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Gerüstbauarbeiten Neubau Carl Troll Str. 10
VO: VOB/A Vergabeart:   Ex post Veröffentlichung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, Abt. 5.3
Regina-Pacis-Weg 3
53113
Bonn
Deutschland
+49 228-73-7610
+49 228-73-9696
weberg@verwaltung.uni-bonn.de

Auftragsgegenstand

Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Gerüstbauarbeiten
Die Kosten für Baustrom-/Bauwasserverbrauch werden vom AG übernommen.
Sanitäranlagen und Aufenthaltsmöglichkeiten werden bauseits gestellt.
Die genaue Leistungsbeschreibung entnehmen Sie bitte dem Leistungsverzeichnis.

Haupterfüllungsort

Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
Carl-Troll-Str. 10
53115

Weitere Erfüllungsorte

Ausführungsfristen

Sofort nach Absprache

Verfahren

Beschreibung

Verfahrensart

Beschränkte Ausschreibung

Vergebene Aufträge

Auftragsvergabe

Wirtschaftsteilnehmer

Deutschland

Sonstige Angaben

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Die Vergabeunterlagen stehen nur unter
http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/company/welcome.do
kostenlos zur Verfügung.
Fremdfirmen Richtlinie der Universität Bonn
Die Fremdfirmenrichtlinie ist Vertragsbestandteil bei Rechtsgeschäften und ist auf der Internetseite der Universität Bonn, unter:
www.fremdfirmen.uni-bonn.de
einzusehen.
Parkraumbewirtschaftung der Universität Bonn
Zum 01.10.2015 wurde die entgeltpflichtige Parkraumbewirtschaftung für alle Liegenschaften der Universität Bonn im Stadtgebiet Bonn eingeführt. Nähere Informationen erhalten Sie über den folgenden Link:www.prbab.uni-bonn.de
Der Auftraggeber wird auf der Grundlage von europäischen Verordnungen eine Abfrage hinsichtlich
Embargomaßnahmen veranlassen. Sollten Embargotatbestände der Verordnungen bereits vor Zuschlagserteilung
erfüllt sein, ist im Falle einer Zuschlagserteilung der Vertrag von vornherein nichtig und gilt als nicht geschlossen.
Erfüllt der Auftragnehmer erst nach Vertragsschluss einen Embargotatbestand, ist der Auftraggeber berechtigt,
fristlos vom Vertrag zurückzutreten. Erfüllt der Auftragnehmer einen Embargotatbestand, stehen diesem keinerlei
Zahlungsansprüche gegen den Auftraggeber zu."

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