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Verfahrensangaben

Rahmenvereinbarung CISCO 2026 - 2030

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
10.03.2026
17.03.2026 12:00 Uhr
17.03.2026 12:01 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

TH Köln
05315-06006-90
Gustav-Heinemann-Ufer 54
50968
Köln
Deutschland
DEA23
Team 8.3 - Einkauf
andreas.berscheid@th-koeln.de
+49 2218275-3171

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Bildung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
05315-03002-81
Zeughausstr. 2-10
50667
Köln
Deutschland
DEA23
VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
+49 221147-3055
+49 221147-2889

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
05315-03002-81
Zeughausstr. 2-10
50667
Köln
Deutschland
DEA23
VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
+49 221147-3055
+49 221147-2889

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

30200000-1
72268000-1
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Rahmenvereinbarung zum Bezug von CISCO-Komponenten und -Software inklusive Wartung und Supportleistungen

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Neu- und Ersatzbeschaffung der relevanten Netzkomponenten sowie der Server- und Speicherkomponenten. Serviceleistungen aus dem Cisco-Smart-Net Programm sowie als mögliche optionale Leistungen Supportleistungen in Form von Installations-, Konfigurations- oder Integrationsleistungen zu festgelegten Stunden- oder Tagessätzen.

Umfang der Auftragsvergabe

2.033.613,45
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
48
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Betzdorfer Str. 2
50679
Köln
Deutschland
DEA23

Weitere Erfüllungsorte

Erfüllungsort

---
Steinmüllerallee 1
51643
Gummersbach
Deutschland
DEA2A

Erfüllungsort

---
Campusplatz 1
51379
Leverkusen
Deutschland
DEA24

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt nach einer Rangfolge

Zuschlagskriterium

Preis

Günstigster Anbieter

1
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

1
3.764.705,88
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen:
1. Halbjahr 2030

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang über den Vergabemarktplatz des Landes NRW gebührenfrei zur Verfügung (www.evergabe.nrw.de). Eine Registrierung ist nicht erforderlich um die Unterlagen einzusehen.

https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNY5UDPLV

Einlegung von Rechtsbehelfen

Auf die Rügeobliegenheit gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB sowie die Vorgaben zur fristgerechten Einlegung von Nachprüfungsanträgen in § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB wird hingewiesen.
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Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit er auf eine Rüge gestützt wird, der der Auftraggeber nicht abgeholfen hat und seit Eingang dieser Mitteilung des Auftraggebers mehr als15 Kalendertage vergangen sind.
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Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
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- Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Fristnach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (Nr. 1),
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- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (Nr. 2),
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- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden (Nr. 3).
.
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Die Unwirksamkeit eines unter Verstoß des § 134 GWB geschlossenen Vertrages oder eines Vertrages, mit dem ein öffentlicher Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt werden soll, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB in einem Nachprüfungsverfahren nur festgestellt werden, wenn die Unwirksamkeit innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes - jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss - geltend gemacht worden ist.
Hat der öffentliche Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Die Vorschrift des § 134 GWB (Informations- und Wartefrist) lautet wie folgt:
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Abs. 1:
Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in
Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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Abs. 2:
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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Abs. 3:
Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

31
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Köln

Bieter sind nicht zugelassen!

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Unterlagen, welche nicht der Preisermittlung dienen, können nachgefordert werden.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Siehe Vergabeunterlagen dort Dokument Bietendenleitfaden - Kapitel 4.2 Eignungskriterien (mit weiteren Verweisen)

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Der Bieter hat eine aussagefähige Unternehmensdarstellung (inkl. Mitarbeiterzahl, Rechtsform, Hauptsitz und weitere Standorte, Handels- / Berufsregistereintrag, Kompetenz- und Tätigkeitsschwerpunkte, Umsatzentwicklung in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Umsatzes im Tätigkeitsbereich des Auftrags) beizufügen.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Lieferungen

Der Bieter hat mit seinem Angebot eine aussagekräftige Referenz vorzulegen, anhand derer die fachliche und technische Leistungsfähigkeit des Bieters beurteilt werden kann (mit Angabe von Kundenname, Ansprechpartner mit Kontaktdaten, Realisierungs- oder Vertragszeitraum, Beschreibung der Aufgabenstellung sowie der eigenen Leistungen, Angabe des Gesamtprojektvolumens). Die Angaben werden von der Vergabestelle streng vertraulich behandelt.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Zur Referenz:
- Die Referenz muss bei einem öffentlichen Auftraggeber umgesetzt worden sein.
- Die Referenz muss in den letzten drei Geschäftsjahren liegen.
- Für die Referenz muss ein aussagefähiger, erreichbarer Ansprechpartner bei dem jeweiligen Auftraggeber benannt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, für etwaige Rückfragen Kontakt mit dieser Person aufzunehmen.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Der Vertragspartner muss zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
und während der Laufzeit mindestens den Cisco Preferred Partner-Status in den Portfolios Networking, Security und Collaboration gemäß
Cisco 360 Partner Program aufweisen.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung