Die Justizvollzugsanstalt Gelsenkirchen vergibt ab dem 01.09.2025 die Konzession des Einkaufs an die Gefangenen neu. Die Vertragslaufzeit ist auf maximal vier Jahre begrenzt.
Gem. § 17 StVollzG NRW dürfen Gefangene von ihrem Hausgeld (§ 36) oder Taschengeld (§ 35) aus einem von der Anstalt vermittelten Angebot Nahrungs- und Genussmittel sowie Mittel zur Körperpflege einkaufen, soweit diese aus Sicherheits- oder Ordnungsgründen nicht ausgeschlossen werden.
Für ein Einkaufsangebot, das die Wünsche und Bedürfnisse der Gefangenen angemessen berücksichtigt, ist zu sorgen.
Diese Versorgung soll durch einen externen Kaufmann sichergestellt werden.
Im geschlossenen Vollzug der JVA Gelsenkirchen sind rund 450 erwachsene männliche und rund 110 erwachsene weibliche Gefangene untergebracht.
Diese sollen die Möglichkeit erhalten, an zwei Terminen im Monat einen Einkauf durchzuführen. Die Einkaufstermine sind sechs Monate im Voraus bekanntzugeben.
Das Warenangebot soll auf die Wünsche und Bedürfnisse der Gefangenen Rücksicht nehmen und demnach auch Produkte anderer Nationalitäten und besonderer Ernährungsformen (z.B. vegan, laktosefrei, Halal, koscher) umfassen. Das gesamte Warenangebot muss somit auch geringfügig veränderbar sein, da sich die Wünsche der Gefangenen regelmäßig ändern und aus Sicht der Anstaltssicherheit ggf. Produkte auszutauschen sind.
Eine Abnahmepflicht über eine bestimmte Menge von Produkten besteht seitens des Auftraggebers ausdrücklich nicht.
Die Justizvollzugsanstalt Gelsenkirchen verfügt über keine zusätzliche Fläche, die als Verkaufsraum dienen könnte. Insofern soll eine Übergabe der Ware in Form eines Paket- bzw. Tüteneinkaufs an die Gefangenen am Haftraum erfolgen. Diese Übergabe hat in möglichst kürzester Zeit durch das Personal des Auftragnehmers zu erfolgen. Die vollständige Organisation hinsichtlich der Rücknahme von z.B. Transportboxen aber auch Pfandflaschen, Dosen u. ä. muss seitens des Auftragnehmers sichergestellt werden.
Sofern Ihrerseits Interesse an der Abgabe eines Angebotes für den Einkauf der Gefangenen in der Justizvollzugsanstalt Gelsenkirchen besteht, senden Sie bitte eine entsprechende Interessensbekundung bis spätestens zum 28.07.2025 um 12:00 Uhr an:
poststelle@jva-gelsenkirchen.nrw.de
Nach Ablauf der oben genannten Frist werden alle Interessenten unter Beifügung einer ausführlichen Leistungsbeschreibung um Angebotsabgabe gebeten. Hierzu wird eine gesonderte Angebotsfrist festgelegt. Der Zuschlag ergeht an das wirtschaftlichste Angebot.
Ansprechpartnerin für Rückfragen: Frau Thienelt, Leiterin der Haushaltsabteilung (0209/4021-300)