1. Sofern im Vergabeverfahren das Angebot einer anerkannten Werkstätte für behinderte Menschen oder einer anerkannten Blindenwerkstätte oder diesen Einrichtungen vergleichbare Einrichtungen (nachfolgend bevorzugte Bieter) ebenso wirtschaftlich wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines insofern nicht bevorzugten Bieters ist, so wird dem bevorzugten Bieter der Zuschlag erteilt. Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Angebote wird der von den bevorzugten Bietern angebotene Preis mit einem Abschlag von 15 % berücksichtigt. Voraussetzung für die Berücksichtigung des Abschlags ist, dass die Herstellung der angebotenen Lieferungen zu einem wesentlichen Teil durch die bevorzugten Bieter erfolgt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Wertschöpfung durch ihre Beschäftigten mehr als 10 % des Nettowerts der zugekauften Waren beträgt.
2. Am 17. und 18.09.2026 werden Objektbegehungen in Bochum am Zentralcampus angeboten. Die Teilnahme an einer Objektbegehung ist für alle Bieter dringend anzuraten. An der Konrad-Zuse-Straße 18 ist eine zusätzliche Objektbegehung in der Zeit vom 14.09.2026 bis zum 18.09.2026 möglich.
Pro Bieter ist die Teilnahme auf zwei (!) Personen beschränkt.
Jeder Bieter wird gebeten, die gewünschten Objektbegehungen (Zentralcampus, bzw. Konrad-Zuse-Straße 18) und den, bzw. die jeweiligen Teilnehmer bis zum angegebenen Termin über das eVergabe-System zu melden. Es sind dabei Name, Vorname, Firma, Funktion, E-Mail und Mobilfunknummer der Personen zur jeweiligen Objektbegehung zu benennen. Individuelle Zeitpunkte und Treffpunkte zu den Objektbegehungen werden den einzelnen Bietern rechtzeitig mitgeteilt.
Am Campus Velbert/Heiligenhaus werden keine Objektbegehungen angeboten. Dieser Standort ist während der regulären Öffnungszeiten zugänglich, jeder Bieter kann sich selbst vor Ort einen Eindruck verschaffen. Das Objekt Lise-Meitner-Allee 1 ist noch im Bau und nicht zugänglich.
3. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Bescheinigungen bzw. Urkunden des Herkunftslandes vorzulegen, aus denen hervorgeht, dass die Anforderungen erfüllt sind. Fehlende Unterlagen können zum Ausschluss vom weiteren Verfahren führen.