Beschaffung von Vakuum-Flanschkomponenten und Dichtungen
Mit dieser Ausschreibung sollen die wissenschaftlichen Labore des INCYTE Forschungsneubaus der Universität Siegen mit unterschiedlichen Vakuum-Flanschkomponenten der Typen KF und CF sowie den zugehörigen Dicht- und Verbindungselementen zur Erweiterung und Standardisierung der Laborvakuuminfrastruktur ausgestattet werden. In Kombination mit geeigneter Vakuumpumpentechnologie sollen damit Drücke bis in den Ultrahochvakuumbereich (UHV) erreichbar sein.
Es wird die Lieferung von neuen Produkten erwartet. Angebote mit gebrauchtenund/oder generalüberholten Produkten werden von der Wertung ausgeschlossen.
Betrachtet wird hierbei die kürzeste angegebene Lieferzeit für mindestens 70% der ausgeschriebenen Positionen. Das Angebot mit der kürzesten Lieferzeit erhält für dieses Kriterium die Maximalpunktzahl, das Angebot mit der zweitkürzesten Lieferzeit erhält 10 Punkte weniger, etc.. Die Minimalpunktzahl für das Zuschlagskriterium Lieferzeit beträgt 0 Punkte.
Der Bieter mit dem günstigsten Preis erhält in der Kategorie Preis die maximale Punktzahl und dieser dient als Referenzwert für die weitere Bewertung. Angebote, die den zweifachen Referenzwert oder darüber enthalten, werden mit null Punkten gewertet. Die anderen Angebote werden im Verhältnis hierzu prozentual abgestuft.
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die Vergabestelle zu richten.Eine Rüge bzw. der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.