Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung eines elektronischen Schließsystems.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung eines elektronischen Schließsystems aufgrund des Bezugs eines neuen Gebäudes. Die Leistung beinhaltet die Lieferung und den betriebsfertigen Aufbau bzw. die Montage der Digitalen Komponenten, sowie der Demontagen der mechanischen Bauschließung. Anzubieten sind Digitale Komponenten aus Serienproduktion.
Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität BonnChemische Institute Bonn EndenichGerhard-Domagk-Str. 1 53121 Bonn
Der Preis fließt anhand der Preis-Quotientenmethode mit 60 % in die Bewertung ein.
Lieferzeit und Reaktionszeit Kundendienst fließen anhand der Preis-Quotientenmethode mit 40 % in die Bewertung ein. Die Kriterien Lieferzeit und Reaktionszeit Kundendienst sind in Unterkriterien aufgeteilt. Die genaue Bepunktung kann der Anlage "021_Bewertungskriterien" entnommen werden.
Die Herstellung der angebotenen Artikel muss in der gesamten Lieferkette unter menschenwürdigen Bedingungen durchgeführt sein, d.h. unter Einhaltung der ILO-Konventionen (www.ilo.org). Zum Nachweis ist auf Verlangen des Auftragsgeber vor Zuschlagserteilung oder während der Vertragslaufzeit entweder a) eine bzw. mehrere unabhängige Zertifizierung/en mit Bestätigung der Einhaltung der Mindeststandards der o. g. ILO-Konventionen oderb) entsprechende Verhaltensregeln und/oder Beschreibungen über eingeleitete Maßnahmen zur Einhaltung der ILO-Konventionen des Unternehmens und/oder des Lieferanten bzw. Herstellers zu erbringen.
Gem. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)§ 160 "Einleitung, Antrag" Absatz 3:
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt,2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 GWB Absatz 1 Nummer 2. § 134 GWB Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mit einer angemessenen Fristsetzung der Vergabestelle können Unterlagen nach Aufforderung nachgereicht werden.
Die Betriebshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers muss mindestens folgende Deckungssummen aufweisen.
- Personenschäden: 2 Mio. Euro- Sachschäden: 1 Mio. Euro- Vermögensschäden: 100 Tsd. Euro
Auf Verlangen des Auftragsgebers müssen nach Angebotsabgabe oder während der Vertragslaufzeit sämtliche Nachweise, aus denen sowohl die versicherte Tätigkeit als auch die vereinbarten Versicherungssummen her-vorgehen, in aktueller Fassung vorgelegt werden. Eine Eigenerklärung reicht nicht.
Die Universität Bonn erwartet vom Bieter als Nachweis der Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit die Vorlage von mindestens zwei mit dem Leistungsprofil vergleichbaren Aufträgen (Details siehe Anlage "Referenzen"). Die Referenzen müssen sich auf das Simon Voss System AX beziehen.