- Vermögensschadenshaftpflicht: Nachweis der bestehenden Absicherung entsprechend Nr. 9 Abs. 2 der AGB für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften i.H.v. 4 Mio. Euro. Der Nachweis darf nicht älter als drei Monate sein und ist jährlich vor Prüfungsbeginn vorzulegen.
- Aktueller Auszug aus dem Handelsregister
- Nachweis der Bestellung als Wirtschaftsprüfer bzw. Anerkennung als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Kopie für das vorgesehene Prüfungsteam
- Angaben zum Unternehmen hinsichtlich Größe, Mitarbeiterstruktur und -anzahl, sowie Leistungsspektrum und Geschäftsentwicklung der letzten drei Jahre
- Der Standard 2330 zur Aufzeichnung von Informationen des "Institute of internal Auditors" (IIA-Standards 2330) sowie der Ethikkodex für die berufliche Praxis einer Revisionsprüfung wird berücksichtigt (Eigenerklärung "Standards 2330 ")
- Darstellung der Qualifikation der eingesetzten Prüfer hinsichtlich ihrer formalen Qualifikation, der Praxistätigkeit im öffentlichen bzw. Hochschulsektor sowie die Dauer der Berufstätigkeit (Erfahrung). Prüfer/in sollte Kompetenzen auf dem Gebiet der Revisionsprüfungen haben.
- Der Bieter muss Referenzen in Prüfungsverfahren (Revision/Jahresabschlüsse) im Hochschulbereich vorweisen können