Das Universitätsklinikum Bonn plant die Brandschutz-und Funktionsertüchtigung des Gebäudes 22 / OPZ. Dabei wird die Stromversorgung im Zusammenhang mit brandschutztechnischen Defiziten saniert. Die Ausführungen der Arbeiten erfolgen in dem 2. OBERGESCHOSS INTENSIVSTATION in 4 Bauabschnitten.
In dem ersten Bauabschnitt wird die NSHV (Niederspannungshauptverteilung) in dem 3. Untergeschoss erneuert.
Vorbereitend hierzu sind im 2. OG (Intensivstation) in 4 Bereichen Schreinerarbeiten (Möbel) notwendig. Parallel finden im Untergeschoss und 3. OG ebenfalls Bauarbeiten statt. Weiter Angaben im Folgebereich "Beschreibung der Beschaffung" beachten.
Der voraussichtliche Beginn bzw. die Dauer und das Leistungsende der Schreinerareiten ist den beigefügten Vergabeunterlagen (Besondere und zus. Vertragsbedingungen) zu entnehmen.
Im Rahmen einer europaweiten offenen Ausschreibung sollen Leistungen für das Gewerk Schreinerarbeiten Möbel beauftragt werden.
BaubeschreibungDie Ausführungen der Arbeiten erfolgen in dem 2. OBERGESCHOSS INTENSIVSTATION in 4 Bauabschnitten. Für Material An-und Abtransporte müssen auch die Treppenhäuser genutzt werden. In dem Erdgeschoss wird bauseits eine allgemeine Baustelleneinrichtung mit WC eingerichtet und je Bauabschnitt vor den jeweiligen Zugangstreppenhäusern nochmals eine kleine Baustelleneinrichtung für die kurzzeitige Lagerung vonKleinmaterialien.Parallel zu den geplanten Bauarbeiten in dem 2. Obergeschoss erfolgen Bauarbeiten in dem 1./und 2. Untergeschoss des Objektes, d.h. die beschränkten Baustelleneinrichtungsflächen sind abzustimmen.Entsprechende Laufwege für Material-An-Abtransporte sind immer einzukalkulieren.
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2. OG INTENSIVSTATION 01.01 Kogr. 391 Baustelleneinrichtung 01.02 Kogr. 394 Ausbau und Entsorgung Möbel und Möbelbauteile 01.03 Kogr. 381 Schreiner Ergänzungen, Austausch, Blenden 01.04 Kogr. 382 Patientenzimmer Schränke 01.05 Kogr. 382 Küche Personalaufenthalt 01.06 Sonstiges und Stundenlohnarbeiten
Die Planbarkeit von Großbauvorhaben lässt sich nur bedingt vorhersagen. Ziel ist es, den dargestellten Endtermin zu erreichen.
100 % Preis
Das wertbare Angebot mit dem niedrigsten rechnerisch geprüftem Angebotspreis erhält den Zuschlag
Hinweis zur Verwendung des Formblatts 221:Das Formblatt 221 ist mit dem Angebot einzureichen und dient ausschließlich der internen Plausibilitätsprüfung. Die darin enthaltenen Angaben sind nicht wertungsrelevant und werden nicht Bestandteil des Vertrages. Zuschlagssätze, die erheblich von marktüblichen Vergleichswerten abweichen, können Anlass für eine Aufklärungsanfrage nach § 16d VOB/A EU geben.
Auf die Ausschlussfristen gemäß § 160 GWB wird ausdrücklich hingewiesen!
Der Auftraggeber behält sich gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 4 lit. a GWB vor, im Falle der Insolvenz des Auftragnehmers, einer Kündigung aus wichtigem Grund oder eines vergleichbaren, vom Auftragnehmer zu vertretenden Ausfalls den Auftrag ganz oder teilweise auf den nächstplatzierten Bieter des ursprünglichen Vergabeverfahrens zu übertragen.
Voraussetzung hierfür ist, dass- der nächstplatzierte Bieter im ursprünglichen Vergabeverfahren ein wertbares Angebot abgegeben hat,- die Rangfolge der Angebote unverändert zugrunde gelegt wird,- der Bieter sich ausdrücklich bereit erklärt, den Auftrag zu den Bedingungen seines ursprünglichen Angebots zu übernehmen, und- der Auftragsgegenstand in seinem wesentlichen Umfang unverändert bleibt.
Eine Übertragung ist ausgeschlossen, soweit zwischenzeitlich wesentliche Änderungen des Auftrags im Sinne des § 132 GWB eingetreten sind oder der Leistungsumfang nicht mehr dem ursprünglich ausgeschriebenen Auftrag entspricht.Die Ausübung dieser Option erfolgt nur, soweit vergabe- und gegebenenfalls zuwendungsrechtliche Vorgaben dem nicht entgegenstehen.
Ein Anspruch auf Übertragung des Auftrags besteht nicht.
elektronisch
Die Öffnung der Angebote erfolgt durch zwei Mitarbeitende des Auftraggebers nach Ablauf der Angebotsfrist.
Die Vergabestelle behält sich vor, Unterlagen, die lt. unserer "Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes" unter den Punkten B und C nicht eingereicht wurden, gem. § 16a VOB/A EU nachzufordern. Eine Nichtbachtung der Nachforderung hätte den Ausschluss aus dem weiteren Verfahren zur Folge.
Die Eignung der Bieter wird anhand mindestens dreier zubeschreibender Referenzen bezogen auf Schreinerarbeiten (Möbel) (§ 6a Abs. 3 lit. a) VOB/A-EU) sowie derAngaben zum Umsatz der letzten 3 Jahre (§ 6a Abs. 2 lit. c) VOB/A-EU)und der durchschnittlichen Mitarbeiterzahl der letzten 3 Jahre (§ 6 Abs. 3Nr. 2 lit. g) VOB/A) überprüft. Bei der Arbeit für einen öffentlichenAuftraggeber handelt es sich um ein KO-Kriterium.
Die Eignung der Bieter wird anhand mindestens dreier zubeschreibender Referenzen für Schreinerarbeiten (§ 6a Abs. 3 lit. a) VOB/A-EU) sowie derAngaben zum Umsatz der letzten 3 Jahre (§ 6a Abs. 2 lit. c) VOB/A-EU)und der durchschnittlichen Mitarbeiterzahl der letzten 3 Jahre (§ 6 Abs. 3Nr. 2 lit. g) VOB/A) überprüft. Bei der Arbeit für einen öffentlichenAuftraggeber handelt es sich um ein KO-Kriterium.
Die Eignung der Bieter wird anhand mindestens dreier zubeschreibender Referenzen (§ 6a Abs. 3 lit. a) VOB/A-EU) sowie derAngaben zum Umsatz der letzten 3 Jahre (§ 6a Abs. 2 lit. c) VOB/A-EU)und der durchschnittlichen Mitarbeiterzahl der letzten 3 Jahre (§ 6 Abs. 3Nr. 2 lit. g) VOB/A) überprüft. Bei der Arbeit für einen öffentlichenAuftraggeber handelt es sich um ein KO-Kriterium.
Erfüllung der Eignungskriterien
Die Vergabe der ausgeschriebenen Leistung steht unter dem Vorbehalt der Finanzierung. Zwar liegt für das Vorhaben eine genehmigte Haushaltsunterlage des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen (MKW NRW) vor. Allerdings enthält die Genehmigung die Auflage, dass der Aufsichtsrat des Universitätsklinikums Bonn (UKB) der für die Finanzierung des Projekts erforderlichen Kreditaufnahme zustimmen muss. Diese Zustimmung des Aufsichtsrats des UKB steht derzeit noch aus.Sollte der Aufsichtsrat des UKB die Kreditaufnahme zur Finanzierung des Projekts nicht genehmigen, ist eine Umsetzung der Maßnahme nicht möglich. In diesem Fall behält sich der Auftraggeber vor, das Vergabeverfahren aufzuheben.Ein Anspruch auf Zuschlagserteilung oder Schadensersatz besteht in diesem Fall nicht.