Bei den Testmaterialien handelt es sich um sensible Dokumente, die der Geheimhaltung unterliegen und daher unter hohen Sicherheitsvorkehrungen zu behandeln sind. Es muss sichergestellt sein, dass alle am Verfahren beteiligten Personen die Verschwiegenheit über den Gesamtvorgang einhalten. Für den Fall der Auftragsvergabe muss der Anbieter eine Verpflichtung zur Geheimhaltung unterzeichnen. Eine fehlende Erklärung führt zwingend zum Ausschluss des Angebots.