Vergabe der Reinigungsdienstleistungen Los 2am Campus Adolf-Reichwein-Straße in Siegen-Weidenau
Der Auftrag wird insgesamt in drei große Lose nach Gebäuden aufgeteilt. Diese Lose werden jeweils in Fachlose nach Unterhalts- und Glasreinigung unterteilt. Hintergrund der gewählten Aufteilung ist, dass sich die Universität Siegen gegenwärtig und in der näheren Zukunft in einem nachhaltigen Umstrukturierungsprozess befindet, von dem die Mehrheit der Standorte intensiv betroffen ist. Mit diesem Vergabeverfahren werden die Leistungen für Los 2 A - Unterhaltsreinigung und Los 2 B - Glas- und Rahmenreinigung vergeben. Sie betreffen die in den Unterlagen genannten Gebäude der Auftraggeberin.
Gesamtpreis (Los 2A Unterhaltsreinigung)
Durchschnittliche Leistungswerte Los 2A
Implementierungskonzept
Kommunikationsportal des Vergabemarktplatzes NRW
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die Vergabestelle zu richten.Eine Rüge bzw. der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
elektronische Vergabeplattform des Landes Nordrhein-Westfalen (VMP-NRW).
VMP-NRW-legitimiertes Personal des Auftraggebers erhalten im Vier-Augen-Verfahren mit Zeitpunkt des Fristablaufes Zugang zu den Angeboten.
Die Nachforderungsmöglichkeit von Unterlagen richtet sich nach den Regelungen des § 56 VgV.
ALLGEMEINER HINWEIS:Soweit lediglich Eigenerklärungen gefordert werden, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, zur Behebung von Zweifeln entsprechende Bescheinigungen oder Nachweise von den Bietern nachzufordern. Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Bitte reichen Sie unbedingt die Nachweise und Erklärungen in der hier angegebenen Reihenfolge ein! Sollten die geforderten Erklärungen oder Nachweise unvollständig oder unzureichend sein, kann der Bieter von dem weiteren Verfahren ausgeschlossen werden! Ein Bieter kann nicht darauf vertrauen, dass der Auftraggeber Gelegenheit zur Ergänzung oder Vervollständigung gibt, das Recht hierzu behält er sich jedoch vor. Sofern sich der Bieter auf die Eignung anderer Unternehmen (im Rahmen einer Bietergemeinschaft oder bzgl. Nachunternehmer) beruft, sind die jeweiligen Erklärungen und Nachweise (insb. Eigenerklärungen und Referenzen) durch dieses oder diese Unternehmen zu führen. Der Bieter/ die Bietergemeinschaft hat außerdem bei Aufforderung durch den Auftraggeber noch vor Zuschlagserteilung eine Verpflichtungserklärung des oder der jeweiligen Nachunternehmer(s) beizubringen.Weiter behält der Auftraggeber sich vor, auch von den Unternehmen, die zwar Nachunternehmer einsetzen, sich jedoch nicht zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde auf die Nachunternehmer beziehen, vor Zuschlagserteilung die entsprechenden Nachweise zur Zuverlässigkeit, Fachkunde und Leistungsfähigkeit der Nachunternehmer und ggf. eine Verpflichtungserklärung einzuholen. Die geforderten Nachweise sind von dem Bieter bzw. den Mitgliedern der Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Alle Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen; fehlende Nachweise können vom Auftraggeber nachgefordert werden.
Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen.
Sofern eine Teilnahme als Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, hat die Bietergemeinschaft in ihrem Angebot eine Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder der Bietergemeinschaft und der für die Durchführung des Vertrages rechtskräftig bevollmächtigte Vertreter benannt werden (Vordruck -Eigenerklärung).Darüber hinaus ist zu erklären, dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft dem Auftraggeber als Gesamtschuldner haften (formloses Schreiben durch die Vertreter aller Mitglieder der Bietergemeinschaft unterschrieben (Vordruck -Eigenerklärung ggfs. formlose Eigenerklärung).
Wenn ein Bieter für Leistungen Nachunternehmer einsetzen will und sich auch auf die Eignung eines Nachunternehmers berufen will (Eignungsleihe) ist Vordruck Eigenerklärung Nachunternehmer bzw. Eignungsleiher zu verwenden. Zusätzlich sind die konkret nach Maßgabe dieser Bekanntmachung erforderlichen Eignungsnachweise für den Nachunternehmer vorzulegen.
Mitgliedschaft im Landesinnungsverband e-V. der Gebäudedienstleister NRW oder vergleichbarer Nachweis anderer Bundesländer oder Mitgliedstaaten
Mitglied der RAL Gütegemeinschaft Gebäudereinigung e.V.
Der Bieter und jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie jeder Nachunternehmer, der den Bieter/ die Bietergemeinschaft im Wege der Eignungsleihe unterstützt, muss seine Eintragung in die Handwerksrolle (oder eine Bescheinigung eines vergleichbaren Institutes) für Reinigungsunternehmen mit dem Angebot einreichen.
Berufshaftpflichtversicherung, mit folgenden Deckungssummen:- für Personenschäden: 10.000.000,00 EUR - für Sachschäden: 10.000.000,00 EUR - für Vermögensschäden: 10.000.000,00 EUR - für Verlust oder Beschädigung von Schlüsseln/Schließanlagen: 1.000.000,00 EUR Die Auftraggeberin ist berechtigt, den Nachweis einer Versicherung vor Zuschlagserteilung zu verlangen.
Gesamtumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
Nur auf Nachfrage und nicht bereits mit dem Angebot hat der Bieter Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes und der Krankenkassen einzureichen zum Nachweis der ordnungsgemäßen Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung.
Wesentliche Zahlungsbedingungen:Die Universität Siegen darf Vorauszahlungen bzw. Anzahlungen nur gegen Vorlage einer selbstschuldnerischen Bankbürgschaft leisten.Die Bürgschaft muss selbstschuldnerisch und unter Verzicht auf die Einreden der Anfechtung, Aufrechenbarkeit und der Vorausklage von einer Bank innerhalb der Europäischen Union ausgestellt sein. Die Dauer der Bankbürgschaft muss dabei unbefristet oder auf einen Zeitpunkt befristet sein, der mindestens drei Monate nach dem vom Bieter zugesagten Lieferzeitpunkt liegt. In letzterem Fall ist ein Lieferdatum zwingend anzugeben. Die Rückgabe der Anzahlungsbürgschaft erfolgt nach der vollständigen Lieferung. Der Auftragnehmer wird spätestens 14 Tage vor Ablauf der Bankbürgschaft unaufgefordert eine neue gleichartige Bankbürgschaft bei der Universität Siegen vorlegen, falls die vollständige Abnahme noch nicht erfolgt ist. Andernfalls wird die Universität Siegen die auslaufende Bankbürgschaft in Anspruch nehmen.
Umsatz der ausgeschriebenen Aufgabenbereiche(Es ist ein Mindestumsatz mit vergleichbaren Leistungen im Reinigungsgewerbe von jeweils 1.000.000,00 Euro (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren nachzuweisen ("Mindestkriterium"). Eine Nichterfüllung des Mindestkriteriums führt zum Ausschluss des Angebotes.)
Der Bieter hat mindestens drei Referenzen über vergleichbare Leistungen vorzulegen, die die nachfolgend aufgeführten Kriterien erfüllen:
- Ausführungszeitraum (2023-2025),- Vergleichbare Größe: Reinigungsleistungen in mehreren (mindestens 2) Gebäuden mit einer zu reinigenden Fläche von mindestens 30.000 m²,- Vergleichbarer Auftragswert: mindestens 300.000,00 EUR jährlich / Unterhaltsreinigung.
Die Angabe von jeweils drei Referenzprojekten ist ein Mindestkriterium. Die Nichterfüllung des Mindestkriteriums führt zum Ausschluss des Angebotes.
Mindestkriterium ist, dass die vorgesehene Objektleitung sowie deren Stellvertretung jeweils über eine abgeschlossene Ausbildung des Gebäudereinigerhandwerks sowie über eine mindestens fünfjährige Erfahrung in vergleichbaren Projekten verfügt und dies auf Anforderung nachweisen kann.
Es ist ein Nachweis über die Implementierung eines Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001:2015 zu erbringen oder eine andere, staatlich anerkannte, vergleichbare Zertifizierung.
Es ist ein Nachweis über die Implementierung eines Umweltmanagementsystems nach DIN EN ISO 14001:2015 zu erbringen oder eine andere, staatlich anerkannte, vergleichbare Zertifizierung.
Gesamtpreis (Los 1B Glas- und Rahmenreinigung)
Implementierungs- und Durchführungskonzept
Der Bieter hat mindestens eine Referenz über vergleichbare Leistungen vorzulegen, die die nach-folgend aufgeführten Kriterien erfüllt:
- Ausführungszeitraum (2021-2023),- Vergleichbare Größe: Reinigungsleistungen in mehreren (mindestens 2) Gebäuden mit einer zu reinigenden Fensterfläche von mindestens 20.000 m² je Reinigung.
Die Angabe von einem Referenzprojekt ist ein Mindestkriterium. Die Nichterfüllung des Mindestkriteriums führt zum Ausschluss des Angebotes.
Mindestkriterium ist, dass die vorgesehene Objektleitung über eine abgeschlossene Ausbildung des Gebäudereinigerhandwerks sowie über eine mindestens fünfjährige Erfahrung in vergleichbaren Projekten verfügt und dies auf Anforderung nachweisen kann.
Umsatz der ausgeschriebenen Aufgabenbereiche(Es ist ein Mindestumsatz mit vergleichbaren Leistungen im Reinigungsgewerbe von jeweils 80.000,00 Euro (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren nachzuweisen ("Mindestkriterium"). Eine Nichterfüllung des Mindestkriteriums führt zum Ausschluss des Angebotes.)