Verfahrensangaben

Syntheseanlagen zur Herstellung radioaktiv markierter Arzneimittel

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
30.09.2026
08.10.2026 12:00 Uhr
08.10.2026 12:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Universitätsklinikum Bonn AöR
DE 811 917 555
Venusberg-Campus 1
53127
Bonn
Deutschland
DEA22
Investitionseinkauf UKB
Einkauf@ukbonn.de
+4922814798

Angaben zum Auftraggeber

Anstalten des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Gesundheit

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen
05515-03004-07
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@brms.nrw.de
+49 251 411-2165

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

33100000-1
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Beschaffung von drei Syntheseanlagen (hier Modul a) mit zwei Geräten und Modul b) mit einem Gerät) zur Herstellung radioaktiv markierter Arzeneimittel.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Aktuell nimmt die Nuklearmedizin in Bonn national sowie international eine führende Position ein. Mit der grundlegenden Anpassung im vorhandenen Gebäudebestand kann ein optimaler Ablauf in Verknüpfung der bereits vorhandenen Funktionsbereiche erreicht werden. Das Nuklidlabor kann hierdurch die Versorgung mit modernsten radioaktiv markierten Substanzen für Diagnostik und Therapie von Patientinnen und Patienten dauerhaft sicherstellen. Das neue Heißlabor ermöglicht zudem die Entwicklung und den Einsatz neuer radioaktiver Arzneimittel für die Behandlung.
Modul a) dient der automatisierten Herstellung radioaktiv markierter Arzneimittel für die nuklearmedizinische Diagnostik und Therapie. Die Anlage führt die einzelnen Herstellungsschritte in einem geschlossenen System selbstständig durch und trägt dadurch zu einer gleichbleibend hohen Herstellungsqualität sowie zum Schutz des Personals vor radioaktiver Strahlung bei. Die Anlage ermöglicht die reproduzierbare Herstellung etablierter Standardradiopharmaka und bildet einen zentralen Bestandteil der routinemäßigen Patientenversorgung sowie der Entwicklung neuer Anwendungen.
Modul b) dient ebenfalls der automatisierten Herstellung radioaktiv markierter Arzneimittel. Für bestimmte, insbesondere komplexe radioaktiv markierte Arzneimittel ist zusätzlich eine chromatographische Aufreinigung erforderlich. Hierzu verfügt die Anlage über ein integriertes Aufreinigungssystem (semi-präparative HPLC), das den gewünschten radioaktiven Wirkstoff von Neben- und Ausgangsstoffen trennt. Dadurch kann das Arzneimittel in der für den späteren Einsatz erforderlichen Reinheit hergestellt werden. Die Kombination aus Herstellung und Aufreinigung in einem System ermöglicht einen sicheren und standardisierten Produktionsablauf.
Der Umfang des Auftragsvolumens ist in den Vergabeunterlagen dargestellt.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Unbekannt
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Venusberg-Campus 1
53127
Bonn
Deutschland
DEA22

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

HINWEIS / Aufhebungsvorbehalt bei Überschreiten der Preisobergrenze:
Es gilt eine Preisobergrenze von 390.000 EUR brutto für die zu beschaffenden Geräte. Soweit sich im Rahmen der Angebotsauswertung zeigt, dass die Preisobergrenze nicht eingehalten werden kann, behält sich der Auftraggeber vor, das Vergabeverfahren gemäß § 63 Abs. 1 VgV ganz oder teilweise aufzuheben. Auftraggeber und Bieter tragen für diesen Fall die ihnen im Rahmen des Vergabeverfahrens jeweils entstandenen Kosten selbst. Für den Fall der Aufhebung sind, soweit rechtlich zulässig, Schadensersatzansprüche der Bieter ausgeschlossen.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNY5YD2PN

Einlegung von Rechtsbehelfen

Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Verfahren gemäß §§ 155 ff. GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet ein
Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Nebenangebote

Nicht zulässig

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

2
Monate

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Der Auftraggeber kann unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern bzw. vervollständigen oder korrigieren lassen. Eine solche Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur ist gemäß § 56 Abs. 3 S. 1 VgV unzulässig, soweit es sich um leistungsbezogene Unterlagen handelt, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand von Zuschlagskriterien betreffen. Es besteht kein Anspruch des Bieters auf Nachforderung fehlender Unterlagen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Quelle der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Ort der Angabe der Eignungskriterien

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Die Bieter/Bietergemeinschaften müssen eine Eigenerklärung, dass der Bieter/das Mitglied einer Bietergemeinschaft in das Berufsregister (Handelsregister oder Handwerksrolle) oder ein vergleichbares Register des Herkunftslandes eingetragen ist, vorlegen (Eigenerklärung, A04).

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

Von den Bietern/Bietergemeinschaften wird die Angabe der Gesamtumsätze der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre gefordert (Eigenerklärung, A05).

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Lieferungen

Es sind mindestens 3 Referenzen aus den letzten 3 Jahren zu benennen, die eine dem hier ausgeschriebenen Auftrag vergleichbare Leistung zum Gegenstand hatten (Eigenerklärung, A06). Es sind dabei Angaben zu folgenden Punkten zu machen:
- Auftraggeber des Referenzprojektes;
- Bezeichnung und Inhalt des Referenzprojektes (Geräteart; Produkt etc.);
- Beschreibung der ausgeführten Leistungen (Lieferung, Montage, Wartung etc.);
- Ausführungszeitraum;
- Auftragsvolumen;
- Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Unterauftragnehmer).

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Angabe der Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren beschäftigten (festangestellten) Mitarbeiter (Eigenerklärung, A06).

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung