Für ein neu einzurichtendes Lehrlabor an der Universität Siegen werden mehrere elektrische Antriebsprüfstände aufgebaut. Die Prüfstände werden in der studentischen Ausbildung im Rahmen von Laborpraktika sowie Projekt- und Abschlussarbeiten genutzt. Da der Fokus bei diesen Prüfständen u.a. auf der Antriebsregelung liegt, werden drei Rapid Control Prototyping (RCP) Systeme beschafft, welche flexible und schnelle Rekonfigurationen der Antriebsregelung und Prüfstandskonfiguration ermöglichen, um in kurzer Zeit vielfältige Laborversuche realisieren zu können.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist ausschließlich die RCP-Hardware sowie dafür notwendige Betriebssoftware.
Universität SiegenChair of Interconneted Automation System (IAS)Hölderlinstraße 3, Gebäude A57076 Siegen
Der Bieter mit dem günstigsten Preis erhält in der Kategorie Preis die maximale Punktzahl und dieser dient als Referenzwert für die weitere Bewertung. Angebote die den zweifachen Referenzwert oder darüber enthalten, werden mit null Punkten gewertet. Die anderen Angebote werden im Verhältnis hierzu prozentual abgestuft.
Die Bewertungskriterien sowie deren Bepuntkung können der Bewertungsmatrix im Detail entnommen werden
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die Vergabestelle zu richten.Eine Rüge bzw. der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.