Das Uniklinikum Bonn schreibt die Lieferung von Erdgas für die eigenen Abnahmestellen mit Lieferbeginn ab 01.01.2026 für eine Laufzeit bis zum 01.01.2028 in einem Offenen Verfahren europaweit aus.
Die Versorgung umfasst die Lieferung von Erdgas einschließlich Netznutzung und sämtliche damit unmittelbar verbundenen Tätigkeiten im Rahmen eines "All-Inclusive-Vertrages" (KO-Kriterium).Ziel des Vertrages ist eine sichere Versorgung zu wirtschaftlichen Bedingungen.Weitere Details zu den Abnahmestellen, wie Lastgangdaten für die RLM Lieferstellen werden in der Mengengerüstdatei "Anlage A1b Mengengerüst Erdgas" zur Verfügung gestellt.
Anzahl Abnahmestellen:1 (RLM)Prognosemenge 2026: 111.514.425 kWhPrognosemenge 2027: 111.514.425 kWh
2 (SLP)Prognosemenge 2026: 503.234 kWhPrognosemenge 2027: 503.234 kWh
Zur Ermittlung des wirtschaftlichen Angebotes werden folgende Zuschlagskriterien mit der angegebenen Gewichtung bewertet:- Angebotspreis 100 %
Mit dem Angebot haben der Bieter, sowie alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft die in der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes unter 4.2 aufgeführten Unterlagen abzugeben. Sollten geforderte Unterlagen oder Nachweise fehlen, können wir Ihnen gem. § 56 Abs. 2 und 4 VgV bzw. § 41 Abs. 4 UVgO. § 16 a EU VOB/A eine Frist von 6 Tagen ab Absendung der Aufforderung zur Nachreichung der geforderten Unterlagen setzen, um diese noch einzureichen. Geschieht dies nicht, werden Sie vom Verfahren ausgeschlossen.
Die Bieter/Bietergemeinschaften müssen eine Eigenerklärung, dass der Bieter / das Mitglied einer Bietergemeinschaft in das Berufsregister Handelsregister oder Handwerksrolle) oder ein vergleichbares Register des Herkunftslandes eingetragen ist (ggf. Auszug aus dem Handelsregister), vorlegen.
Von den Bietern / Bietergemeinschaften wird die Angabe der Gesamtumsätze der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre gefordert. (siehe Anlage A5)
Die Bieter / Bietergemeinschaften müssen ihre technische und berufliche Leistungsfähigkeit nachweisen. Dabei müssen die folgenden genannten Anforderungen im Falle einer Bietergemeinschaft durch die Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Für die Beurteilung der technischen Leistungsfähigkeit einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzesbeurteilt. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt. Es sind Referenzen aus den letzten 2 Jahren zu benennen, deren Lieferumfang und Mengengerüst unserem Auftragsgegenstand entspricht. (siehe Anlage A6)
KO-Kriterien sind in der Leistungsbeschreibung mit KO gekennzeichnet.Wird auch nur ein KO-Kriterium nicht erfüllt, führt dies zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.