Halbautomatische Modulare Probestation für 200 mm Wafer RF-, DC-, Photonik-, THz- und mm-Wave Probing bei variablen Temperaturen
Die Naturwissenschaftlich-Technische Fakultät (Fakultät IV) der Universität Siegen ist in verschiedenen Forschungsfelder erfolgreich. Mit dem Bau des INCYTE, dem "Interdisziplinären Forschungszentrum für Nanoanalytik, Nanochemie und cyber-physische Sensortechnologien", werden neue, hochmoderne Laborflächen für die Forschung geschaffen. Im Zuge der Ausstattung des Gebäudes sollen eine halbautomatisierte Probestation inklusive eines Parameteranalyzers, der auf die Probestation abgestimmt ist und mit dieser kommuniziert, als Systemintegrationslösung für die Charakterisierung mikro- und nanoelektronischer und photonischer Strukturen, Bauteile und Systeme beschafft werden. Die Probestation verfügt über RF-, DC-, THz- und mm-Wave Messfähigkeit, die einfache Integration und Kalibrierung eines R&S ZC330 Range Extender und ermöglicht photonische Messungen durch die modulare Einbindung eines Powermeter auf der Probeplaten.
Es wird die Lieferung von Neugeräten erwartet. Angebote mit gebrauchtem und/oder generalüberholten Geräten werden von der Wertung ausgeschlossen. Den Geräten ist eine Bedienungsanleitung in deutscher oder englischer Sprache beizulegen. Den Angeboten ist eine Tabelle mit den Informationen zu den einzelnen Ausschluss- und Bewertungskriterien beizulegen.
Hinweis:Die Probestation inkl. Parameteranalyzer wird als einzelnes Los im Rahmen des DFG-Großgeräteprogramms als EU-Ausschreibung veröffentlicht. Das maximale Budget ist auf 466.000 EUR gedeckelt.
Universität Siegen INCYTE Forschungszentrum Adolf-Reichwein-Str. 28 57076 Siegen
Nach Erfüllung der Ausschlusskriterien gemäß Leistungsbeschreibung ist der Preis das ausschlaggebende Bewertungskriterium. Das wirtschaftlichste Angebot ist dasjenige, welches nicht auszuschließen ist und welches die höchste gewichtete Gesamtpunktzahl erhält und den maximalen Preis von 466.000EUR inkl. Umsatzsteuer nicht überschreitet.
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die Vergabestelle zu richten.Eine Rüge bzw. der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.