdauer frei einstellbar sein müssen. Die Stimulationsdauer muss sowohl Einzelimpulse als auch kontinuierliche Stimulationen bis zu einer Dauer von mindestens 30 Sekunden unterstützen. Eine programmierbare Stimulationsabfolge ist wünschenswert.
Die Betriebssicherheit des Systems muss auch während invasiver Prozeduren gewährleistet sein. Insbesondere muss die sichere EEG-Ableitung über die nicht für die Elektrostimulation genutzten Kanäle sowohl während laufender elektrischer Stimulation als auch während einer mittels externer Apparatur durchgeführten Radiofrequenz-Thermokoagulation (RFTC) möglich sein, ohne Beeinträchtigung der Signalqualität oder Gefährdung von Patientinnen und Patienten.
Weiterhin ist die Kompatibilität mit Neuralynx-Aufzeichnungssystemen für Microwire-Recordings sicherzustellen. Das angebotene System muss die Übernahme von EEG-Daten aus einem Neuralynx-System über das Cheetah-Interface unterstützen. In diesem Szenario müssen die extern erzeugten EEG-Daten videosynchron in das Video-EEG-System integriert und mit konfigurierbarer Downsampling-Rate im Bereich von 256 Hz bis 2048 Hz aufgezeichnet und dargestellt werden können.
Die zentrale Server- und Speicherinfrastruktur wird durch die IT der Uniklinik RWTH Aachen bereitgestellt. Das angebotene System muss vollständig in diese Infrastruktur integrierbar sein und eine zentrale Datenbank bzw. zentrale Datenhaltung für alle EEG- und Video-EEG-Aufzeichnungen unterstützen. Eine Archivfunktion zur Übergabe abgeschlossener Untersuchungen in ein Langzeitarchiv sowie zum späteren Wiederaufruf für klinische und wissenschaftliche Zwecke ist erforderlich. Der stations- und systemübergreifende Zugriff auf alle relevanten Aufzeichnungen muss gewährleistet sein.
Die Auswertesoftware muss auf den standardisierten FAT-Clients der Uniklinik RWTH Aachen lauffähig sein. Es sind insgesamt acht vollwertige Lizenzen für EEG- und Video-EEG-Auswertung und Befundung bereitzustellen. Zusätzlich sind zehn Lizenzen für die vollwertige EEG- und Video-EEG-Auswertung und Befundung über Citrix vorzusehen. Bestandteil der Lieferung sind zusätzlich vier vollständig ausgestattete feste Auswerte- und Befundungsarbeitsplätze, davon zwei für die Erwachsenenstation NE07 und zwei für die Kinderstation KI04.
Das System muss HL7-kompatibel sein und mindestens die Schnittstellen ADT, Order Entry (ORM) sowie ORU unterstützen. Über die ORU-Schnittstelle muss die strukturierte Rückmeldung von EEG- und Video-EEG-Befunden aus dem EEG-Subsystem in das klinische Informationssystem möglich sein.
Für die gelieferten Systeme ist ein Vollwartungsvertrag für Hardware und Software anzubieten. Dieser umfasst insbesondere Software-Updates, Fehlerbehebung sowie technischen Support über die gesamte Vertragslaufzeit. Schulung, Installation, Inbetriebnahme und Abnahme der Systeme sind Bestandteil des Angebots.
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Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
vergabestelle@ukaachen.de
Wir bitten Sie, bis zum Montag, den 19.01.2025 um 12:00 Uhr eine Erst-Konzeption an
vergabestelle@ukaachen.de einzureichen.