Vorgesehen ist ein Ersatzneubau für das Operative Zentrum (B 22) als 2. Bauabschnitt des neuen Zentralklinikums. Entstehen soll ein neues Zentralgebäude für die operativen Fächer mit Zentral-OP, Intensivpflege, Allgemeinpflege, Ambulanz und Radiologie. Der zu planende Neubau wird im baulichen und funktionalen Zusammenhang mit dem neuen Herzzentrum (B 25) des UKB entwickelt (Zentralklinikum 1. BA) und wird auf dem Baufeld des jetzigen Gebäudes der medizinischen Klinik (B 26) errichtet, welches im Vorfeld rückgebaut wird.
Die Planung des gesamten Bauvorhabens erfolgt nach der BIM-Planungsmethode. Die Leistungsbilder der einzelnen Planungsdisziplinen beinhalten entsprechende Anforderungen und Teilleistungen. Zur Definition der BIM-Ziele und weiterer Parameter im Zuge der Planer-Ausschreibungen und Projektvorbereitung wurde der AG durch eine zuvor beauftragte BIM-Beratung unterstützt.
Berufserfahrung in der BIM-Beratung in Jahren sowie inProjekten:- größer/gleich 5 Jahre/Projekte =10 Punkte- 3 bis 5 Jahre/Projekte = 5 Punkte- < 3 Jahre/Projekte = 0 PunkteBewertet wird der Mittelwert aus allen erzielten Punkten derProjektleitung und Stellvertretung. Die Anforderungen sind durch Nachweise zu belegen. Erfolgt keine Nachweisführung, wird das Kriterium mit 0 Punkten bewertet. Die Anforderung zur Nachweisführung ergibt sich aus dem Formblatt der Zuschlagskriterien.
Das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme wird mit10 Punkten gewertet. Alle anderen Angebote werden zumniedrigsten Angebot ins Verhältnis gesetzt. Die Differenz zumniedrigsten Angebot wird jeweils in Prozent ermittelt. Jeprozentual höherem Preis wird ein Punktabzug in gleicherprozentualer Höhe vorgenommen.
Der Tagessatz mit der niedrigsten Wertungssumme wird mit10 Punkten gewertet. Alle anderen Angebote werden zumniedrigsten Angebot ins Verhältnis gesetzt. Die Differenz zumniedrigsten Angebot wird jeweils in Prozent ermittelt. Jeprozentual höherem Preis wird ein Punktabzug in gleicherprozentualer Höhe vorgenommen.
Die BIM-Beratungsleistung beginnt unmittelbar nach Auftragserteilung mit der Leistungsstufe 1.Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung ausdrücklich vor. Ein Rechtsanspruchauf die jeweils folgende Leistungsstufe besteht nicht. Es sind nachfolgende Leistungsstufenvorgesehen:5.1 Leistungsstufe 1: Leistungsphasen 3 (genehmigungsreife Planung inkl. HU-Bau)In der Leistungsstufe 2 wird die durch den AG, bzw. die Bauherrenvertretung freigegebeneVorplanung der Leistungsstufe 1 gemeinsam mit allen Fachplanungen zu einem genehmigungsreifenProjekt weiterentwickelt. Als Abschluss der Leistungsphase 3 wird die Haushaltsunterlage Bau (HUBau)bei den zuständigen Ministerien eingereicht. Anschließend wird die Genehmigungsplanungerstellt und als Bauantrag bei der Stadt Bonn eingereicht.5.2 Leistungsstufe 2: Leistungsphase 5 (inkl. Vergabevorbereitungen)Nach einer erfolgreichen Fördermittelzusage wird in der Leistungsstufe 3 der genehmigte Entwurfgemeinsam mit allen Fachplanungen durch die Ausführungsplanung (LPH 5) zu einemausführungsreifen Projekt weiterentwickelt. Darüber hinaus werden Vorkehrungen für die Vergabesämtlicher Bauleistungen getroffen.5.3 Leistungsstufe 3: Leistungsphase 8Das Projekt wird gemeinsam mit allen Fachplanungen und den vom AG beauftragtenEinzelgewerken baulich realisiert. Die Objektüberwachung und die fachlich-organisatorischeBauleitung obliegt der Objektplanung und in technischen Teilbereichen den spezifischenFachplanungen. Zudem wird die Übernahme der Bauwerksinformationen in den bauherrenseitigenBetrieb organisiert.Angaben zum weiteren zeitlichen Projektrahmen sind dem Dokument "Projektinformation" zuentnehmen.
Das Vergabeverfahren wird als offenes Verfahren gemäß §§ 15 ff. VgV durchgeführt.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb von zehn Kalendertagen nach Kenntniserlangung gerügt hat.Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden.Verstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden.Ein Nachprüfungsantrag ist außerdem unzulässig, wenn er nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingelegt wird (§ 160 Abs. 3 GWB).
Universitätsklinikum Bonn (AöR)Stabsstelle Baurecht und Baubeschaffung (SBB)Venusberg-Campus 153127 Bonn
Die Öffnung der Angebote erfolgt nicht öffentlich gemäß § 55 VgV.Die Angebotsöffnung wird elektronisch über die Vergabeplattform durchgeführt.Bieter oder deren Bevollmächtigte sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.Über die Angebotsöffnung wird eine Niederschrift erstellt.
siehe Vergabeunterlagen
Mindestmitarbeiterzahl im Unternehmen bzw. die Summe der Mitarbeiter in der Bietergemeinschaft: mind. 2 BIM-Berater mit entsprechender Qualifikation (gem. Nachweis)
Beratung eines Auftraggebers bei der Definition von BIM-Zielen, bei der Erstellung von projektspezifischen BIM-Richtlinien und Standards, sowie bei der Abwicklung des BIM-Prozesses in einem Planungs- und Bauprojekt als Großprojekt.Beratung eines Auftraggebers bei der Definition von BIM-Zielen, bei der Erstellung von projektspezifischen BIM-Richtlinien und Standards, sowie bei der Abwicklung des BIM-Prozesses in einem Planungs- und Bauprojekt als Großprojekt.Finanzielle Größenordnung von mind. 100 Mio EUR brutto (KG 200-700)
Beratung eines öffentlichen Auftraggebers bei der Definition von BIM-Zielen, bei der Erstellung von projektspezifischen BIM-Richtlinien und Standards, sowie bei der Abwicklung des BIM-Prozesses in einem Planungs- und Bauprojekt aus dem Krankenhausbau oder GesundheitswesenFinanzielle Größenordnung von mind. 50 Mio EUR brutto (KG 200-700)
Die Vergütung erfolgt auf Grundlage der vertraglich vereinbarten Honorarsätze für die Planung und nach dem jeweils erreichten Leistungsstand.
Die Abrechnung erfolgt leistungsbezogen nach Abschluss der jeweiligen Auftragsstufen gegen Vorlage prüffähiger Rechnungen.
Vorauszahlungen werden nicht geleistet.
Die Ausführung des Auftrags erfolgt auf Grundlage der Vergabe- und Vertragsunterlagen des Auftraggebers sowie der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. Die Leistungen sind unter Beachtung der jeweils geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften, insbesondere des Bauordnungsrechts des Landes Nordrhein-Westfalen, des Gebäudeenergiegesetzes sowie der allgemein anerkannten Regeln der Technik zu erbringen.