Verfahrensangaben

ex ante: Erneuerung eines Massenspektrometers

VO: VgV Vergabeart: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung Status: Veröffentlicht

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Universitätsklinikum Bonn AöR
DE 811 917 555
Venusberg-Campus 1
53127
Bonn
Deutschland
DEA22
Geschäftsbereich 4 - Einkauf, Materialwirtschaft und Logistik
einkauf@ukbonn.de
+49 228 287-14798

Angaben zum Auftraggeber

Anstalten des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Gesundheit

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
05315-03002-81
50606
Köln
Deutschland
DEA23
VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
+49 221 147-3045

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

38433100-0
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die Universitätsklinik Bonn AÖR beabsichtigt für die Core Facility Translational Proteomics die Beschaffung einer Erneuerung eines Massenspektrometers.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Core Facility Translational Proteomics der medizinischen Fakultät der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität zu Bonn betreibt zur Zeit ein Massenspektrometer von der Fa. Bruker vom Typ timsTOF Pro 2. Durch ein Upgrade sollen im Wesentlichen eine tiefere Proteomabdeckung und ein höherer Durchsatz erreicht werden. Es handelt sich damit nicht um eine unabhängige Neubeschaffung, sondern um die gezielte technische Erweiterung eines vorhandenen Systems.

Umfang der Auftragsvergabe

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

---
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
53127
Bonn
Deutschland
DEA22

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

Begründung der Direktvergabe

Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist

Das UKB beabsichtigt, das Upgrade des vorhandenen Massenspektrometers Bruker timsTOF Pro 2 im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 17 Abs. 5 VgV zu beschaffen. Dabei kann ausschließlich mit Bruker Daltonics GmbH & Co. KG bzw. dem autorisierten Bruker-Vertrieb verhandelt werden.

Gegenstand der Beschaffung ist kein unabhängiges Neusystem, sondern ein herstellerspezifisches Upgrade der bestehenden Bruker timsTOF-Plattform. Das Upgrade ist auf die vorhandene Hardware, Software und Steuerungsarchitektur des Bestandsgeräts abgestimmt und dient der erforderlichen Leistungssteigerung, insbesondere hinsichtlich Probendurchsatz, Empfindlichkeit und dynamischem Messbereich.

Ein Wechsel auf ein System eines anderen Herstellers würde keine bloße Erweiterung des vorhandenen Massenspektrometers ermöglichen, sondern faktisch eine vollständige Neubeschaffung bzw. andere technische Lösung erfordern. Zudem wären erhebliche technische Schwierigkeiten bei Integration, Betrieb, Wartung, Methodenübertragung und Vergleichbarkeit bestehender Daten und Workflows zu erwarten.

Eine angemessene Alternative oder Ersatzlösung ist nach der vorliegenden fachlichen Rückmeldung nicht ersichtlich. Die Beschränkung auf das herstellerspezifische Upgrade der bestehenden Bruker timsTOF-Plattform wird daher aus technischen Gründen gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b VgV dokumentiert.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt
Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Sonstiges / Weitere Angaben

Einlegung von Rechtsbehelfen

135 GWB Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht
worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung
einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Zusätzliche Informationen

Ergebnis

Angaben zum Auftrag

Angaben zur Rahmenvereinbarung

EUR
EUR

Vertrag

Allgemeine Angaben

Allgemeine Angaben

2026_10_01
Bezuschlagte Wirtschaftsteilnehmer

Name und Anschrift des Hauptauftragnehmers

Bruker Daltonics GmbH & Co. KG
DE 340 390 551
Großunternehmen
Fahrenheitstr. 4,
28359
Bremen
Deutschland
DE501
Nein
Deutschland
Vergabe von Unteraufträgen

Vergabe von Unteraufträgen

---
Angaben zum Auftrag

Informationen zum Vertragsabschluss

13.07.2026

Angaben zum Angebot

Q-86063-2