Unterstützungdienstleistungen bei der Gründung und Inbetriebnahme des Hochschuldienstlieisters HITS.NRW
Angebotspreis
zusätzliche Dienstleistung durch den ursprünglichen Auftragnehmer
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der genannten Vergabekammer nur zulässig ist,soweit der Antragsteller:den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantragserkanntund gegenüber der Auftraggeberin innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagengerügt hat, der Ablauf der Fristnach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zumAblauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber derAuftraggeberin gerügt hat,-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabe- und Vertragsunterlagen erkennbar sind,spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbunggegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,-der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang derMitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2 GWG. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.