Verfahrensangaben

RV Systemintegration und Servicedienstleistungen Audiovisuelle Kommunikationstechn...

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
12.02.2026
19.02.2026 12:00 Uhr
19.02.2026 12:01 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Technische Hochschule Köln
05315-06006-90
Gustav-Heinemann-Ufer 54
50968
Köln
Deutschland
DEA23
Team 8.3 - Einkauf
anke.zimmermann@th-koeln.de
+49 2218275-3963

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Bildung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
05315-03002-81
Zeughausstr. 2-10
50667
Köln
Deutschland
DEA23
VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
+49 221-147-3055
+49 221-147-2889

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

32000000-3
50340000-0
51300000-5
50342000-4
50343000-1
50300000-8
72267000-4
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die Rahmenvereinbarung besteht aus zwei EVB-IT Verträgen und umfasst

a) die Lieferung audiovisueller Kommunikationstechnik sowie, nach Bedarf, die zugehörigen Montage- und Instandhaltungsleistungen inklusive einer Einweisung in die Hard- und Software (nähere Einzelzeiten regelt die Anlage "102213_V1914a_10_EVB_IT_ Systemvertrag_Integration_final" der Vergabeunterlagen).

b) die Instandhaltungs- Instandsetzungs- Service- und Support- Leistungen für die audiovisuelle Kommunikationstechnik der TH Köln (nähere Einzelheiten regelt die Anlage "102213_V1914b_EVB_IT_ Service_Vertrag_final" der Vergabeunterlagen).

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die beiden Rahmenvereinbarungen sollen
a) die Ausstattung der TH Köln mit audiovisueller Kommunikationstechnik sowie
b) alle entsprechenden Serviceleistungen
an allen Standorten der TH Köln sicherstellen.

Die Leistungen bezieht sich auf die Sanierung, Revitalisierung bzw. Erneuerung der Bestandsausstattung der audiovisuellen Kommunikationstechnik bzw. den Service für die Bestandsausstattung an allen Standorten der TH Köln (Köln, Gummersbach, Leverkusen, Kürten).

Pro Jahr sind hierfür ca. 350.000 EUR eingeplant, die als aufsummierter Mindestabnahmerahmen beider Rahmenvereinbarungen zu verstehen sind.

Bei geplanter stetiger Investition in die Medienausstattung der TH Köln ergibt sich ein geschätzter Gesamtbedarf für Integration und Service in Höhe von 5 Mio EUR netto in vier Jahren.

Für den festgestellten Gesamtbedarf an zeitgemäßen Modernisierungs-maßnahmen der Medienausstattung an der TH Köln sowie den notwendigen Serviceleistungen für die Bestandstechnik ergibt sich ein geschätztes max. Investitionsvolumen in Höhe von 8 Mio EUR netto in vier Jahren.

Alle Maßnahmen werden durch Abrufe aus den Rahmenvereinbarungen realisiert. Der über den Mindestabnahmerahmen hinausgehende Umfang der Abrufe ist abhängig von der Bereitstellung entsprechender externer Fördermittel.

Eine Abnahmeverpflichtung seitens der TH Köln besteht nicht.

Umfang der Auftragsvergabe

5.000.000,00
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.04.2026
31.03.2028

Der AG hat die Option beide Verträge zweimal für ein weiteres Jahr zu gleichen Bedingungen zu verlängern. Der AG wird den AN über die Wahrnehmung der Verlängerungsoption rechtzeitig schriftlich informieren.
Mit Erreichen der Höchstgrenze von 8 Mio EUR netto für Ingetration und Service enden beide Rahmenvereinbarungen automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die maximale Laufzeit beider
Rahmenvereinbarungen beträgt vier Jahre.

2
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Gustav-Heinemann-Ufer 54
50968
Köln
Deutschland
DEA23

Die Leistung bezieht sich auf alle Standorte der TH Köln:

1) Campus Deutz:
Betzdorfer Str. 2 (50679 Köln),
Robertstr. 2 (51105 Köln-Kalk),
Schanzenstr. 22, 28 und 32 (51063 Köln-Mülheim),

2) Campus Südstadt:
Claudiusstr. 1, Ubierring 40, Ubierring 48 (alle 50678 Köln),
Sachsenring 2 (50677 Köln),
Gustav-Heinemann-Ufer 54 (50968 Köln),

3) Campus Gummersbach:
Steinmüllerallee 1,4 und 6,
Rospestr. 1 ( alle 51643 Gummersbach),

4) Campus Leverkusen:
Campusplatz 1, 51379 Leverkusen,

5) Lehr- und Forschungszentrum :metabolon:
Am Berkebach 1, 51789 Lindlar (Kürten)

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Angebotspreis gemäß Leistungsverzeichnis

Der Angebotspreis wird wie folgt aufgeteilt gemäß den folgenden Gewichtungskriterien berechnet (siehe Dokument "102213_02_24024_THKoeln_RV_Formblatt_WK_20251022"):

1) Gesamtpreis Angebot inkl. Nachlass (Gewichtungsfaktor 500)
2) Angebotspreis Titel 01.01, Warenkorb AV-Komponenten (Gewichtungsfaktor 500)
3) Angebotspreis Pos. 01.02 und 01.03, Brandschutz und
Verkabelungsinfrastruktur (Gewichtungsfaktor 200)
4) Angebotspreis Pos. 01.04, Dienstleistungen (Gewichtungsfaktor 500)
5) Angebotspreis Pos. 01.04.06, Nachweisleistungen je Pos. in
Summe (Gewichtungsfaktor 200)
6) Angebotspreis Pos. 03.01, AV-Servicedienstleistungen (Gewichtungsfaktor 500)
7) Angebotspreis Pos. 03.01.07, Stundensätze Dienstleistungen (Gewichtungsfaktor 500)
8) Angebotspreis Summe Pos. 01.01.01.0010 - 01.01.01.0060, LED-Videowand (Gewichtungsfaktor 50)
9) Pos. 01.01.01.0080 Display 55´´ (Gewichtungsfaktor 50)
10) Pos. 01.01.01.0260 Display interaktiv 86´´ (Gewichtungsfaktor 50)
11) Pos. 01.01.01.0280 Display interaktiv 110´´ (Gewichtungsfaktor 50)
12) Angebotspreis Summe Pos. 01.01.01.0290 - 01.01.01.0840, Projektionssysteme (Gewichtungsfaktor 50)
13) Pos. 01.01.15.0040 Dozentenpult, höhenverstellbar (Gewichtungsfaktor 25)
14) Pos. 01.01.15.0050, Kompaktes Dozentenpult, höhenverstellbar (Gewichtungsfaktor 25)
15) Angebotspreis Summe Pos. 02.01, AV-Ausstattung nach Raumtypen (Gewichtungsfaktor 200)
16) Pos. 02.01.01.0020, Besprechungsraum V1 Roll-Out (Gewichtungsfaktor 100)
17) Pos. 02.01.01.0040, Besprechungsraum V2 Roll-Out (Gewichtungsfaktor 100)
18) Pos. 02.01.02.0020, Seminarraum S Roll-Out (Gewichtungsfaktor 100)
19) Pos. 02.01.03.0020, Seminarraum Roll-Out (Gewichtungsfaktor 150)
20) Pos. 02.01.04.0020, Hörsaal Roll-Out (Gewichtungsfaktor 100)
21) Preisnachlass bei Raumkategorien, Die Prozentzahlen der
Leistungspakete werden addiert (Gewichtungsfaktor 50)

-> max. erreichbare Punktzahl: 40.000

Es werden pro Unterkriterium im Kriterium Angebotspreis 10 Punkte als Maximalbewertung vergeben. Der niedrigste Preis erhält jeweils 10 Punkte. Alle angegebenen Preise die gleich oder größer des 2-fachen Wertes des niedrigsten Preises sind, erhalten 0 Punkte. Die Punkte der dazwischen liegenden Angebote wird mittels linearer Interpolation ermittelt. Bewertet wird der Nettogesamtpreis inklusive Zu- oder Abschläge, sowie die Nettopreisangaben der aufgeführten Kriterien.

Gewichtung
40,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Konzeptunterlagen

Es sind folgende Konzeptunterlagen einzureichen (siehe Dokument "102213_02_24024_THKoeln_RV_Formblatt_WK_20251022"):

1) ZK 1 - Integrations- und Umsetzungskonzept - Gewichtungsfaktor 1.500 - minimaler Erfüllungsgrad 8.000 Pkt
2) ZK 2 - Arbeitsweise, Personalkonzept und Terminverlaufsplan - Gewichtungsfaktor 800 - minimaler Erfüllungsgrad 4.000 Pkt
3) ZK 3 - Praktische Erfahrung I (zB Programmierung, Einmessung) - Gewichtungsfaktor 200 - minimaler Erfüllungsgrad 1.000 Pkt
4) ZK 4 - Praktische Erfahrung II (zB Netzwerk) - Gewichtungsfaktor 200 - minimaler Erfüllungsgrad 1.000 Pkt
5) ZK 5 - Praktische Erfahrung III (zB DIN VDE 0701/0702, Elektroarbeiten, DGVU) - Gewichtungsfaktor 200 - minimaler Erfüllungsgrad 1.000 Pkt
6) ZK 6 - Instandhaltungs- und Umsetzungskonzept - Gewichtungsfaktor 1.500 - minimaler Erfüllungsgrad 8.000 Pkt
7) ZK 7 - Arbeitskarte - Gewichtungsfaktor 700 - minimaler Erfüllungsgrad 3.500 Pkt
8) ZK 8 - Qualitätsanforderungen Servicedienstleistungen - Gewichtungsfaktor 200 - minimaler Erfüllungsgrad 1.000 Pkt
9) ZK 9 - Qualitätsprofil Serviceleiter - Gewichtungsfaktor 200 - minimaler Erfüllungsgrad 1.000 Pkt
10) ZK 10 - Service- und Reaktionszeiten - Gewichtungsfaktor 500 - minimaler Erfüllungsgrad 2.500 Pkt

-> max. erreichbare Punktzahl: 60.000
-> min. zu erreichende Punktzahl: 31.000 (minimaler Erfüllungsgrad)

Das Angebot muss in jedem Kriterium bzw. Unterkriterium den angegebenen minimalen Erfüllungsgrad erreichen. Angebote, die diesen nicht erreichen, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.

Zur Beurteilung der Leistung werden die Antworten auf den Anforderungskatalog sowie die eingereichten Angebotsunterlagen ausgewertet und bepunktet. Dabei wird je Einzelanforderung eine Punktzahl von Null bis Zehn vergeben, je nach Erfüllungsgrad der einzelnen Kriterien (10 Punkte: Kriterium voll erfüllt, 0 Punkte: Kriterium nicht erfüllt). Die erreichten Punkte je Einzelanforderung werden anhand der Tabelle gewichtet, mit dem definierten Faktor skaliert und schließlich zu einer Leistungspunktzahl aufsummiert. Die maximal erreichbare Punktzahl beträgt 60.000 Punkte.

Gewichtung
60,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Beide Rahmenvereinbarungen werden zunächst für zwei Jahre (bis 31.03.2028) abgeschlossen. Es besteht eine zweimalige Verlängerungsmöglichkeit um jeweils ein Jahr. Die maximale Laufzeit beider Rahmenvereinbarungen beträgt vier Jahre.

Zusätzliche Angaben

Im Bedarfsfall werden Leistungen aus der Rahmenvereinbarung schriftlich abgerufen. Dies kann als Gesamtpakt (zB in Projektpaketen mit einer definierten Anzahl von Räumen) erfolgen. Der Umfang wird individuell definiert und in Form von Kurz-Leistungsverzeichnissen beschrieben.

Die Zeiten der Arbeiten werden im Planungsverlauf projektspezifisch abgestimmt. Dabei sind lärmintensive Arbeiten explizit zu benennen. Vorbegehungen, Abstimmungen mit verschiedenen Organisations-einheiten der TH Köln sowie den jeweils projektbeteiligten Fakultäten und dem beauftragten Fachplaner sind Bestandteil des Auftrages.

Alle Termine zur Durchführung von turnusmäßigen und beauftragten Instandhaltungsarbeiten sind mit der zuständigen Ansprechperson des AG abzustimmen, insbesondere Tätigkeiten, die in Zusammenhang mit dem IT-Netzwerk der Hochschule stehen, deren Hoheit der Campus IT obliegt. Die durchzuführenden Arbeiten erfolgen vornehmlich in den jährlichen Semesterferien. Nach Absprache mit dem AG können auch abweichende Zeiten vereinbart werden.

Instandsetzungsarbeiten werden nur in Abstimmung mit dem AG und/oder auf Weisung des AG durchgeführt. Die Zeiten der durchzuführenden Arbeiten sind grundsätzlich mit der zuständigen Ansprechperson des AG abzustimmen und richten sich nach den örtlichen Zugänglichkeiten der Räume und der Priorität der Maßnahme. Reaktionszeiten sind vertraglich festgeschrieben.

Bei den Service- und Supportleistungen wird zwischen vereinbarten und gesondert zu beauftragenden Leistungen unterschieden. Die durchzuführenden Arbeiten erfolgen in den vertraglich vereinbarten Servicezeiten oder nach Abstimmung mit dem AG zu abweichenden Zeiten. Sie richten sich nach der örtlichen Zugänglichkeit der Räume und der Priorität der Maßnahme.

Veranstaltungsbetreuung wird vom AG gesondert beauftragt. Der Auftragnehmer (AN) erstellt ein entsprechendes Angebot auf Basis der vertraglich vereinbarten Stundensätze. Die Zeiten der durchzuführenden Arbeiten sind grundsätzlich mit der zuständigen Ansprechperson des AG abzustimmen und richten sich nach den Veranstaltungszeiten und deren Priorität.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

1
8.000.000,00
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen:
4. Halbjahr 2029

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


Vergabemarktplatz NRW

https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNY5UDPVX

Einlegung von Rechtsbehelfen

Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die direkt an die Vergabestelle gerichtete Rüge, sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens bei der zuständigen Vergabekammer.

Auf die Rügeobliegenheit gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB sowie die Vorgaben zur fristgerechten Einlegung von Nachprüfungsanträgen in § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB wird hingewiesen.

Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (Nr. 1),
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (Nr. 2),
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (Nr. 3),
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (Nr. 4).

Die Unwirksamkeit eines unter Verstoß des § 134 GWB geschlossenen Vertrages oder eines Vertrages, mit dem ein öffentlicher Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt werden soll, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB in einem Nachprüfungsverfahren nur festgestellt werden, wenn die Unwirksamkeit innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes - jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss - geltend gemacht worden ist.Hat der öffentliche Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

Die Vorschrift des § 134 GWB (Informations- und Wartefrist) lautet wie folgt:
- Abs. 1: Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
- Abs. 2: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
- Abs. 3: Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

3
Monate

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Köln, Vergabestelle TH Köln

Bietende sind nicht zugelassen

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Bietendenunterlagen ohne preisliche Relevanz können nach Ermessen der Vergabestelle innerhalb einer zu setzenden Frist nachgefordert und nachgereicht werden.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Bitte nutzen Sie das Dokument "Unternehmensdaten" für Ihre Angaben

- zur Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbarer Nachweis über die erlaubte Berufsausübung (Handelsregisternummer, Registergericht, vertretungsberechtigte Person bzw. vergleichbare Daten)

- zu Ihrem Unternehmen. Gehen Sie dabei bitte mindestens auf die dort vorgegebenen Punkte ein. Hinweis: Das Dokument ist einzureichen für das bietende Unternehmen und ggf. für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie für Nachunternehmer

Vergaberechtlich notwendige Bietenden-Erklärungen:
Mit der Abgabe des Angebotes bestätigen Sie die nachfolgend aufgeführten Erklärungen, enthalten in der Anlage "102213_33_Erklärungen im EU-Beschaffungsverfahren":

- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen, Formular 521 EU
- Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG), Formular 522 EU
- Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Sanktionspaket), Formular 523 EU
- Besondere Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Erfüllung der Verpflichtungen zur Tariftreue und Mindestentlohnung nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen/VOL) für die Vergabe von Dienstleistungen, Formular 513 EU
- Erklärung Eintragung im Berufs- und Handelsregister
- Eigenerklärung bzgl. Haftpflichtversicherung
- Erklärung Verzicht auf eigene AGB
- Erklärung Bonitätsprüfung
- Eigenerklärung wirtschaftliche Unabhängigkeit
- Neutralitätserklärung - Formular 234 EU
und gem. Ausschlussgründen nach §123 GWB und §124 GWB
BEI BEDARF zusätzlich
- Bewerber-/Bietendengemeinschaftserklärung, Formular 531 EU,
- Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe, Formular 533a EU,
- Nachweis Unterauftragnehmender, Formular 533b EU,
- Erklärung Eignungsleihe, Formular 534a EU
- Erklärung Eignungsleihe und Haftungserklärung, Formular 534b EU

An die Eignung der Bietenden werden verschiedene Anforderungen gestellt. Unternehmen, die die vorgenannten Kriterien nicht erfüllen, oder sich nicht auf dem Wege der Eignungsleihe verschaffen können (siehe auch Formulare 532 und 533), können bei der Vergabe nicht berücksichtigt werden.

Eignungskriterium

Spezifischer Jahresumsatz

Bitte nutzen Sie das Dokument "Unternehmensdaten" für Ihre

- Allgemeinen Angaben zum bietenden Unternehmen,

- Erklärung zu Ihrem finanziellen Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre 2022-2024 (ggfls 2025) im Tätigkeitsbereich des Auftrages

An die Eignung der Bietenden werden verschiedene Anforderungen gestellt. Unternehmen, die die vorgenannten Kriterien nicht erfüllen, oder sich nicht auf dem Wege der Eignungsleihe verschaffen können (siehe auch Formulare 532 und 533), können bei der Vergabe nicht berücksichtigt werden.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Bitte nutzen Sie das Dokument "Referenzliste" für Ihre

Angaben von insgesamt mindestens sechs Referenzen, davon im Bereich

- Systemintegration: mindestens drei Referenzen vergleichbarer Art (technische Komplexität und monetärer Umfang) und eingesetzter Technologie von Systemintegrationsleistungen aus den letzten fünf Jahren. Der Projektumfang je Referenz muss > 1.000.000,00 EUR netto betragen. Eine der Referenzen muss ein Rahmenvertrag sein.
- Servicedienstleistungen: mindestens drei Referenzen in vergleichbarer Art und Umfang aus den letzten fünf Jahren. Der Projektumfang je Referenz muss >150.000,00 EUR pro Jahr betragen.

Jeweils zwei Referenzen müssen aus dem Bereich Universitäten, Hochschulen, Schulen oder öffentliche Verwaltung stammen.

Es gelten die Datenschutzbestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Die Referenzen werden durch die TH Köln vertraulich behandelt und nur zu Zwecken der Referenzprüfung genutzt. Die Nicht-Vorlage von Referenzen führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.

An die Eignung der Bietenden werden verschiedene Anforderungen gestellt. Unternehmen, die die vorgenannten Kriterien nicht erfüllen, oder sich nicht auf dem Wege der Eignungsleihe verschaffen können (siehe auch Formulare 532 und 533), können bei der Vergabe nicht berücksichtigt werden

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Bitte nutzen Sie das Dokument "Unternehmensdaten" für Ihre

-Erklärung über das Vorhandensein bzw. die Bereitschaft zum Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit denolgenden Mindesthaftungshöhen:
1 Mio.EUR Personenschäden,
3 Mio.EUR Sachschäden

An die Eignung der Bietenden werden verschiedene Anforderungen gestellt. Unternehmen, die die vorgenannten Kriterien nicht erfüllen, oder sich nicht auf dem Wege der Eignungsleihe verschaffen können (siehe auch Formulare 532 und 533), können bei der Vergabe nicht berücksichtigt werden.

Finanzierung

- Zahlungskonditionen gem. Ziffer 8 EVB-IT System-AGB bzw. Ziffer 13 EVB-IT Service-AGB und Vertragsbedingungen des Landes NRW (VOL/B)
- Bonitätsprüfung gem. Datei "102213_33_Erklärungen im EU-Beschaffungsverfahren"
- Abfrage beim Wettbewerbsregister

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

1. Ausführungszeiten sind grundsätzlich die vorlesungsfreien Zeiten. In Abstimmung mit dem AG können auch abweichende Zeiten definiert werden.

2. Bei der Sanierung, Revitalisierung bzw. Erneuerung der Bestandsausstattung ist oft die Netzwerkinfrastruktur betroffen, die von der Campus IT verwaltet und betreut wird. Hier ist eine enge Abstimmung notwendig. Bei Projekten, die bauliche Maßnahmen erfordern, ist eine entsprechende Abstimmung mit dem Hochschulreferat 10 "Bau- und Gebäudemanagement" unabdingbar. Darüberhinaus sind auch Abstimmungen mit den jeweils projektbeteiligten Fakultäten und dem beauftragten Fachplaner Bestandteil des Auftrages.

3. Es ist dem AG eine zentrale Kontaktperson sowie dessen Stellvertretung zu nennen. Zusätzlich sind Service-, Reaktions- und Wiederherstellungszeiten innerhalb der Gewährleistungsfrist zu dokumentieren.

4. Voraussichtlicher Vertragsbeginn: 01.04.2026

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung