Lieferung von zwei GPU Servern und einem Hochleistungs-Server.
Es sollen zwei GPU-Server und ein Hochleistungsserver geliefert werden, die auf drei Lose verteilt sind. Die jeweiligen Server sollen gemäß den Leistungsbeschreibungen ausgestattet und betriebsfertig geliefert werden.
Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn Forschungsinstitut Diskrete Mathematik (Arithmeum)Lennéstraße 253113 Bonn
Der Preis fließt anhand der Preis-Quotienten-Methode mit 70 % in die Bewertung ein.
Nachhaltigkeits fließt anhand der Preis-Quotitenten-Methode mit 30 % in die Bewertung ein. Die Nachhaltigkeitskriterien kann der Anlage "Bewertungskriterien" entnommen werden.
Die Herstellung der angebotenen Artikel muss in der gesamten Lieferkette unter menschenwürdigen Bedingungen durchgeführt sein, d.h. unter Einhaltung der ILO-Konventionen (www.ilo.org). Zum Nachweis ist auf Verlangen des Auftragsgeber vor Zuschlagserteilung oder während der Vertragslaufzeit entweder a) eine bzw. mehrere unabhängige Zertifizierung/en mit Bestätigung der Einhaltung der Mindeststandards der o. g. ILO-Konventionen oder b) entsprechende Verhaltensregeln und/oder Beschreibungen über eingeleitete Maßnahmen zur Einhaltung der ILO-Konventionen des Unternehmens und/oder des Lieferanten bzw. Herstellers zu erbringen.
Gem. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 "EInleitung, Antrag", Absatz 3:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber de5. ein m Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 GWB Absatz 1 Nummer 2. § 134 GWB Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Universität Bonn erwartet vom Bieter als Nachweis der Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit die Vorlage von mindestens drei mit dem Leistungsprofil vergleichbaren Aufträgen (Details siehe Anlage "Referenzen") zu den jeweiligen Losen.
Die Betriebshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers muss mindestens folgende Deckungssummen aufweisen:
- Personenschäden: 2 Mio. Euro- Sachschäden: 1 Mio. Euro- Vermögensschäden: 100 Tsd. Euro
Auf Verlangen des Auftragsgebers müssen nach Angebotsabgabe oder während der Vertragslaufzeit sämtliche Nachweise, aus denen sowohl die versicherte Tätigkeit als auch die vereinbarten Versicherungssummen her-vorgehen, in aktueller Fassung vorgelegt werden. Eine Eigenerklärung reicht nicht.