Ausstattung von Aufenthalts-, Lern- und Arbeitsräumen sowie einem Foyer.
Im Rahmen der Neubaumaßnahme des INCYTE Labor-Gebäudes sollen das im Erdgeschoss gelegene, ca. 150m² große Foyer teilweise, sowie 3 gleich große Räume, jeweils ca. 47m², in exponierter Lage für die Nutzung der Studierenden, als attraktive Aufenthalts-, Lern- und Arbeitsräume ausgestattet werden. Dabei sollen unterschiedliche Funktionen pro Etage geplant werden, siehe angegebene Raumnutzung pro Raumposition. Für die konzeptionelle Bearbeitung und die gesamte Ausstattung wird
ein festes Budget von bis zu 100.000,- EUR zzgl. MwSt
zur Verfügung gestellt. Das Budget umfasst sämtliche Planungs-, Liefer- und Bauleistungen.Eine hohe Aufenthaltsqualität der Räume, wie auch ein mit der Gebäudearchitektur stimmiges Farb- und Material-Konzept über alle drei Räume, sowie das Foyer sind vorrangig. Die Räume werden oberflächenfertig von der Projektseite hergerichtet, d.h. Decke und Boden, insbesondere Grundbeleuchtung, Lüftung etc. ist unveränderlich. Im Erdgeschoss ist der ca. 150 m² große Foyer-Bereich als einladender, orientierender, aber auch kommunikativer Bereich auszustatten. Hier erfolgt die Erschließung unmittelbar über den Haupteingang zur Adolf- Reichwein- Straße. Die 3 Stück Lernzonen-Räume in den Obergeschossen teilen sich auf drei Etagen auf, dabei soll jeder Lernzonenraum anders gestaltet werden. Es soll der einmalige Ausblick durch die zwei vollflächig verglasten Wände zum Flur/ ins innenliegende Atrium (vertikalen Haupterschließung) ausgenutzt werden. Trotz der gewünschten Sichtbeziehungen des Rauminnern und des Erschließungsbereichs, sind die Räume selbst mit Tür abschließbar. An das einzubringende Mobiliar sind neben der Aufenthaltsqualität auch entsprechende Anforderungen an den Brandschutz, die Nachhaltigkeit und Dauerhaftigkeit zu stellen.Das Erdgeschoss ist ebenerdig erreichbar, die Obergeschosse sind durch Treppenhäuser oder durch einen Personenaufzug (B=1.800mm/ L=3.000mm / H=2.500mm /Türbreite= 1.600mm und einer zulässigen Maximal-Zuladung von 3.000kg) zu erreichen. Eine unmittelbare Anfahrbarkeit des Gebäudes ist gewährleistet.Die Konkretisierung der funktionalen Anforderungen an die auszustattenden Bereiche ist den Folgetexten/ -positionen zu entnehmen.
Universitätsgebäude AR-NL (Forschungsneubau INCYTE)
- Punktzahl nach Interpolation des Angebotspreises
- Lieferzeit in Kalenderwochen- Garantiedauer- Ersatzteilverfügbarkeit
- Scheuerbeständigkeit nach Martindale- Lichtechtheit nach Wollblauskala DIN EN ISO 105- Farbechtheit gegen Licht: B01 Tageslicht und B02 künstliches Licht- Schadstofffreiheit
- Konzepterfüllung- Design - Farbauswahl je Möbelstück
Die Universität Siegen wird bis zu fünf Bewerber zur Abgabe eines Angebots auffordern. Ziel ist es, zu den Verhandlungsterminen hieraus die besten drei Bieter einzuladen. Die Bewertung der Teilnahmeanträge erfolgt gemäß dem gesonderten Dokument "26-NL25E1VV Wertungsmatrix Teilnahmewettbewerb - Sondermöbel".
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Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die Vergabestelle zu richten.Eine Rüge bzw. der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Nachforderungsmöglichkeit von Unterlagen richtet sich nach den Regelungen des § 56 VgV.
ALLGEMEINER HINWEIS:Soweit lediglich Eigenerklärungen gefordert werden, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, zur Behebung von Zweifeln entsprechende Bescheinigungen oder Nachweise von den Bietern nachzufordern. Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Bitte reichen Sie unbedingt die Nachweise und Erklärungen in der hier angegebenen Reihenfolge ein! Sollten die geforderten Erklärungen oder Nachweise unvollständig oder unzureichend sein, kann der Bieter von dem weiteren Verfahren ausgeschlossen werden! Ein Bieter kann nicht darauf vertrauen, dass der Auftraggeber Gelegenheit zur Ergänzung oder Vervollständigung gibt, das Recht hierzu behält er sich jedoch vor. Sofern sich der Bieter auf die Eignung anderer Unternehmen (im Rahmen einer Bietergemeinschaft oder bzgl. Nachunternehmer) beruft, sind die jeweiligen Erklärungen und Nachweise (insb. Eigenerklärungen und Referenzen) durch dieses oder diese Unternehmen zu führen. Der Bieter/ die Bietergemeinschaft hat außerdem bei Aufforderung durch den Auftraggeber noch vor Zuschlagserteilung eine Verpflichtungserklärung des oder der jeweiligen Nachunternehmer(s) beizubringen.Weiter behält der Auftraggeber sich vor, auch von den Unternehmen, die zwar Nachunternehmer einsetzen, sich jedoch nicht zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde auf die Nachunternehmer beziehen, vor Zuschlagserteilung die entsprechenden Nachweise zur Zuverlässigkeit, Fachkunde und Leistungsfähigkeit der Nachunternehmer und ggf. eine Verpflichtungserklärung einzuholen. Die geforderten Nachweise sind von dem Bieter bzw. den Mitgliedern der Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Alle Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen; fehlende Nachweise können vom Auftraggeber nachgefordert werden.
Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen.
Sofern eine Teilnahme als Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, hat die Bietergemeinschaft in ihrem Angebot eine Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder der Bietergemeinschaft und der für die Durchführung des Vertrages rechtskräftig bevollmächtigte Vertreter benannt werden (Vordruck 26-NL25E1VV-Eigenerklärung).Darüber hinaus ist zu erklären, dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft dem Auftraggeber als Gesamtschuldner haften (formloses Schreiben durch die Vertreter aller Mitglieder der Bietergemeinschaft unterschrieben (Vordruck 26-NL25E1VV-Eigenerklärung ggfs. formlose Eigenerklärung).
Wenn ein Bieter für Leistungen Nachunternehmer einsetzen will und sich auch auf die Eignung eines Nachunternehmers berufen will (Eignungsleihe) ist Vordruck 26-NL25E1VV Eigenerklärung Nachunternehmer zu verwenden. Zusätzlich sind die konkret nach Maßgabe dieser Bekanntmachung erforderlichen Eignungsnachweise für den Nachunternehmer vorzulegen.
Eigenerklärung, dass das Unternehmen Mitglied in einer Berufsgenossenschaft ist (Vordruck 26-NL25E1VV-Eigenerklärung)(Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, reichen eine Bestätigung des für sie zuständigen Versicherer ein.)
Eigenerklärung, dass der Bewerber eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von 1.000.000 EUR je Schadensfall für Personenschäden und in Höhe von jeweils1.000.000 EUR je Schadensfall für Vermögens- und Sachschäden bzw. im Auftragsfall unverzüglich abschließen wird.(Vordruck 26-NL25E1VV Eigenerklärung)
Erklärung über den Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren (Geschäftsjahre 2022, 2023, 2024) und über den Umsatz für den Bereich der ausgeschriebenen Aufgabenbereiche für die genannten Geschäftsjahre. (Vordruck 26-NL25E1VV-Eigenerklärung).
Nachweis einer Mindestanzahl an Mitarbeiter*innen von 2 in den vergangenen drei Jahren mit entsprechender Qualifikation gemäß Wertungsmatrix Register "Bewertung Teilnehmerwettbewerb"
Es werden mindestens drei Referenzprojekte abverlangt.Vergleichbarkeit der Referenz: - in Größe und geplanter Nutzung der zu beplanenden Fläche(Die Angaben sind zwingend. Mit einem Hinweis auf den Datenschutz können die Angaben nicht verweigert werden. Der Bieter ist für die Rechtmäßigkeit der Datenweitergabe verantwortlich.) 26-NL25E1VV Eigenerklärung)