Reinigungsdienstleistungen
VO: VgV Vergabeart:   Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Kommunikation

Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.
Betreff: Antwort auf Bieterfragen Stundensatzkalkulation Datum: 23.10.2026 - 15:30 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

folgende Bieterfragen wurde über den Vergabemarktplatz an uns gestellt:

Im Zuge der finalen Bearbeitung haben sich zu den Dateien "08 - NEU-Vordruck 8 - Stundenverrechnungssätze Los 2A" und "07-13.10.26 NEUVordruck 7- Stundenverrechnungssätze Los 2B" zur ergänzten "Berechnungsgrundlage für die Preisanpassung....." folgende Fragen ergeben:

1) Was ist mit Kalkulationsstichtag gemeint? Ist das der individuelle Zeitpunkt der Kalkulation jedes Anbieters? (Wenn ja, führt dies gegebenenfalls zu unterschiedlichen Voraussetzungen zur Preisfindung für die Bieter!). Oder ist dies der Abgabetermin (aktuell 20.10.26) oder ein von ihnen vorgegebener Zeitpunkt (wenn ja, welcher?).

2) Die Berechnungsgrundlage erschließt sich uns noch nicht. An welcher Stelle erfolgt die Anpassung von z.B. Palt zu Pneu?
Was konkret ist bei den Positionen 7.10 bis 7.60 einzutragen? (der Wert zum Zeitpunkt der Ausschreibung oder die Änderungsbeträge einer künftigen Anpassung der jeweiligen Positionen?)

3) Sind die in dem ergänzten Teil einzutragenden Werte (in% und EUR) bereits mit dem Angebot anzugeben oder erst bei einer künftigen Anpassung dazu?


Noch ein HInweis zu "08 - NEU-Vordruck 8 - Stundenverrechnungssätze Los 2A":
Unterhalb der Tabellen sind bei den anzugebenden, kalkulatorischen Fehltagen 2 x die Feiertage aufgeführt, dafür fehlt die tarifliche Arbeitsfreistellung.

Unsere Antwort zu Frage 1:
Als Kalkulationsstichtag wird der 13.10.2026 festgesetzt.

Unsere Antwort zu Frage 2:
Die Abfrage der Positionen 7.10 bis 7.60 wird ersatzlos gestrichen. Der Vordruck wurde dementsprechen überarbeitet.

Unsere Antwort auf Frage 3:
Der in der Datei "08 - NEU-Vordruck 8 - Stundenverrechnungssätze Los 2A" und "07-13.10.26 NEUVordruck 7- Stundenverrechnungssätze Los 2B" ergänzte "Berechnungsgrundlage für die Preisanpassung....." wurde anhand der Fragestellung nochmals überarbeitet.

Info zum Hinweis:
Die Abfrage wurde dementsprechend korrigiert.

Die anhand der Fragestellung entsprechend überarbeiteten Vordrucke finden Sie im Anhang und wurden zusätzlich als Vordruck_7_Los 2b Stundenverrechnungssatz_akualisiert und Vordruck_8_Los 2a_Stundenverrechnungssatz_aktualisert unter Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.

Die aktualiserten Vordrucke sind bei Angebotsabgabe zwingend zu verwenden.Bereits abgegebene Angebote müssen unter Verwendung der neuen Vordrucke nochmals eingereicht werden.
Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Universität Siegen
Die Kanzlerin
Im Auftrag
Vergabestelle (05)

Dateianhänge:

Dateiname Hinzugefügt am Typ Größe Aktion
Vordruck_7_Los_2B_Stundenverrechnungssatz_aktualisiert.docx 23.10.2026 86,3 KB
Vordruck_8_Los_2A_Stundenverrechnungssatz__aktualisiert.docx 23.10.2026 55,3 KB
Betreff: Antwort auf Bieterfrage Ausfüllpflicht Vordruck 7, Los 2B Datum: 23.10.2026 - 15:03 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

folgende Bieterfrage wurde über den Vergabemarktplatz an uns gestellt.
Frage:
Bezüglich des neu bereitgestellten Vordrucks 7 vom 13.10.2026 bitten wir um Klarstellung:
Müssen die Positionen 7.00 bis 7.60 sowie 8.10 bis 8.46 auf den Seiten 3 und 4 vollständig bereits mit der Angebotsabgabe ausgefüllt werden?
Oder dienen diese Tabellen ausschließlich der Berechnung späterer Preisanpassungen und können daher zunächst unausgefüllt bleiben?
Wir bitten um eindeutige Mitteilung, welche dieser Angaben bereits bei Angebotsabgabe verpflichtend einzutragen sind.

Unsere Antwort:
Ein Zeitpunkt für das Ausfüllen der Positionen 7.00 bis 7.60 entfällt, die Abfrage "Angaben zum Ausgangswert Palt-Einheitspreise je qm" wurde ersatzlos gestrichen.
Die Positionen 8.10 bis 8.46 sind gem. der Erläuterungen im überarbeiteten Vordruck 7_Los 2b Stundenverrechnungssatz _aktualisiert anzugeben.

Der entsprechende "Vordruck 7_Los 2b Stundenverrechnungssatz _aktualisiert" wurde dieser Nachricht beigefügt und unter Vergabeunterlagen ebenfalls zur Verfügung gestellt.

Dieser ist bei Angebotsabgabe zwingend zur verwenden.


Mit freundlichen Grüßen

Universität Siegen
Die Kanzlerin
Im Auftrag
Vergabestelle (05)

Dateianhänge:

Dateiname Hinzugefügt am Typ Größe Aktion
Vordruck_7_Los_2B_Stundenverrechnungssatz_aktualisiert.docx 23.10.2026 86,3 KB
Betreff: Bekanntmachung einer Fristverlängerung / Zusätzliche Informationen gemäß § 20 VgV -06-DV26E3OV: Reinigungsdienstleistungen Datum: 15.10.2026 - 12:49 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Rahmen des oben genannten EU-weiten Vergabeverfahrens befindet sich eine eingegangene Bieterfrage derzeit noch in der internen fachlichen Klärung.
Um allen Bieterunternehmen eine ordnungsgemäße und kalkulationssichere Berücksichtigung der ausstehenden Antwort zu ermöglichen, wird die Angebotsfrist (Abgabefrist) vorsorglich verlängert.
Die neuen Fristen im Verfahren lauten wie folgt:
- Neue Frist für den Eingang der Angebote: 29.10.2026, um 11:00 Uhr
Neue Frist für die Einreichung von Bieterfragen: 22.10.2026

Die Beantwortung der noch offenen Bieterfrage wird Ihnen unverzüglich nach Abschluss der internen Klärung über dieses Vergabeportal zur Verfügung gestellt.
Wir bitten Sie, diese Terminänderung bei der Erstellung und Einreichung Ihres Angebotes zwingend zu berücksichtigen.

Mit freundlichen Grüßen

Universität Siegen
Die Kanzlerin
Vergabestelle (06)

Dateianhänge:

Dateiname Hinzugefügt am Typ Größe Aktion
Es sind keine Dateien hochgeladen worden.
Betreff: AW: Bieterfrage - Flächen Datum: 15.10.2026 - 08:22 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

folgende Bieterfrage ist eingegangen:
In den neuen Unterlagen haben Sie zweimal eine Excel Tabelle mit den enthaltenen Flächen.
Im Tabellenblatt AR-K stehen in der Spalte J in der einen Datei andere Flächen als in der anderen Excel Datei.
Welche Excel Datei soll hier jetzt als Grundlage für die Abgabe berücksichtigt werden?
ANTWORT:

Bitte beachten Sie, dass die Tabelle "07 -30.09.2026 Vordruck 7 - Kalkulationstabellen Los 2 A-aktuell" aktuell ist und mit dem Angebot abzugeben ist.


Mit freundlichen Grüßen

Universität Siegen
Die Kanzlerin
Vergabestelle (06)

Dateianhänge:

Dateiname Hinzugefügt am Typ Größe Aktion
Es sind keine Dateien hochgeladen worden.
Betreff: Mitteilung zur Fristverlängerung Datum: 14.10.2026 - 12:30 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund notwendiger redaktioneller Klarstellungen bezüglich der Flächenangaben in den Vergabeunterlagen wird die Angebotsfrist angemessen verlängert.
Die neuen Termine lauten:
- Angebotsabgabe bis zum: 20.10.2026, 11:00 Uhr

Die entsprechende Klarstellung wurde soeben im Rahmen der Bieterkommunikation veröffentlicht.

Mit freundlichen Grüßen

Universität Siegen
Die Kanzlerin
Vergabestelle (06)

Dateianhänge:

Dateiname Hinzugefügt am Typ Größe Aktion
Es sind keine Dateien hochgeladen worden.
Betreff: AW: Flächen Glasreinigung Los 2B Datum: 14.10.2026 - 11:19 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir habe folgende Bieterfrage erhalten:
bei der abschließenden Bearbeitung ist uns folgendes aufgefallen:
Die Flächenangaben in der Leistungsbeschreibung weichen von den Angaben im Preisblatt geringfügig ab.
Pos:
Bauteil AR-D - lt. Leistungsbeschreibung 1.206,34 m²
Lt. Preisblatt 1.206,24 m² - Differenz 0,10 m²
Pos:
Bauteil AR-NA, NB, NC - lt. Leistungsbeschreibung 1.009,03 m²
Lt. Preisblatt 974,11 m² - Differenz 34,92 m².
Wir gehen davon aus, dass die Preise gem. Preisblatt kalkuliert werden.

ANTWORT:
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Es liegt ein redaktioneller Fehler vor. Die Mengen im Preisblatt sind korrekt. Für die Kalkulation und das Angebot sind die Mengen des Preisblattes maßgeblich. Die Leistungsbeschreibung wird hiermit an den entsprechenden Stellen redaktionell angepasst.


Mit freundlichen Grüßen

Universität Siegen
Die Kanzlerin
Vergabestelle (06)

Dateianhänge:

Dateiname Hinzugefügt am Typ Größe Aktion
Es sind keine Dateien hochgeladen worden.
Betreff: AW: Nachweiß über Präqualifizierung Datum: 14.10.2026 - 08:37 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

folgende Bieterfrage ist eingegangen:

wenn eine Präqualifizierung, inkl. Zertifikatsnummer und Zugangscode vorliegt, müssen dann noch zusätzlich die dazu gehörigen Eintragungen und Uploads vorgenommen werden?

ANTWORT:
wenn eine Präqualifizierung vorliegt und mitgeteilt wird, muss man grundsätzlich keine dazu gehörigen Eintragungen und Uploads vornehmen. Es muss aber sichergestellt sein, dass alle für diese Ausschreibung geforderten Angaben und Unterlagen/ Zertifikate in der Präqualifizierung aktualisiert abgelegt und eingepflegt sind.


Mit freundlichen Grüßen

Universität Siegen
Die Kanzlerin
Vergabestelle (06)

Dateianhänge:

Dateiname Hinzugefügt am Typ Größe Aktion
Es sind keine Dateien hochgeladen worden.
Betreff: AW: Bieterfrage - Fehlerhafter Vordruck 7 (Los 2B) Datum: 13.10.2026 - 09:36 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir haben folgende Bieterfrage erhalten:
Der neu bereitgestellte Vordruck 7 "Stundenverrechnungssätze Los 2B" enthält offenbar mehrere Fehler bzw. Unstimmigkeiten.

Auf Seite 2 wird beispielsweise die Unterhaltsreinigung statt der Glas- und Rahmenreinigung genannt. Zudem enthält Seite 3 noch die Bezeichnung "Beispiel Q-Standard VA" sowie eine doppelte Positionsnummer 8.12.

Wir bitten um Prüfung und Bereitstellung eines korrigierten, eindeutig auf Los 2B abgestimmten Vordrucks.

Bitte bestätigen Sie außerdem, ob bis dahin von einer Bearbeitung des aktuell bereitgestellten Formulars abzusehen ist.

ANTWORT:
vielen Dank für Ihren wertvollen Hinweis zu den Unstimmigkeiten im Vordruck 7 "Stundenverrechnungssätze Los 2B".

Wir haben die von Ihnen angemerkten Punkte geprüft und wie folgt korrigiert:
- Die Bezeichnungen auf Seite 2 wurden auf Glas- und Rahmenreinigung angepasst.
- Der redaktionelle Rückstand "Beispiel Q-Standard VA" auf Seite 3 wurde entfernt und entsprechend angepasst.
- Die doppelte Positionsnummer 8.12 wurde korrigiert und fortlaufend nummeriert.

Ein korrigierter und eindeutig auf das Los 2B abgestimmter Vordruck 7 wurde soeben in den Vergabeunterlagen neu hochgeladen und steht Ihnen ab sofort zum Download zur Verfügung.

Bitte nutzen Sie für die Erstellung Ihres Angebots ausschließlich diesen neu bereitgestellten Vordruck. Von einer Bearbeitung des alten Formulars ist daher abzusehen.

Mit freundlichen Grüßen

Universität Siegen
Die Kanzlerin
Vergabestelle (06)

Dateianhänge:

Dateiname Hinzugefügt am Typ Größe Aktion
07-13.10.26 NEUVordruck 7- Stundenverrechnungssätze Los 2B.pdf 13.10.2026 170,1 KB
Betreff: EU-weites Vergabeverfahren für Reinigungsleistungen 06-DV26E3OV- Beantwortung von Bieterfragen / Rügen und Anpassung der Vergabeunterlagen Datum: 06.10.2026 - 12:30 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir nehmen Bezug auf die eingegangenen Bieteranfragen, die vorsorglich als vergaberechtliche Beanstandungen (Rügen) gewertet wurden.
1. Frage:
Zu unserem Änderungswunsch hinsichtlich Punkt 5.4 (Änderungen von SV-Beiträgen usw.) möchten wir nochmal wie folgt nachfassen:
Der Lohnkostenanteil (LKA) besteht aus Tariflohn, sonstigen tariflichen Zahlungen wie Urlaub/ Krankheit, SV-Beiträgen usw. und wurde von ihnen mit 80 % vom Preis beziffert.
Unabhängig von der Frage, ob dieser Prozentsatz realistisch ist, ergibt sich zwingend eine Veränderung dieses Wertes, sobald sich der Tariflohn oder die jeweiligen lohnabhängigen Kosten ändern.
Für den Tariflohn (etwa 60 % des LKA) wird dies im Vertrag durch die Preisanpassungsregelung berücksichtigt, für die ebenfalls wesentlichen Lohnnebenkosten (etwa 40 % des LKA) aber nicht!
Wie Sie der erneut beigefügten Kundeninformation entnehmen können, sind bereits jetzt einige Anpassungen der SV-Beiträge beschlossen bzw. in Vorbereitung.
Darüber hinaus werden aktuell - aber sicherlich auch künftig- weitere, teilweise wesentliche Änderungen zu den Sozialabgaben (insbesondere im Zusammenhang mit den anstehenden Reformen) diskutiert und gegebenenfalls umgesetzt!
Selbstverständlich wissen auch wir derzeit nicht, in welcher Höhe sich das konkret auswirken wird, aber auf Basis des bestehenden Vertrags-Entwurfs trägt der Auftragnehmer das dadurch vorhandene Risiko alleine!
Nach unserem Verständnis besteht dadurch ein erhebliches Kalkulationsrisiko!
Der Bieter müsste einen Preis für Personalkosten kalkulieren, deren tatsächlich Höhe bei Vertragsbeginn noch nicht feststeht!
Dies wurde in den uns bekannten, vorherigen Verträgen zu den Reinigungsleistungen der Universität Siegen (z.B. Ausschreibungen Los 1A und Los 3A, jeweils § 5.2) auch korrekterweise berücksichtigt.
Warum wurde dieser Paragraf geändert und wie argumentiert die Universität Siegen die Nichtberücksichtigung solcher von Gesetzeswegen aufzutretenden Veränderungen?

ANTWORT:
vielen Dank für Ihre ergänzende Nachfrage.
Die Auftraggeberin hat die Regelung zu den Lohn- und Lohnfolgekosten nochmals geprüft.
Der im Vertrag mit 80 Prozent festgelegte Lohn- und Lohnfolgekostenanteil umfasst neben dem Tariflohn auch weitere zwingende tarifliche Lohnbestandteile sowie gesetzliche lohnabhängige Arbeitgeberkosten. Eine Berechnungsformel, die ausschließlich an die Veränderung des Tariflohns anknüpft, bildet Änderungen dieser weiteren Kosten nicht vollständig ab.
Die Vertragsregelung wird daher ergänzt. Künftig werden neben Änderungen des Tariflohns auch Änderungen weiterer zwingender tariflicher Entgeltbestandteile sowie gesetzlich festgelegter lohnabhängiger Arbeitgeberbeiträge und Arbeitgeberumlagen berücksichtigt.

Die Berechnung erfolgt auf Grundlage der mit dem Angebot einzureichenden Tabelle zur Berechnung des Stundenverrechnungssatzes. Bei einer späteren Anpassung bleiben die ursprüngliche Beschäftigten- und Kalkulationsstruktur sowie alle nicht von der tariflichen oder gesetzlichen Änderung betroffenen Werte unverändert.

An dem für alle Bieter einheitlichen anpassungsfähigen Preisanteil von 80 Prozent wird festgehalten.

Änderungen von Material-, Energie-, Geräte-, Verwaltungs- oder sonstigen allgemeinen Betriebskosten sowie von Wagnis und Gewinn werden weiterhin nicht gesondert berücksichtigt.
Frühere Verträge der Universität Siegen sind für dieses Vergabeverfahren zwar nicht unmittelbar maßgeblich, wurden bei der erneuten Prüfung aber berücksichtigt.
Die geänderte Vertragsfassung und gegebenenfalls der angepasste Vordruck zur Berechnung des Stundenverrechnungssatzes wurden allen Bietern über die Vergabeplattform (Vergabeunterlagen und als Anhang) zur Verfügung gestellt. ACHTUNG: für die Angebotsangabe nur die aktuelle Unterlagen einreichen!

Hinweis zum Verfahrensablauf und Fristverlängerung:
Da es sich bei der Anpassung der Preisgleitklausel um eine wesentliche Änderung der Vergabeunterlagen handelt, wird die Frist zur Angebotsabgabe gemäß § 20 Abs. 3 VgV angemessen verlängert. Die geänderten Verträge werden allen Bietern gleichzeitig über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt.
Die Frist zur Angebotsabgabe wird vom 13.10.2026 auf den 16.10.2026 um 11:00 Uhr verlängert. Die Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen wird dementsprechend auf den 09.10.2026 festgelegt.

Einordnung der Bieteranfrage als vergaberechtliche Beanstandung

Die eingegangene Bieteranfrage wurde ihrem Inhalt nach als vergaberechtliche Beanstandung bzw. Rüge eingeordnet. Der Beanstandung wird hinsichtlich der Berücksichtigung gesetzlicher lohnabhängiger Arbeitgeberkosten und Arbeitgeberumlagen durch die vorstehend dargestellte Änderung der Vergabeunterlagen abgeholfen.

Soweit darüber hinaus eine weitergehende Anpassung der Preisgleitungsregelung, insbesondere eine Einbeziehung weiterer Kostenbestandteile wie Material-, Energie-, Geräte-, Verwaltungs- oder sonstiger allgemeiner Betriebskosten sowie von Wagnis und Gewinn, verlangt wird, wird dieser Beanstandung nicht abgeholfen.

Insoweit weisen wir vorsorglich auf § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers vergangen sind, dass der Rüge nicht abgeholfen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Die Vergabestelle (06)

Dateianhänge:

Dateiname Hinzugefügt am Typ Größe Aktion
07 NEUVordruck 7- Stundenverrechnungssätze Los 2B.pdf 06.10.2026 170,1 KB
08 - NEU-Vordruck 8 - Stundenverrechnungssätze Los 2A.pdf 06.10.2026 192,3 KB
10 02.10.26 Anlage 2 - Vertrag Los 2B Glas- und Rahmenreinigung.pdf 06.10.2026 257,2 KB
11 - 02.10.26 Anlage 2 - Reinigungsvertrag Los 2A.pdf 06.10.2026 293,5 KB
Betreff: Bieterfrage Datum: 30.09.2026 - 11:37 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

folgender Hinweis ist uns als Bieterfrage eingegangen:
In der Tabelle AR-K sind Turnusse in jeweiligen Reinigungsgruppen hinterlegt sowie die dementsprechenden Einzel-qm hinterlegt. In der Spalte J wird jedoch kein Gesamt-qm-Wert errechnet, da hier anscheinend die Formeln fehlen. Dies hat natürlich Auswirkung auf den Endpreis. Unsere Frage hierzu: Ergänzen und aktualisieren Sie die dementsprechende Spalten oder dürfen wir diese Ausbesserungen selber durchführen ?
ANTWORT:
Der Fehler in der Tabelle AR-K (fehlende Berechnungsformeln in Spalte J) wurde korrigiert.
Eine aktualisierte Version des Preisblattes wurde bei Vergabeunterlagen hochgeladen und zur Verfügung gestellt.
Bitte beachten Sie: Die Verwendung dieser aktualisierten Version ist zwingende Voraussetzung für die Abgabe eines gültigen Angebots. Angebote, die auf veralteten Tabellenversionen basieren oder eigenmächtige Änderungen an den Formblättern enthalten, müssen formell vom Verfahren ausgeschlossen werden.


Mit freundlichen Grüßen

Universität Siegen
Die Kanzlerin
Vergabestelle (06)

Dateianhänge:

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Es sind keine Dateien hochgeladen worden.
Betreff: AW: Bieterfrage Datum: 29.09.2026 - 13:07 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

folgende Bieterfrage ist eingegangen:
Gehen wir recht in der Annahme, dass eine einheitliche Pflichtverletzung beziehungsweise derselbe Lebenssachverhalt nicht zugleich mehrfach mit Vertragsstrafen nach dem jeweiligen Vertrag, den BVB TVgG NRW und den sonstigen Vertragsbestandteilen sanktioniert wird?

ANTWORT:
Eine mehrfache Verhängung von Vertragsstrafen wegen derselben konkreten Pflichtverletzung ist nicht vorgesehen. Erfüllt ein und dieselbe Pflichtverletzung mehrere Vertragsstrafenregelungen, wird sie nur einmal mit einer Vertragsstrafe belegt.
Enthält ein tatsächlicher Vorgang dagegen mehrere rechtlich und tatsächlich selbstständige Pflichtverletzungen, können die jeweils einschlägigen Vertragsstrafenregelungen nebeneinander Anwendung finden. Dies gilt insbesondere, wenn unterschiedliche Vertragspflichten und Schutzzwecke betroffen sind, beispielsweise einerseits die ordnungsgemäße Erbringung der Reinigungsleistung und andererseits die Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen nach dem TVgG NRW.
Die in den jeweiligen Vertragsregelungen vorgesehenen Voraussetzungen, Höchstgrenzen und Anrechnungsbestimmungen bleiben unberührt. Bei der Festsetzung von Vertragsstrafen werden außerdem der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und das Verbot einer unangemessenen Mehrfachbelastung beachtet.
Diese Klarstellung wurde in die Verträge für beide Lose übernommen.
Die aktuellen Versionen der Verträgen "10-29.09.2026 Anlage 2 - Vertrag Los 2B Glas- und Rahmenreinigung" und "11 -29.09.2026 Anlage 2 - Reinigungsvertrag Los 2A" wurden den Unterlagen zugefügt. Änderungen sind gelb markiert.



Mit freundlichen Grüßen

Universität Siegen
Die Kanzlerin
Vergabestelle (06)

Dateianhänge:

Dateiname Hinzugefügt am Typ Größe Aktion
Es sind keine Dateien hochgeladen worden.
Betreff: EU-weites Vergabeverfahren für Reinigungsleistungen 06-DV26E3OV- Beantwortung von Bieterfragen / Rügen und Anpassung der Vergabeunterlagen Datum: 28.09.2026 - 11:00 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir nehmen Bezug auf die eingegangenen Bieteranfragen, die vorsorglich als vergaberechtliche Beanstandungen (Rügen) gewertet wurden.
1. Frage:
für die ausgeschriebenen Reinigungsleistungen ist ein Vertragsbeginn zum 01.04.2027 vorgesehen. Den Vergabeunterlagen ist jedoch nicht zu entnehmen, welcher Tariflohn bzw. welcher konkrete tarifliche Entgeltstand bei der Kalkulation der Angebotspreise zugrunde zu legen ist.
Zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe sind die für das Jahr 2027 geltenden Tariflöhne noch nicht bekannt. Insbesondere ist derzeit nicht absehbar, in welcher Höhe sich die tariflichen Entgelte zum bzw. nach dem vorgesehenen Vertragsbeginn verändern werden.
Nach unserem Verständnis besteht damit ein erhebliches Kalkulationsrisiko: Die Bieter müssten bereits heute einen Preis für Personalkosten kalkulieren, deren tatsächliche Höhe bei Vertragsbeginn noch nicht feststeht. Gleichzeitig sieht der Vertragsentwurf eine erstmalige Preisanpassung erst ein Jahr nach Beginn der Vertragslaufzeit vor. Tarifbedingte Kostensteigerungen, die zwischen Angebotsabgabe und Vertragsbeginn bzw. innerhalb des ersten Vertragsjahres eintreten, wären somit nach derzeitiger Vertragsgestaltung nicht ohne Weiteres ausgleichsfähig.
Dies führt aus unserer Sicht zu einer erheblichen Unsicherheit bei der Preisbildung und zu einer Verlagerung eines derzeit nicht verlässlich kalkulierbaren Kostenrisikos auf die Bieter. Zudem besteht das Risiko, dass die Bieter bei unterschiedlichen Annahmen zu den künftig geltenden Tariflöhnen zu unterschiedlichen Kalkulationsgrundlagen gelangen.
Wir bitten daher um Klarstellung, welche konkrete tarifliche Entgeltgrundlage für die Kalkulation verbindlich zugrunde zu legen ist.
Sofern der zum 01.04.2027 tatsächlich geltende Tariflohn bei Angebotsabgabe noch nicht bekannt sein kann, bitten wir zudem um Mitteilung, wie tarifbedingte Lohnsteigerungen zwischen Angebotsabgabe und Vertragsbeginn sowie innerhalb des ersten Vertragsjahres berücksichtigt werden sollen.
Aus Gründen einer transparenten und für sämtliche Bieter einheitlichen Kalkulationsgrundlage bitten wir insbesondere um Prüfung, ob
- ein bestimmter Tarifstand als verbindliche Kalkulationsgrundlage vorgegeben wird, oder
- eine entsprechende Preisgleitungs-/Anpassungsregelung bereits ab Vertragsbeginn bzw. für tarifbedingte Lohnsteigerungen aufgenommen wird.
Sollte keine entsprechende Regelung vorgesehen werden, bitten wir um Erläuterung, wie die Bieter das aus den derzeit noch unbekannten Tariflöhnen resultierende Kostenrisiko bei der Angebotskalkulation sachgerecht und einheitlich berücksichtigen sollen.

2. Frage: Siehe Dokument "Änderungsvorschläge" (Vertragsanpassungen / Einbeziehung Kundeninformation).

Zur ersten Bieteranfrage und zum tarifbezogenen Teil der zweiten Eingabe stellt die Auftraggeberin für eine transparente und einheitliche Kalkulationsgrundlage folgende Rahmenbedingungen klar:
- Leistungsbeginn: Der Vertrags- und Leistungsbeginn ist für Los 2A auf den 01.01.2027 und Los 2 B auf den 01.04.2027 festgelegt.
- Verbindliche Kalkulationsbasis: Für die Angebotserstellung ist zwingend der aktuelle Tarifstand als Ausgangsgröße zugrunde zu legen:
o Los 2A: Tarifstundenlohn der Lohngruppe 1 in Höhe von 15,00 Euro
o Los 2B: Tarifstundenlohn der Lohngruppe 6 in Höhe von 18,40 Euro
weicht der bei Leistungsbeginn geltende maßgebliche Tarifstundenlohn hiervon ab, sind die angebotenen Preise ab Leistungsbeginn nach der vereinbarten Formel anzupassen. Entsprechendes gilt für spätere Tariflohnerhöhungen und Tariflohnsenkungen. Die entsprechenden Änderungen wurden in die Anlagen "11 - NEU Anlage 2 - Reinigungsvertrag Los 2A" und "10 NEU Anlage 2 - Vertrag Los 2B Glas- und Rahmenreinigung" eingearbeitet und den Vergabeunterlagen beigefügt.
Für die Beantwortung der zweiten Anfrage und die Anpassung der Verträge gilt folgende Regelung:
Die Auftraggeberin hat die vorgeschlagenen Vertragsänderungen geprüft. Dem Vorschlag wird insoweit entsprochen, als tarifliche Änderungen zwischen Angebotsabgabe und Beginn der Leistungserbringung sowie spätere Tariflohnänderungen nach Maßgabe der überarbeiteten Ziffer 5 des Vertrages berücksichtigt werden. Die geänderte Vertragsfassung wird allen Bietern über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt.
An dem einheitlich festgelegten Lohn- und Lohnfolgekostenanteil von 80 Prozent wird festgehalten. Eine Bemessung anhand des individuellen Lohnkostenanteils des jeweiligen Bieters ist nicht vorgesehen, da für alle Bieter dieselbe, eindeutig berechenbare Anpassungsregelung gelten muss. Eine zusätzliche Preisanpassung wegen Änderungen von Sozialversicherungsbeiträgen, Umlagen oder sonstigen lohnabhängigen Kosten wird nicht aufgenommen. Diese Kosten werden durch den pauschalierten Lohn- und Lohnfolgekostenanteil berücksichtigt. Ebenfalls nicht aufgenommen wird eine allgemeine Anpassungsmöglichkeit wegen Steigerungen von Material-, Energie-, Geräte-, Verwaltungs- oder sonstigen betrieblichen Kosten. Diese Kosten sind Gegenstand der Angebotskalkulation und des allgemeinen unternehmerischen Kalkulationsrisikos.
Den weitergehenden Änderungsvorschlägen wird daher nicht abgeholfen.
Hinweis zum Verfahrensablauf und Fristverlängerung:
Da es sich bei der Anpassung der Preisgleitklausel um eine wesentliche Änderung der Vergabeunterlagen handelt, wird die Frist zur Angebotsabgabe gemäß § 20 Abs. 3 VgV angemessen verlängert. Die geänderten Verträge werden allen Bietern gleichzeitig über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt.
Die Frist zur Angebotsabgabe wird vom 06.10.2026 auf den 13.10.2026 um 11:00 Uhr verlängert. Die Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen wird dementsprechend auf den 03.10.2026 festgelegt.
Rechtlicher Hinweis an den Rügesteller (gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB):
Soweit Ihren Beanstandungen nicht abgeholfen wurde, weisen wir darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig ist, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang dieser Mitteilung, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, vergangen sind.
Mit freundlichen Grüßen
Die Vergabestelle (06)

Dateianhänge:

Dateiname Hinzugefügt am Typ Größe Aktion
10 NEU Anlage 2 - Vertrag Los 2B Glas- und Rahmenreinigung.pdf 28.09.2026 261,3 KB
11 - NEU Anlage 2 - Reinigungsvertrag Los 2A.pdf 28.09.2026 310,7 KB
Änderungsvorschläge Vertrag.pdf 28.09.2026 78,7 KB
Betreff: Bieterinformation zur Anpassung des Zeitplans und Verlängerung der Angebotsfrist Datum: 25.09.2026 - 09:55 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir nehmen Bezug auf die Vergabeunterlagen und die dortigen Regelungen zu den Ortsterminen. In den Unterlagen wurde festgelegt, dass die Ortstermine überwiegend in der Zeit vom 07.09.2026 bis 25.09.2026 stattfinden sollen.
Aus organisatorischen Gründen sowie zur Gewährleistung eines fairen und transparenten Wettbewerbs wird der Zeitplan für das Vergabeverfahren wie folgt angepasst:
Erweiterung des Zeitraums für Ortstermine: Ortstermine können abweichend von der ursprünglichen Planung noch bis einschließlich Mittwoch, den 30.09.2026 durchgeführt und vergeben werden. Terminwünsche, die nach diesem Datum, können nicht mehr berücksichtigt werden.

Verlängerung der Angebotsfrist: Um allen Bietern nach Durchführung der Ortstermine ausreichend Zeit für die Kalkulation und Erstellung der Angebote einzuräumen, wird die Angebotsfrist bis zum Dienstag, den 13.10.2026 (11:00 Uhr) verlängert.
Hinweis zum Ablauf: Bitte reichen Sie Ihre Terminvorschläge (mindestens drei Alternativen) wie gehabt schnellstmöglich über die Vergabeplattform ein. Die Vergabe der Termine erfolgt im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten.
Diese Information wird allen Bietern gleichermaßen zur Verfügung gestellt. Die betroffenen Fristen in den Vergabeunterlagen und auf der Vergabeplattform werden entsprechend angepasst.

Mit freundlichen Grüßen

Universität Siegen
Die Kanzlerin
Vergabestelle (06)

Dateianhänge:

Dateiname Hinzugefügt am Typ Größe Aktion
Es sind keine Dateien hochgeladen worden.
Betreff: Vergabeverfahren 06-DV26E3OV - Klassifizierung und Bescheidung der Bieterfragen als Rüge bezüglich der Anforderungen zum Gütezeichen RAL-GZ 902 Datum: 24.09.2026 - 13:55 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,
wir nehmen Bezug auf die Bieterfragen in welchem Sie weitere Konkretisierungen zu den geforderten Qualitätsnachweisen einfordern und die Bestimmtheit der Vergabeunterlagen beanstanden. Folgende Fragen sind eigegangen:
1. Sie nennen die Mitgliedschaft der RAL Gütegemeinschaft als Voraussetzung. Oder ein vergleichbares Prüfinstitut. Die Information lässt viel Interpretation zu. Was ist aus Ihrer Sicht ein vergleichbares Prüfinstitut?

2. bezugnehmend auf Ihre Antwort zur Anerkennung gleichwertiger Gütezeichen bzw. Zertifizierungen bitten wir um Konkretisierung
Wird als gleichwertiger Nachweis zum geforderten RAL-Gütezeichen RAL-GZ 902 ein gültiges Zertifikat nach DIN EN ISO 9001 eines akkreditierten Zertifizierungsunternehmens anerkannt, sofern der Geltungsbereich des Zertifikats die Erbringung von Gebäudereinigungsdienstleistungen umfasst und die für die Leistungserbringung vorgesehene Niederlassung vom Zertifikat erfasst ist?
Wir bitten um eindeutige Bestätigung, ob ein entsprechendes DIN-EN-ISO-9001-Zertifikat die gestellte Anforderung erfüllt. Sollte dies nicht der Fall sein, bitten wir um konkrete Benennung, welche Zertifikaten oder sonstigen Nachweise bzw. Angaben seitens der Vergabestelle als gleichwertig zum geforderten RAL-Gütezeichen RAL-GZ 902 anerkannt werden. Dies ist erforderlich, damit die Bieter zweifelsfrei beurteilen können, welche Nachweise mit dem Angebot vorzulegen sind.

Die Vergabestelle klassifiziert diese Bieterfragen aufgrund des Inhalts formell als Rüge im Sinne des § 160 Abs. 3 GWB. Nach eingehender Prüfung der von Ihnen vorgebrachten Punkte teilen wir Ihnen mit, dass wir der Rüge nicht abhelfen. Die Vorgaben in den Vergabeunterlagen sind vergaberechtlich zulässig und verletzen Sie nicht in Ihren Rechten.
Zur Begründung führen wir Folgendes aus:
1. Zulässigkeit der Forderung des Gütezeichens
Die Vergabestelle ist berechtigt, produkt- und dienstleistungsspezifische Qualitätsstandards als Mindestbedingung (Ausschlusskriterium) zu fordern. Um dem Diskriminierungsverbot und dem Gebot des offenen Wettbewerbs Rechnung zu tragen, wurde die Forderung in den Vergabeunterlagen vergaberechtlich konform um den Zusatz "oder gleichwertig" ergänzt.
2. Keine Intransparenz bezüglich der Prüfinstitute
Ihre Beanstandung, die Formulierung "oder ein vergleichbares Prüfinstitut" lasse zu viel Interpretationsspielraum, greift nicht. Bei dieser Formulierung handelt es sich um die vergaberechtlich gebotene Öffnung für gleichwertige Nachweise gemäß § 34 VgV. Die Vergabestelle benennt bewusst keine abschließende Namensliste bestimmter Institutionen, um den Wettbewerb nicht unzulässig einzuschränken.
Als vergleichbar im Sinne der Vergabeunterlagen wird jede unabhängige, für die Zertifizierung von Dienstleistungen akkreditierte Stelle (wie z. B. TÜV, DEKRA, SGS oder andere nach DIN EN ISO/IEC 17065 akkreditierte Gesellschaften) angesehen. Entscheidend ist allein, dass das Zertifikat dieser Stelle die inhaltlichen Kernbereiche des RAL-GZ 902 (insb. Tarifkonformität, Eigenüberwachung, Personalqualifikation) nachweislich abdeckt.
3. Unzureichendheit eines reinen DIN EN ISO 9001 Zertifikats
Soweit von Ihnen geltend gemacht wird, dass ein Zertifikat nach DIN EN ISO 9001 als alleiniger Nachweis ausreichen müsse, wird dieser Rechtsauffassung widersprochen. Die DIN EN ISO 9001 ist eine branchenübergreifende Norm, die lediglich das allgemeine Qualitätsmanagementsystem (Strukturen und Prozessabläufe) eines Unternehmens zertifiziert. Sie trifft jedoch keine Aussage über die tatsächliche, dienstleistungsspezifische Ausführungsqualität im Reinigungsobjekt selbst oder die Einhaltung von Branchenstandards.
Das geforderte Gütezeichen RAL-GZ 902 stellt hingegen spezifische, sachlich gerechtfertigte und produktbezogene Anforderungen an die konkrete Erbringung der Reinigungsdienstleistung sowie an die Einhaltung zwingender sozial-, arbeits- und tarifrechtlicher Standards.
4. Maßstab für den Gleichwertigkeitsnachweis (Alternativen)
Um betroffenen Bietern die Erbringung des Gleichwertigkeitsnachweises zu ermöglichen, erkennt die Vergabestelle ein ISO-9001-Zertifikat in Kombination mit ergänzenden Nachweisen an. Ein Bieter erfüllt die Mindestanforderung somit, wenn er mit dem Angebot sein Zertifikat nach DIN EN ISO 9001 vorlegt und dieses zwingend durch folgende Nachweise vervollständigt, welche die Kernkriterien des RAL-GZ 902 abbilden:
- Tarifkonformität & Sozialtreue: Eigenerklärung zur strikten Einhaltung der gültigen Tarifverträge des Gebäudereiniger-Handwerks sowie aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkassen und der zuständigen Berufsgenossenschaft (nicht älter als 3 Monate).
- Qualitätssicherung: Nachweis eines dokumentierten Systems zur Leistungs- und Qualitätskontrolle direkt am Objekt (z. B. in Anlehnung an DIN EN 13549).
- Personalqualifikation: Nachweis über das Schulungs- und Weiterbildungskonzept für das Reinigungspersonal und die Objektleitung.
- Umwelt- und Gesundheitsschutz: Nachweis über den Einsatz umweltschonender Reinigungsmittel und kontrollierter Dosiersysteme.
Die Nachweispflicht für die Gleichwertigkeit liegt gemäß § 34 VgV ausdrücklich beim Bieter.
Da allen Bietern ohne das RAL-Gütezeichen somit ein klar definierter, transparenter und verhältnismäßiger Weg offensteht, die Gleichwertigkeit ihrer Leistungen rechtzeitig nachzuweisen, liegt kein Vergabeverstoß vor. Wir weisen die Rüge daher vollumfänglich zurück.


Mit freundlichen Grüßen

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Betreff: AW: Bieterfrage zu RAL Gütegemeinschaft Datum: 22.09.2026 - 11:18 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

folgende Bieterfrage haben wir erhalten:

bezüglich der geforderten Mitgliedschaft in der RAL Gütegemeinschaft Gebäudereinigung oder einer vergleichbaren Zertifizierung haben wir eine Frage:
Ist die RAL Mitgliedschaft eine zwingende Voraussetzung? Ist dies ein Ausschlussgrund, wenn wir über die RAL Mitgliedschaft nicht verfügen? Was würde alternativ akzeptiert?

Vielen Dank für Ihre Anfrage. Hierzu teilen wir Folgendes mit:
1. Handelt es sich um eine zwingende Voraussetzung / einen Ausschlussgrund?
Ja, der Nachweis der geforderten Qualitätsstandards ist eine Mindestbedingung (Ausschlusskriterium). Angebote von Bietern, die weder das geforderte Gütezeichen noch einen gleichwertigen Nachweis erbringen, müssen vom Verfahren ausgeschlossen werden.

2.Welche Alternativen werden akzeptiert?
Gemäß den vergaberechtlichen Bestimmungen (§ 34 VgV) akzeptieren wir selbstverständlich das geforderte RAL-Gütezeichen oder jedes gleichwertige Gütezeichen (z. B. entsprechende Zertifizierungen des TÜV oder anderer akkreditierter Prüfinstitute), das die geforderten Qualitäts-, Umwelt- und Sicherheitsstandards in Bezug auf die Reinigungsdienstleistung abbildet. Die Nachweispflicht für die Gleichwertigkeit liegt beim Bieter.

Mit freundlichen Grüßen

Universität Siegen
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Betreff: AW: Bieterfrage zu ISO 14001 Datum: 22.09.2026 - 09:30 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Folgende Bieterfrage ist eingegangen:

bezüglich der geforderten Zertifizierung nach ISO 14001 hat sich die folgende Frage ergeben: Da unsere anbietende Gesellschaft nicht über das Zertifikat verfügt, besteht eventuell die Möglichkeit, dass wir dies durch eine Eignungsleihe über eine unternehmenszugehörige Gesellschaft abbilden? Würde dies von Ihnen akzeptiert?

ANTWORT:
Die Eignungsvorrausetzung kann durch eine Eignungsleihe erfüllt werden, hierzu ist die Zertifizierung des Nachunternehmers beizufügen. Gem. Ziffer 2.8 der Allgemeinen Vergabeunterlage ist folgendermaßen zu verfahren: Wenn und soweit ein Bieter sich auf die Fachkunde, Referenzen oder die Leistungsfähigkeit dieser Nachunternehmer im Rahmen der Eignungsleihe gem. § 47 VgV berufen möchten, ist eine Nachunternehmererklärung unter Verwendung des Vordrucks 5 mit dem Angebot einzureichen. Jeder für die Eignung benannte Nachunternehmer muss zusätzlich eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. Vordruck 3 - Eigenerklärung Nachunternehmer oder Vordruck 5 - Eigenerklärung Eignungsleihe einreichen.

Mit freundlichen Grüßen

Universität Siegen
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Betreff: AW: Formular Bestätigung Objektbesichtigung Los 2B Datum: 14.09.2026 - 09:41 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

folgender Hinweis ist als Bieterfrage eingegangen:
Das Formular 08 Vordruck 8 Protokoll Ortstermin Los 2B trägt die Überschrift
Los 2B Unterhaltsreinigung und nicht Glasreinigung
ANTWORT:
aufgrund der redaktionellen Fehler haben wir das Formular entsprechend korrigiert. Das Formular finden Sie als Anlage und bei Vergabeunterlagen.

Mit freundlichen Grüßen

Universität Siegen
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NEU 08 Vordruck 8 - Protokoll Ortstermin Los 2B.docx 14.09.2026 65,7 KB
Betreff: AW: Bieterfrage zur Seitenbegrenzung des Konzepts Datum: 11.09.2026 - 10:28 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

folgende Frage ist eingegangen:

bezieht sich die Vorgabe "max. 5 Seiten DIN A4" auf den inhaltlichen Teil des Konzepts, oder ist das Deckblatt in die maximale Seitenzahl einzurechnen?

ANTWORT:
der inhaltliche Teil muss max. 5 Seiten DIN A4 ohne Deckblatt sein.


Mit freundlichen Grüßen

Universität Siegen
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Betreff: AW: Ortsbesichtigung Datum: 09.09.2026 - 21:08 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

folgende Frage ist eingegangen:
st die Teilnahme an einem Ortstermin zwingende Voraussetzung für die Angebotsabgabe, oder ist die Besichtigung lediglich empfohlen?

Falls die Besichtigung nicht verpflichtend ist, bitten wir um Bestätigung, dass in diesem Fall auch Vordruck "Protokoll Ortstermin" nicht mit dem Angebot eingereicht werden muss.
ANTWORT:
Die Teilnahme an dem Termin ist dringend zu empfehlen, weil ohne Besichtigung der Objekte eine wirtschaftliche Kalkulation nicht möglich ist. Sollte ein Bieter das Angebot ohne vorherige Ortsbesichtigung abgeben, ist das "Protokoll Ortstermin" unausgefüllt mit den Angebotsunterlagen einzureichen.


Mit freundlichen Grüßen

Universität Siegen
Die Kanzlerin
Vergabestelle (06)

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