Das Leistungspaket beinhaltet alle erforderlichen Bergungsmaßnahmen einschließlich des Einsammelns von Leichenteilen und deren Transport in die Leichenhalle des Nordfriedhofes in Siegburg (Alte Lohmarer Str. 10), zum Institut für Rechtsmedizin Bonn (Stiftsplatz 12, 53111 Bonn) oder im Ausnahmefall auf besondere Anweisung zu einer anderen, näher bezeichneten Stelle.
Es sind sämtliche Leichen und Leichenteile, unabhängig vom jeweiligen Zustand (Größe, Gewicht, Verwesungszustand, etc.), zu bergen und zu transportieren. Auf Weisung der Polizei sind auch gelegentliche Handreichungen wie z. B. Hilfe beim Entkleiden oder Unterstützung bei Leichenschau (Drehen der Leiche) auszuführen.
Es muss eine 24-stündige Einsatzbereitschaft an allen Wochentagen (auch an Sonn- und Feiertagen) sichergestellt sein. Die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Dienstleistungen müssen zu jeder Tages- und Nachtzeit grundsätzlich mit eigenem Personal und eigenen Fahrzeugen unverzüglich ausgeführt werden.
Zwischen der telefonischen Beauftragung durch die Leitstelle des Auftraggebers und Erscheinen des Auftragnehmers am Einsatzort dürfen im Regelfall (Ausnahmen z.B. bei schlechter Witterung/Glatteis) längstens 60 Minuten ab Auftragserteilung liegen.
Der Transport von Leichen/Leichenteilen ist mit mindestens zwei Personen auszuführen.
Die Transportfahrzeuge müssen den Anforderungen an Bestattungskraftwagen ( BKW), welche über die Bestimmung der Straßenverkehrs- Zulassungsordnung (StVZO) und der dazu ergangenen Richtlinien hinausgehen, gemäß DIN 75 081 entsprechen.
Der Auftragnehmer sowie seine Beschäftigten haben sich zur Verschwiegenheit zu verpflichten. Informationen, die die Beschäftigten durch die Zusammenarbeit mit der Polizei erhalten, dürfen nicht nach außen getragen werden. Dabei sind vor allem Auskünfte an Dritte, z.B. an Pressevertreter o ä. ebenso untersagt wie das persönliche Fotografieren der Verstorbenen bzw. das Dulden derartiger Tätigkeiten durch Dritte.
Alle zum Schutz der Arbeitskräfte erlassenen Vorschriften, besonders die Vorschriften des Arbeits- und Infektionsschutzes, sind einzuhalten.
Der maximale Auftragswert je Los wird festgelegt auf:
- Los 1: 448.000 EUR (inkl. USt.)
- Los 2: 286.000 EUR (inkl. USt.)
Sind diese Werte je Los erreicht, endet der Vertrag automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf.