Es wird ein schmalbandiges Lasersystem für die Verlangsamung und die magneto-optische Falle (MOT) von CaF-Molekülen benötigt.
***Alle Details entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen insbesondere dem Dokument "Vergabeunterlage inkl. Leistungsbeschreibung"***
Es wird eine Garantie von 2 Jahren nach Abnahme gefordert. Bitte bieten Sie keine optionalen längeren Garantien an.
Die Lieferung muss innerhalb von 6 Monate nach Erhalt der Bestellung erfolgen.
Lieferung "frei Verwendungsstelle", Inkl. Installation, Aufbau, Inbetriebnahme und Einweisung durch Auftragnehmer.
Gem. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)§ 160 "Einleitung, Antrag" Absatz 3:
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt,2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 GWB Absatz 1 Nummer 2. § 134 GWB Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren 1)
http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/company/welcome.dokostenlos zur Verfügung.Fremdfirmen Richtlinie der Universität BonnDie Fremdfirmenrichtlinie ist Vertragsbestandteil bei Rechtsgeschäften und ist auf der Internetseite der Universität Bonn, unter:www.fremdfirmen.uni-bonn.deeinzusehen.Parkraumbewirtschaftung der Universität BonnZum 01.10.2015 wurde die entgeltpflichtige Parkraumbewirtschaftung für alle Liegenschaften der Universität Bonn im Stadtgebiet Bonn eingeführt. Nähere Informationen erhalten Sie über den folgenden Link:www.prbab.uni-bonn.deDer Auftraggeber wird auf der Grundlage von europäischen Verordnungen eine Abfrage hinsichtlichEmbargomaßnahmen veranlassen. Sollten Embargotatbestände der Verordnungen bereits vor Zuschlagserteilungerfüllt sein, ist im Falle einer Zuschlagserteilung der Vertrag von vornherein nichtig und gilt als nicht geschlossen.Erfüllt der Auftragnehmer erst nach Vertragsschluss einen Embargotatbestand, ist der Auftraggeber berechtigt,fristlos vom Vertrag zurückzutreten. Erfüllt der Auftragnehmer einen Embargotatbestand, stehen diesem keinerleiZahlungsansprüche gegen den Auftraggeber zu.
Bei unvollständig eingereichten Angeboten, behält sich der Auftraggeber vor, die betreffenden Angebote auszuschließen.
Es ist mindestens eine Referenz ähnlicher Projekte vorzulegen.