Die Klinik für Diagnostische und Interventionelle Radiologie des Universitätsklinikum Bonn (UKB) ist dezentralisiert und betreibt zurzeit drei Bucky-Arbeitsplätze in der Funktionseinheit (FE) der operativen Fächer im Gebäude 23.
An den zwei zu beschaffenden Bucky-Arbeitsplätzen erfolgt die allgemeinradiologische Versorgungen aller Patienten des operativen Zentrums, insbesondere jedoch der Orthopädie und Unfallchirurgie. Zusätzlich erfolgt die Notfallversorgung von Patienten, die über das Interdisziplinäre Notfallzentrum (INZ) aufgenommen werden sowie von stationären Patienten des Universitätsklinikums Bonn aller Fachrichtungen im Regel- und Bereitschaftsdienst. Die zu beschaffenden Geräte werden 24/7 betrieben. Die Umsetzung der Maßnahme soll in Q1-Q2 2027 erfolgen.
HINWEIS / Aufhebungsvorbehalt bei Überschreiten der Preisobergrenze:Es gilt eine Preisobergrenze von 697.000 EUR brutto für die zu beschaffenden Leistungen, inkl. Lieferung und Demontage (ohne optionale Leistungen und Dienstleistungen wie Instandsetzung, Wartung etc.) vorgegeben. Soweit sich im Rahmen der Angebotsauswertung zeigt, dass für die zu beschaffende Leistung die Preisobergrenze nicht eingehalten werden kann, behält sich der Auftraggeber vor, das Vergabeverfahren gemäß § 63 Abs. 1 VgV ganz oder teilweise aufzuheben. Auftraggeber und Bieter tragen für diesen Fall die ihnen im Rahmen des Vergabeverfahrens jeweils entstandenen Kosten selbst. Für den Fall der Aufhebung sind, soweit rechtlich zulässig, Schadensersatzansprüche der Bieter ausgeschlossen.
Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Verfahren gemäß §§ 155 ff. GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet einNachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantragserkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Auftraggeber kann unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern bzw. vervollständigen oder korrigieren lassen. Eine solche Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur ist gemäß § 56 Abs. 3 S. 1 VgV unzulässig, soweit es sich um leistungsbezogene Unterlagen handelt, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand von Zuschlagskriterien betreffen. Es besteht kein Anspruch des Bieters auf Nachforderung fehlender Unterlagen.
Die Bieter/Bietergemeinschaften müssen eine Eigenerklärung, dass der Bieter/das Mitglied einer Bietergemeinschaft in das Berufsregister (Handelsregister oder Handwerksrolle) oder ein vergleichbares Register des Herkunftslandes eingetragen ist, vorlegen (Eigenerklärung, A04).
Von den Bietern/Bietergemeinschaften wird die Angabe der Gesamtumsätze der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre gefordert (Eigenerklärung, A05).
Es sind Referenzen aus den letzten 3 Jahren zu benennen, die eine dem hier ausgeschriebenen Auftrag vergleichbare Leistung zum Gegenstand hatten (Eigenerklärung, A06). Es sind dabei Angaben zu folgenden Punkten zu machen: - Auftraggeber des Referenzprojektes;- Bezeichnung und Inhalt des Referenzprojektes (Geräteart; Produkt etc.); - Beschreibung der ausgeführten Leistungen (Lieferung, Montage, Wartung etc.); - Ausführungszeitraum; - Auftragsvolumen; - Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Unterauftragnehmer).
Angabe der Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren beschäftigten (festangestellten) Mitarbeiter (Eigenerklärung, A06).
Nachweis der Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2008 bzw. EN ISO 13485:2003+AC:2009 oder Ministerial Ordinance No. 169 oder 21CFR820 QSReg/GMP (2014) oder einem vergleichbaren zertifizierten Qualitätsmanagement-System (Nachweis beizufügen).