Der Auftrag ist gem. Art. 32 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 lit b) ii) RL 2014/24/EU (§ 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b VGV) im Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung zu vergeben, da der Auftragnehmer alleiniger Lieferant der vertragsgegenständlichen - in dieser sehr komplexen Form an besondere Anforderungen geknüpften - Leistungen ist. Nur aufgrund dieser Alleinstellung kann die Universität Siegen objektiv den essentiellen Dienstbetrieb der Hochschule mit allen seinen Bereichen und damit den Teil der Daseinsfürsorge des Bildungsauftrages aufrechterhalten - mithin wurde keine künstliche Einschränkung der Auftragsvergabeparameter vorgenommen und es gibt keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung i.S.v. Art. 32 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 lit b) Satz 2 RL 2014/24/EU (§ 14 Abs. 6 VGV).
1. Für hochfiligrane Bauteile im Bereich der Forschung ist es zwingend erforderlich, höchste Positioniergenauigkeiten zur Schaffung höchstmöglicher, für die Forschung unerlässlicher Reproduziergenauigkeit einzuhalten:
"Positionsunsicherheit P < + 0,015 mm ("Positioniergenauigkeit")
Positionsstreubreite PS < + 0,012 mm ("Wiederholgenauigkeit")"
2. Um schädliche Korrosionen an der Anlage und den Bauteilen und deren Emission in die Laborumgebung zu minimieren, ist das Schneidbecken aus Edelstahl anzufertigen. Weiterhin bedarf das Schneidbecken an jeder Stelle dieselbe Tiefe ohne Hindernisse (wie Spüleinrichtungen oder bauartbedingte Hindernisse), damit je nach Anwendungsfall der Schneidkopf auch in dieses zur Vergrößerung des Arbeitsraums einfahren kann.
3. Neben den hohen zentralen wissenschaftlichen Anforderungen ist das Vorhalten einer bestmöglichen Sicherheitseinrichtung essentiell, um Bestandspersonal (wiss. Mitarbeitende), aber auch ungeschultes (Studierende), ggf. angelerntes Personal (wiss. Hilfskräfte) im Forschungs- und Lehrbetrieb der Universität Siegen an der Anlage arbeiten lassen zu können und Arbeitsunfälle durch unbemerkte Fehlfunktionen, welche nur an der Anlage geschulte Facharbeiter ersehen können, zwingend zu verhindern. Der Arbeitssicherheit kommt an der Universität als staatliche Einrichtung eine besondere Bedeutung zu und erstreckt sich - erweitert um die Gruppe der Studierenden - auf eine Vielzahl an Personengruppen.
Daher ist kompromisslos auf den allerhöchsten erreichbaren Sicherheitsstandard zu setzen. Hier hat die dadurch alleingestellte Fa. H.G. Ridder - Automatisierungs-GmbH, 59073 Hamm, folgende Maschinenausrüstung:
"Schneidventil ist mit einer Schaltstellungsüberwachung (Sicherheitsüberwachung, durch Steuerung überwacht, safety integrated) ausgestattet, damit eine versehentliche Fehlfunktion technisch überwacht wird und durch unmittelbare Abschaltung Schaden an Leib und Leben, insbesondere im Laborbetrieb stärkstens minimiert werden können"