Chemie-Laborgeräte Ersteinrichtung für den INCYTE Forschungsneubau
Mit dieser Ausschreibung sollen die Biologie- und Chemielabore des INCYTE Forschungsneubaus der Universität Siegen ausgestattet werden. Es handelt sich um eine Grundausstattung, die allen beteiligten Arbeitsgruppen zur Verfügung steht.
Es wird die Lieferung von neuen Produkten erwartet. Angebote mit gebrauchten und/oder generalüberholten Produkten werden von der Wertung ausgeschlossen.
Es werden nur Angebote von Bietern akzeptiert, die alle im Warenverzeichnis aufgeführten Artikel liefern können. Die maximale Lieferzeit soll 8 Wochen nicht überschreiten. (Ausnahme Gefriertrockner: zulässige Lieferzeit maximal 3 Monate)
Für die gesamte Ausrüstung stehen maximal 190.000, - EUR brutto zur Verfügung. Angebote mit einem höheren Gesamtpreis werden von der Wertung ausgeschlossen.
Universität SiegenINCYTE Gebäude AR-NL Adolf-Reichwein-Straße 2857076 Siegen
Der Bieter mit dem günstigsten Preis erhält in der Kategorie Preis die maximale Punktzahl und dieser dient als Referenzwert für die weitere Auswertung. Angebote, die den zweifachen Referenzwert oder darüber enthalten, werden mit null Punkten gewertet. Alle weiteren Angebote werden im Verhältnis hierzu prozentual abgestuft.Angebote, die den Budgetrahmen von 190.000, - EUR (brutto) überschreiten, werden zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Dieser Höchstbetrag umfasst sämtliche Kosten, wie z. B. Transport- und Importkosten sowie anfallende Steuern. Unterliegt ein Angebot dem Reverse-Charge-Verfahren, rechnet die Vergabestelle die abzuführende Steuerlast dem Angebotspreis hinzu. Angebote, die nach dieser Hinzurechnung die Budgetgrenze überschreiten, werden mit null Punkten gewertet und ausgeschlossen.
Betrachtet wird hierbei die kürzeste angegebene Lieferzeit für mindestens 70% der ausgeschriebenen Positionen. Das Angebot mit der kürzesten Lieferzeit erhält für dieses Kriterium die Maximalpunktzahl, das Angebot mit der zweitkürzesten Lieferzeit erhält 10 Punkte weniger, etc.. Die Minimalpunktzahl für das Zuschlagskriterium Lieferzeit beträgt 0 Punkte.
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die Vergabestelle zu richten.Eine Rüge bzw. der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.