Verfahrensangaben

MARKTERKUNDUNG EEG - Anlage

VO: VgV Vergabeart: Vorinformation Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
01.03.2026

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Universitätsklinikum Aachen AöR
Keine Angaben
Pauwelsstraße 30
52074
Aachen
Deutschland
DEA2D
vergabestelle@ukaachen.de
+49 241-8080975
+49 241-8082504

Angaben zum Auftraggeber

Anstalten des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Gesundheit

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
05315-03002-81
Zeughausstraße 2-10
50667
Köln
Deutschland
DEA23
Geschäftsstelle
vergabekammer@bezregkoeln.nrw.de
+49 2211473045
+49 2211472889

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
05315-03002-81
Zeughausstraße 2-10
50667
Köln
Deutschland
DEA23
Geschäftsstelle
vergabekammer@bezregkoeln.nrw.de
+49 2211473045
+49 2211472889

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

33120000-7
33121100-5
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Das Universitätsklinikum Aachen AöR plant in der Zukunft ein Vergabeverfahren durchzuführen welches Folgendes beinhalten soll:
Lieferung, Installation und Inbetriebnahme eines integrierten Routine-EEG- und Video-EEG-Systems für die Uniklinik RWTH Aachen, Klinik für Neurologie einschließlich der Sektion Epileptologie, des Medizinischen Zentrums für Erwachsene mit Behinderung (MZEB) sowie der Kinderklinik. Das System dient der Durchführung von Routine-EEG-Untersuchungen mit Videoaufzeichnung sowie dem stationären und mobilen Video-EEG-Monitoring im klinischen Routinebetrieb und in der klinisch-wissenschaftlichen Forschung.

Beschafft werden sollen voraussichtlich insgesamt drei stationäre Routine-EEG-Arbeitsplätze mit synchroner Videoaufzeichnung, sowie ein tragbares, laptopbasiertes Routine-EEG-System für den Einsatz auf der Intensivstation. Genauere Beschreibung unter 2.1.4 dieser Bekanntmachung.

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Vor diesem Hintergrund sollen im Rahmen einer Markterkundung (mit anschließender Ausschreibung) potenzielle Marktteilnehmer gefunden werden, die das Universitätsklinikum Aachen AöR in den Bereichen beraten und ausstatten können.

Bei diesem Markterkundungsverfahren handelt es sich nicht um eine vergaberechtliche Ausschreibung im Sinne des Vergaberechts (GWB, VOB/A EU, VgV oder KonzVgV) und um keine Vorinformation nach der RL 2014/24/EU oder der RL 2014/23 (vgl. § 12 EU VOB/A, § 38 Abs. 4 VgV, § 22 Abs. 1 KonzVGV), sondern lediglich um eine haushaltsrechtliche Markterkundung.
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Durch das Markterkundungsverfahren werden weder die öffentliche Stelle noch die Interessenten zur Durchführung des Projektes berechtigt oder verpflichtet. Das Verfahren dient vielmehr der Vorbereitung der Entscheidung der öffentlichen Stelle über die Einleitung eines eventuellen Vergabeverfahrens, da ein künftiger Auftragnehmer im Einklang mit den einschlägigen vergaberechtlichen Vorschriften ausgeschrieben werden muss.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Diese Marktansprache dient der Überprüfung des Marktinteresses und der Machbarkeit der geplanten Vorhaben. Ziel ist es, von den Interessenten eine aussagekräftige, nachvollziehbare und weiterführende Rückmeldung zu erhalten.
Bei dem vorliegenden Markterkundungsverfahren im Sinne des § 28 Abs. 1 VgV handelt es sich um ein nicht-förmliches, transparentes und diskriminierungsfreies Verfahren außerhalb des Vergaberechts. Die Marktkonsultation dient allein zur Vorbereitung eines späteren Vergabeverfahrens. Es wird darauf hingewiesen, dass das Universitätsklinikum Aachen AöR nicht an die Ergebnisse des Markterkundungsverfahrens gebunden ist.
Die Teilnehmer am Verfahren sind an ihre im Rahmen der Markterkundung aufgeführten Aussagen nicht vertraglich und auch nicht im Rahmen eines etwaigen späteren Vergabeverfahrens gebunden. Die im Rahmen der Markterkundung durch die Teilnehmer eingereichten Unterlagen gehen in das Eigentum des Universitätsklinikums Aachen AöR über.
Die Teilnehmer erklären ihr Einverständnis, dass das Universitätsklinikum Aachen AöR die im Rahmen des Markterkundungsverfahrens gewonnenen Erkenntnisse und Informationen für das eventuell folgende Vergabeverfahren nutzen kann, es sei denn, ein Teilnehmer hat das ausdrücklich untersagt.
Eine Erstattung der Kosten, die den Teilnehmern durch die Bearbeitung in diesem Verfahren entstehen, ist ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Vergütung für die Teilnahme besteht nicht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Die Vergabestelle hat durch europaweite Bekanntmachung (Absendung am 18.12.2025) ein Markterkundungsverfahren eingeleitet. Diese Vorinformation dient dem Zweck, Unternehmen anzusprechen, die Interesse an einer Teilnahme an dieser Markterkundung haben und der Zielstellung entsprechende Lösungen anbieten oder daran interessiert sind.
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Sofern Sie an der Markterkundung interessiert sind, sind Sie aufgefordert,
Ihr Interesse umgehend formlos per E-Mail an
vergabestelle@ukaachen.de
zu bekunden.
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Nach Eingang einer entsprechenden Interessenbekundung erhalten Sie weitere, nicht öffentlich zugängliche, Unterlagen, mit denen im Rahmen des strukturierten Markterkundungsverfahrens Fragen dem Universitätsklinikum Aachen AöR zum Leistungsumfang, organisatori-schen und technischen Rahmenbedingungen sowie Anpassungs- und Weiterentwicklungsmöglichkeiten erhoben werden sollen und die Grundlage der Diskussion mit den Interessenten im Rahmen der Markterkundung werden sollen.
Die Interessenten werden daher gebeten das in diesem Dokument dargestellte Vorhaben zu reflektieren und ihre Ideen, Vorschläge zur Umsetzung und wirtschaftlichen Aussagen in strukturierter Form an das Universitätsklinikum Aachen AöR bis zum

19.01.2025

formlos per E-Mail an
vergabestelle@ukaachen.de

einzureichen.

Diejenigen Interessenten, die diesen Anforderungen soweit nachgekommen sind, werden ggf. anschließend zur Darstellung ihrer Konzepte eingeladen. Der Dialog im Rahmen des strukturierten Markterkundungsverfahrens soll entweder als Vor-Ort Termin oder notfalls mittels Video-/Telefonkonferenz erfolgen und einen Dialog über die eingereichten Unterlagen sowie deren Auswirkungen auf die Abfragen des Universitätsklinikums Aachen AöR ermöglichen.
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Zeitplan
Im Folgenden wird der voraussichtliche Zeitplan für die Markterkundung dargestellt:

- Veröffentlichung der Markterkundungsunterlagen am 18.12.2025
- Erklärung Interesse an der Teilnahme: schnellstmöglich
- Interviews und Präsentation der Ausarbeitungen durch die Anbieter 1. Quartal 2025
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Kommunikation und Dialog

Die zur Teilnahme an der Marktansprache eingeladenen Interessenten können gerne Aufklärungsfragen stellen oder Hinweise zur Marktansprache unter der nachfolgenden E-Mailadresse übermitteln:

vergabestelle@ukaachen.de

Von den Interessenten eingereichte Dokumente werden vertraulich behandelt und es werden keine Informationen an Dritte - mit Ausnahme des Auftraggebers sowie der evtl. zu beteiligenden Bera-tungsunternehmen - weitergeben.
Die eingereichten Ideen und Vorschläge der Interessenten können jedoch - in anonymisierter Form - im Rahmen einer eventuellen Umsetzung des Vorhabens Bestandteil der Vorhabens. Der Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen wird in einer späteren Bekanntgabe jederzeit gewährleistet.
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Abschlussphase

Die Markterkundung soll schwerpunktmäßig der Ermittlung der aktuellen Wettbewerbssituation auf dem relevanten Markt dienen und dem Auftraggeber einen Überblick darüber verschaffen, ob und inwieweit Unternehmen vergleichbare Leistungen anbieten können. Sie wird ergebnissoffen durchgeführt und ist für beide Seiten unverbindlich.
Die Teilnahme an der Markterkundung begründet keine Ansprüche für die Durchführung oder Berücksichtigung in dem späteren Vergabeverfahren. Die Markterkundung soll schnellstmöglich durchgeführt und voraussichtlich im 1. Quartal abgeschlossen werden.
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Ergebnis der Marktansprache

Alle eingereichten Beantwortungen der Marktansprache werden ausgewertet.
Mit der Beantwortung der vorliegenden Marktansprache erklären sich die Interessenten damit einverstanden, dass sämtliche von Ihnen eingereichte Vorschläge im Zuge der Erarbeitung von Umsetzungsvorschlägen vom Auftraggeber verwendet werden können.

Umfang der Auftragsvergabe

0,01
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

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Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

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Pauwelsstraße 30
52074
Aachen
Deutschland
DEA2D

Weitere Erfüllungsorte

Weitere Informationen

Angaben zu KMU

Verfahren

Verfahrensart

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

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Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Zusätzliche Informationen

Wir dürfen Sie bitten, bis zum Montag, 19.01.2026 Ihre Unterlagen einzureichen:
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Anschreiben

Bitte reichen Sie mit der Interessenbekundung ein Anschreiben ein, in dem Sie Ihre mit der Teilnahme verbundene Motivation beschreiben. Bennen Sie bitte einen fortdauernden Ansprechpartner und ggfs. einen Stellvertreter (Name, Kontaktdaten usw.).
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Nachstehend aufgeführte Kriterien sind Grundlage unserer Planung:
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Lieferung, Installation und Inbetriebnahme eines integrierten Routine-EEG- und Video-EEG-Systems für die Uniklinik RWTH Aachen, Klinik für Neurologie einschließlich der Sektion Epileptologie, des Medizinischen Zentrums für Erwachsene mit Behinderung (MZEB) sowie der Kinderklinik. Das System dient der Durchführung von Routine-EEG-Untersuchungen mit Videoaufzeichnung sowie dem stationären und mobilen Video-EEG-Monitoring im klinischen Routinebetrieb und in der klinisch-wissenschaftlichen Forschung.

Beschafft werden insgesamt drei stationäre Routine-EEG-Arbeitsplätze mit synchroner Videoaufzeichnung, davon zwei für die Klinik für Neurologie und ein System für das MZEB, sowie ein tragbares, laptopbasiertes Routine-EEG-System für den Einsatz auf der Intensivstation. Die Routine-EEG-Systeme müssen Ableitungen gemäß internationalem 10-20-System einschließlich der zusätzlichen Elektrodenpositionen A1, A2, T1 und T2 unterstützen. Darüber hinaus sind mindestens vier bipolare polygraphische Eingänge für Zusatzsignale wie EKG, EMG oder vergleichbare Biosignale bereitzustellen. Eine integrierte Photostimulation ist erforderlich. Die minimale Samplingrate für Routine-EEG-Ableitungen beträgt 256 Hz.

Für das stationäre Video-EEG-Monitoring sind acht vollwertige EEG-Monitoring-Ableiteplätze auf der Erwachsenenstation NE07, drei vollwertige EEG-Monitoring-Ableiteplätze auf der Kinderstation KI04 sowie ein fahrbares, mobiles Video-EEG-Monitoring-System für den Einsatz in der gesamten Neurologie zu liefern. Zusätzlich sind auf der Erwachsenenstation NE07 zwei weitere Bettplätze mit reiner Videoüberwachung ohne EEG-Ableitung auszustatten. Es ist zwingend erforderlich, dass die acht EEG-Ableitemöglichkeiten der Station NE07 flexibel und ohne feste Zuordnung auf insgesamt zehn videoüberwachte Bettplätze verteilt werden können.

Die Monitoring-EEG-Systeme müssen pro Ableiteplatz mindestens 64 EEG-Kanäle unterstützen. Zusätzlich müssen mindestens vier bipolare polygraphische Kanäle sowie mindestens ein externer TTL-Trigger-Kanal vorhanden sein. Ferner ist ein Markierungs-Pushbutton bereitzustellen, mit dem der Patient selbst Ereignismarken in die EEG-Aufzeichnung setzen kann; diese Funktion muss mit einer Alarmierung im Überwachungsraum koppelbar sein. Die Systeme müssen kaskadierbar sein, sodass an einem einzelnen Ableiteplatz insgesamt mindestens 256 EEG-Kanäle betrieben werden können. Die Systeme sind für Langzeitaufzeichnungen auszulegen und müssen eine stabile, kontinuierliche Aufzeichnung mit synchronem Video gewährleisten.

Das Video-System der Monitoring-Plätze muss infrarot- bzw. nachtsichtfähig sein und auch bei vollständiger Dunkelheit eine verwertbare Aufzeichnung ermöglichen. Die Kameras müssen aus den jeweiligen Überwachungsräumen fernsteuerbar sein und Funktionen zur Schwenk-, Neige- und Zoom-Steuerung sowie zur Patienten-Nachverfolgung unterstützen. Für jeden Video-EEG-Aufnahmeplatz ist im jeweiligen Überwachungsraum ein dedizierter Überwachungsmonitor bereitzustellen, der eine parallele visuelle Übersicht aller überwachten Betten ermöglicht.

Zur Bedienung der Aufnahmesysteme ist eine zentrale KVM-Matrix bereitzustellen, die sowohl die Steuerung aus dem Überwachungsraum als auch die Bedienung vom Patientenbett aus ermöglicht. Für die Erwachsenenstation NE07 und die Kinderstation KI04 ist jeweils ein mobiler KVM-Trolley zu liefern. Darüber hinaus müssen die Überwachungsräume der Erwachsenen- und Kinderstation über die KVM-Infrastruktur miteinander verbunden sein, sodass der Aufnahmerechner der Kinderstation auch vom Überwachungsraum der Erwachsenenstation aus steuerbar ist.

Die Systeme müssen die Ableitung invasiver Elektroden (sEEG, Microwire: s.u.) unterstützen und den sicheren klinischen Betrieb im Rahmen der prächirurgischen Epilepsiediagnostik gewährleisten. Darüber hinaus muss mindestens ein eingesetzter Verstärker die Möglichkeit zur bipolaren elektrischen Stimulation über zwei beliebige EEG-Kanäle bieten. Die Stimulation muss mindestens in Form symmetrischer Rechteckimpulse realisierbar sein, wobei Strom (Konstantstrombetrieb), Pulsbreite, Stimulationsfrequenz und Stimulationsdauer frei einstellbar sein müssen. Die Stimulationsdauer muss sowohl Einzelimpulse als auch kontinuierliche Stimulationen bis zu einer Dauer von mindestens 30 Sekunden unterstützen. Eine programmierbare Stimulationsabfolge ist wünschenswert.

Die Betriebssicherheit des Systems muss auch während invasiver Prozeduren gewährleistet sein. Insbesondere muss die sichere EEG-Ableitung über die nicht für die Elektrostimulation genutzten Kanäle sowohl während laufender elektrischer Stimulation als auch während einer mittels externer Apparatur durchgeführten Radiofrequenz-Thermokoagulation (RFTC) möglich sein, ohne Beeinträchtigung der Signalqualität oder Gefährdung von Patientinnen und Patienten.

Weiterhin ist die Kompatibilität mit Neuralynx-Aufzeichnungssystemen für Microwire-Recordings sicherzustellen. Das angebotene System muss die Übernahme von EEG-Daten aus einem Neuralynx-System über das Cheetah-Interface unterstützen. In diesem Szenario müssen die extern erzeugten EEG-Daten videosynchron in das Video-EEG-System integriert und mit konfigurierbarer Downsampling-Rate im Bereich von 256 Hz bis 2048 Hz aufgezeichnet und dargestellt werden können.

Die zentrale Server- und Speicherinfrastruktur wird durch die IT der Uniklinik RWTH Aachen bereitgestellt. Das angebotene System muss vollständig in diese Infrastruktur integrierbar sein und eine zentrale Datenbank bzw. zentrale Datenhaltung für alle EEG- und Video-EEG-Aufzeichnungen unterstützen. Eine Archivfunktion zur Übergabe abgeschlossener Untersuchungen in ein Langzeitarchiv sowie zum späteren Wiederaufruf für klinische und wissenschaftliche Zwecke ist erforderlich. Der stations- und systemübergreifende Zugriff auf alle relevanten Aufzeichnungen muss gewährleistet sein.

Die Auswertesoftware muss auf den standardisierten FAT-Clients der Uniklinik RWTH Aachen lauffähig sein. Es sind insgesamt acht vollwertige Lizenzen für EEG- und Video-EEG-Auswertung und Befundung bereitzustellen. Zusätzlich sind zehn Lizenzen für die vollwertige EEG- und Video-EEG-Auswertung und Befundung über Citrix vorzusehen. Bestandteil der Lieferung sind zusätzlich vier vollständig ausgestattete feste Auswerte- und Befundungsarbeitsplätze, davon zwei für die Erwachsenenstation NE07 und zwei für die Kinderstation KI04.

Das System muss HL7-kompatibel sein und mindestens die Schnittstellen ADT, Order Entry (ORM) sowie ORU unterstützen. Über die ORU-Schnittstelle muss die strukturierte Rückmeldung von EEG- und Video-EEG-Befunden aus dem EEG-Subsystem in das klinische Informationssystem möglich sein.

Für die gelieferten Systeme ist ein Vollwartungsvertrag für Hardware und Software anzubieten. Dieser umfasst insbesondere Software-Updates, Fehlerbehebung sowie technischen Support über die gesamte Vertragslaufzeit. Schulung, Installation, Inbetriebnahme und Abnahme der Systeme sind Bestandteil des Angebots.

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Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:

vergabestelle@ukaachen.de

Wir bitten Sie, bis zum Montag, den 19.01.2025 um 12:00 Uhr eine Erst-Konzeption an
vergabestelle@ukaachen.de einzureichen.