Es wird ein Kryostat benötigt, mit dem Proben auf Temperaturen unter 2 K gekühlt und unter einem hohen Magnetfeld optisch angeregt werden können. Die folgende Ausschreibung stellt eine Auflistung der Anforderungen an das System. Für Leistungsmerkmale / Spezielle Anforderungen - siehe Anlage "Leistungsverzeichnis"
Für Leistungsmerkmale / Spezielle Anforderungen - siehe Anlage "Leistungsverzeichnis"
https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNY5EDGRE
Gem. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)§ 160 "Einleitung, Antrag" Absatz 3:
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt,2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 GWB Absatz 1 Nummer 2. § 134 GWB Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabeunterlagen stehen nur unterhttp://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/company/welcome.dokostenlos zur Verfügung.Fremdfirmen Richtlinie der Universität BonnDie Fremdfirmenrichtlinie ist Vertragsbestandteil bei Rechtsgeschäften und ist auf der Internetseite der Universität Bonn, unter:www.fremdfirmen.uni-bonn.deeinzusehen.Parkraumbewirtschaftung der Universität BonnZum 01.10.2015 wurde die entgeltpflichtige Parkraumbewirtschaftung für alle Liegenschaften der Universität Bonn im Stadtgebiet Bonn eingeführt. Nähere Informationen erhalten Sie über den folgenden Link:www.prbab.uni-bonn.deDer Auftraggeber wird auf der Grundlage von europäischen Verordnungen eine Abfrage hinsichtlichEmbargomaßnahmen veranlassen. Sollten Embargotatbestände der Verordnungen bereits vor Zuschlagserteilungerfüllt sein, ist im Falle einer Zuschlagserteilung der Vertrag von vornherein nichtig und gilt als nicht geschlossen.Erfüllt der Auftragnehmer erst nach Vertragsschluss einen Embargotatbestand, ist der Auftraggeber berechtigt,fristlos vom Vertrag zurückzutreten. Erfüllt der Auftragnehmer einen Embargotatbestand, stehen diesem keinerleiZahlungsansprüche gegen den Auftraggeber zu."
Bei unvollständig eingereichten Angeboten, behält sich der Auftraggeber vor, die betreffenden Angebote auszuschließen.
Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung
Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung in folgender Höhe: Personenschäden: 3 Mio. EUR, Sachschäden 2 Mio. EUR, Vermögensschäden 100 Tsd. EUR