Zimmerarbeiten Proben- u. Vegetationszentrum Bonn
VO: VOB/A Vergabeart:   Ex post Veröffentlichung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, Abt. 5.3
Regina-Pacis-Weg 3
53113
Bonn
Deutschland
+49 228-73-1938
+49 228-73-9696
preuschen@verwaltung.uni-bonn.de

Auftragsgegenstand

Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Die Landwirtschaftliche Fakultät, der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn plant die Errichtung eines Proben- und Vegetationszentrums mit angrenzender Allzweckhalle.
Der Neubau soll dabei als Ersatzbau dienen und die vorhandenen Räumlichkeiten zusammenführen, welche durch Umbau- und Abrissarbeiten zukünftig entfallen.

Hier geht es um die Zimmerarbeiten im Bereich Dach und Fassade.

Entnehmen Sie bitte alle Details aus dem angehängten Leistungsverzeichnis. Sie finden dieses im Bereich Vergabeunterlagen.

Haupterfüllungsort

Rheinische Friedrich Wilhelms Universität Bonn
Carl-Troll-Strasse 10
53115
Bonn

Weitere Erfüllungsorte

Ausführungsfristen

Verfahren

Beschreibung

Verfahrensart

Beschränkte Ausschreibung

Vergebene Aufträge

Auftragsvergabe

Wirtschaftsteilnehmer

Deutschland

Sonstige Angaben

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Die Vergabeunterlagen stehen nur unter
http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/company/welcome.do
kostenlos zur Verfügung.
Fremdfirmen Richtlinie der Universität Bonn
Die Fremdfirmenrichtlinie ist Vertragsbestandteil bei Rechtsgeschäften und ist auf der Internetseite der Universität Bonn, unter:
www.fremdfirmen.uni-bonn.de
einzusehen.
Parkraumbewirtschaftung der Universität Bonn
Zum 01.10.2015 wurde die entgeltpflichtige Parkraumbewirtschaftung für alle Liegenschaften der Universität Bonn im Stadtgebiet Bonn eingeführt. Nähere Informationen erhalten Sie über den folgenden Link:www.prbab.uni-bonn.de
Der Auftraggeber wird auf der Grundlage von europäischen Verordnungen eine Abfrage hinsichtlich
Embargomaßnahmen veranlassen. Sollten Embargotatbestände der Verordnungen bereits vor Zuschlagserteilung
erfüllt sein, ist im Falle einer Zuschlagserteilung der Vertrag von vornherein nichtig und gilt als nicht geschlossen.
Erfüllt der Auftragnehmer erst nach Vertragsschluss einen Embargotatbestand, ist der Auftraggeber berechtigt,
fristlos vom Vertrag zurückzutreten. Erfüllt der Auftragnehmer einen Embargotatbestand, stehen diesem keinerlei
Zahlungsansprüche gegen den Auftraggeber zu."

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