Verfahrensangaben

Neubau Zentralklinikum - 2. Bauabschnitt BIM-Beratung (LPH3-8)

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
18.09.2026
22.09.2026 10:00 Uhr
01.10.2026 10:01 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Universitätsklinikum Bonn AöR
DE 811 917 555
Venusberg-Campus 1
53127
Bonn
Deutschland
DEA22
Stabsstelle Baurecht und Baubeschaffung
baueinkauf@ukbonn.de
+49 228 287-13312

Angaben zum Auftraggeber

Anstalten des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Gesundheit

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Universitätsklinikum Bonn AöR
DE 811 917 555
Venusberg-Campus 1
53127
Bonn
Deutschland
DEA22
Stabsstelle Baurecht und Baubeschaffung
baueinkauf@ukbonn.de

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71320000-7
71000000-8
71220000-6
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Vorgesehen ist ein Ersatzneubau für das Operative Zentrum (B 22) als 2. Bauabschnitt des neuen Zentralklinikums. Entstehen soll ein neues Zentralgebäude für die operativen Fächer mit Zentral-OP, Intensivpflege, Allgemeinpflege, Ambulanz und Radiologie. Der zu planende Neubau wird im baulichen und funktionalen Zusammenhang mit dem neuen Herzzentrum (B 25) des UKB entwickelt (Zentralklinikum 1. BA) und wird auf dem Baufeld des jetzigen Gebäudes der medizinischen Klinik (B 26) errichtet, welches im Vorfeld rückgebaut wird.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Planung des gesamten Bauvorhabens erfolgt nach der BIM-Planungsmethode. Die Leistungsbilder der einzelnen Planungsdisziplinen beinhalten entsprechende Anforderungen und Teilleistungen. Zur Definition der BIM-Ziele und weiterer Parameter im Zuge der Planer-Ausschreibungen und Projektvorbereitung wurde der AG durch eine zuvor beauftragte BIM-Beratung unterstützt.

Umfang der Auftragsvergabe

118.141,00
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Unbekannt
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Venusberg-Campus 1
53127
Bonn
Deutschland
DEA22

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über dezimal gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Qualität
Erfahrung Personal

Berufserfahrung in der BIM-Beratung in Jahren sowie in
Projekten:
- größer/gleich 5 Jahre/Projekte =10 Punkte
- 3 bis 5 Jahre/Projekte = 5 Punkte
- < 3 Jahre/Projekte = 0 Punkte
Bewertet wird der Mittelwert aus allen erzielten Punkten der
Projektleitung und Stellvertretung. Die Anforderungen sind durch Nachweise zu belegen. Erfolgt keine Nachweisführung, wird das Kriterium mit 0 Punkten bewertet. Die Anforderung zur Nachweisführung ergibt sich aus dem Formblatt der Zuschlagskriterien.

Gewichtung
0,30

Zuschlagskriterium

Kosten
Honorarangebot

Das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme wird mit
10 Punkten gewertet. Alle anderen Angebote werden zum
niedrigsten Angebot ins Verhältnis gesetzt. Die Differenz zum
niedrigsten Angebot wird jeweils in Prozent ermittelt. Je
prozentual höherem Preis wird ein Punktabzug in gleicher
prozentualer Höhe vorgenommen.

Gewichtung
0,60

Zuschlagskriterium

Preis
Tagessatz

Der Tagessatz mit der niedrigsten Wertungssumme wird mit
10 Punkten gewertet. Alle anderen Angebote werden zum
niedrigsten Angebot ins Verhältnis gesetzt. Die Differenz zum
niedrigsten Angebot wird jeweils in Prozent ermittelt. Je
prozentual höherem Preis wird ein Punktabzug in gleicher
prozentualer Höhe vorgenommen.

Gewichtung
0,10
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Die BIM-Beratungsleistung beginnt unmittelbar nach Auftragserteilung mit der Leistungsstufe 1.
Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung ausdrücklich vor. Ein Rechtsanspruch
auf die jeweils folgende Leistungsstufe besteht nicht. Es sind nachfolgende Leistungsstufen
vorgesehen:
5.1 Leistungsstufe 1: Leistungsphasen 3 (genehmigungsreife Planung inkl. HU-Bau)
In der Leistungsstufe 2 wird die durch den AG, bzw. die Bauherrenvertretung freigegebene
Vorplanung der Leistungsstufe 1 gemeinsam mit allen Fachplanungen zu einem genehmigungsreifen
Projekt weiterentwickelt. Als Abschluss der Leistungsphase 3 wird die Haushaltsunterlage Bau (HUBau)
bei den zuständigen Ministerien eingereicht. Anschließend wird die Genehmigungsplanung
erstellt und als Bauantrag bei der Stadt Bonn eingereicht.
5.2 Leistungsstufe 2: Leistungsphase 5 (inkl. Vergabevorbereitungen)
Nach einer erfolgreichen Fördermittelzusage wird in der Leistungsstufe 3 der genehmigte Entwurf
gemeinsam mit allen Fachplanungen durch die Ausführungsplanung (LPH 5) zu einem
ausführungsreifen Projekt weiterentwickelt. Darüber hinaus werden Vorkehrungen für die Vergabe
sämtlicher Bauleistungen getroffen.
5.3 Leistungsstufe 3: Leistungsphase 8
Das Projekt wird gemeinsam mit allen Fachplanungen und den vom AG beauftragten
Einzelgewerken baulich realisiert. Die Objektüberwachung und die fachlich-organisatorische
Bauleitung obliegt der Objektplanung und in technischen Teilbereichen den spezifischen
Fachplanungen. Zudem wird die Übernahme der Bauwerksinformationen in den bauherrenseitigen
Betrieb organisiert.
Angaben zum weiteren zeitlichen Projektrahmen sind dem Dokument "Projektinformation" zu
entnehmen.

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Das Vergabeverfahren wird als offenes Verfahren gemäß §§ 15 ff. VgV durchgeführt.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNY5YD23V

Einlegung von Rechtsbehelfen

Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb von zehn Kalendertagen nach Kenntniserlangung gerügt hat.
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden.
Verstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden.
Ein Nachprüfungsantrag ist außerdem unzulässig, wenn er nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingelegt wird (§ 160 Abs. 3 GWB).

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

3
Monate

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Universitätsklinikum Bonn (AöR)
Stabsstelle Baurecht und Baubeschaffung (SBB)
Venusberg-Campus 1
53127 Bonn

Die Öffnung der Angebote erfolgt nicht öffentlich gemäß § 55 VgV.
Die Angebotsöffnung wird elektronisch über die Vergabeplattform durchgeführt.
Bieter oder deren Bevollmächtigte sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Über die Angebotsöffnung wird eine Niederschrift erstellt.

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

siehe Vergabeunterlagen

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen

Mindestmitarbeiterzahl im Unternehmen bzw. die Summe der Mitarbeiter in der Bietergemeinschaft: mind. 2 BIM-Berater mit entsprechender Qualifikation (gem. Nachweis)

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Beratung eines Auftraggebers bei der Definition von BIM-Zielen, bei der Erstellung von projektspezifischen BIM-Richtlinien und Standards, sowie bei der Abwicklung des BIM-Prozesses in einem Planungs- und Bauprojekt als Großprojekt.
Beratung eines Auftraggebers bei der Definition von BIM-Zielen, bei der Erstellung von projektspezifischen BIM-Richtlinien und Standards, sowie bei der Abwicklung des BIM-Prozesses in einem Planungs- und Bauprojekt als Großprojekt.
Finanzielle Größenordnung von mind. 100 Mio EUR brutto (KG 200-700)

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Beratung eines öffentlichen Auftraggebers bei der Definition von BIM-Zielen, bei der Erstellung von projektspezifischen BIM-Richtlinien und Standards, sowie bei der Abwicklung des BIM-Prozesses in einem Planungs- und Bauprojekt aus dem Krankenhausbau oder Gesundheitswesen
Finanzielle Größenordnung von mind. 50 Mio EUR brutto (KG 200-700)

Finanzierung

Die Vergütung erfolgt auf Grundlage der vertraglich vereinbarten Honorarsätze für die Planung und nach dem jeweils erreichten Leistungsstand.

Die Abrechnung erfolgt leistungsbezogen nach Abschluss der jeweiligen Auftragsstufen gegen Vorlage prüffähiger Rechnungen.

Vorauszahlungen werden nicht geleistet.

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Die Ausführung des Auftrags erfolgt auf Grundlage der Vergabe- und Vertragsunterlagen des Auftraggebers sowie der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. Die Leistungen sind unter Beachtung der jeweils geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften, insbesondere des Bauordnungsrechts des Landes Nordrhein-Westfalen, des Gebäudeenergiegesetzes sowie der allgemein anerkannten Regeln der Technik zu erbringen.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung