Die Universität Bonn (AG) beschäftigt in zunehmenden Umfang Mitarbeiter*innen aller Statusgruppen, die ihren Hauptwohnsitz im nichteuropäischen Ausland haben. Die daraus resultierenden Arbeitgeberpflichten zur rechtlichen Bewertung und Abführung der Umsetzung der Steuer- und Sozialversicherungspflichten kann die Universität Bonn und das für Gehaltsabrechnungen zuständige Landesamt für Besoldung und Versorgung in Düsseldorf nicht selber durchführen und ist deshalb auf die Unterstützung eines auf diese Fragestellungen spezialisierten Unternehmens angewiesen.