Das Universitätsklinikum Bonn beabsichtigt die Errichtung von PV-Anlagen auf den folgenden 6 Bestandsgebäuden:
025 Herzzentrum013 BMZ I012 BMZ II006 Betriebsarzt011 Dermatologie005 Augenklinik
Die Liegenschaft der Universitätsklinikums Bonn befindet sich amVenusberg-Campus 1, 53127 Bonn. Der Transport zum Einbauort muss miteinem Kran erfolgen. Ein Aufzug steht nicht zur Verfügung.Aus statischen Gründen kann keine höhe Punktlast auf den Dächernabgestellt werden. Die Module dürfen daher nicht palettenweise auf demDach aufgestellt werden.Die Module und der Balast müssen einzeln auf das Dach gebracht werden.Die Gebäude beinhalten unterschiedliche Nutzungen zurMedizinversorgung, Forschung, Verwaltung, Lehre.LiegenschaftsstrukturDie Gebäude sind über einen 10kV Mittelspannungsnetz an das Netz desNetzbetreibers Bonn-Netz GmbH angebunden.Auf allen Dächern ist zum Schutz der Aufbauten eineBlitzschutzanlage installiert.
Die Liegenschaft der Universitätsklinikums Bonn befindet sich amVenusberg-Campus 1, 53127 Bonn
Angebotspreis inkl. aller Optionen
Einwendungen von aus der Ausschreibung erkennbaren Verstößen gegen die VOB/A EU sind vor Ablauf der Angebotsfrist zu rügen.
Initial angeforderte Unterlagen, die sich aus der Aufforderung zur Angabe eines Angebotes ergeben, werden stets nachgefordert, insofern eine reale Chance auf Zuschlagerteilung für den Bieter besteht.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Unterlagen vorzulegenfür Ihr Unternehmen:
Unterlagen gem. § 6 a VOB/A bzw. § 6 a EU VOB/Agültige Freistellungsbescheinigung gemäß § 48b EStGFormblatt 223 - Aufgliederung der EinheitspreiseFormblatt Anmeldung StundenlohnarbeitenAuszug aus der Handwerksrolle der zuständigen Handwerkskammer für den Fall, dass dem Bewerber keine Pflicht zur Eintragung in das Handelsregister obliegt - elektronischer Auszug ausreichendFür alle von Ihnen eingesetzten Nachunternehmer:Unterlagen gem. § 6 a VOB/A bzw. § 6 a EU VOB/AReferenzliste (Vordruck 3)Vordruck 5.1)Formblatt 221 - Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation oder Formblatt 222 - Preisermittlung bei Kalkulation über die EndsummeAuszug aus der Handwerksrolle der zuständigen Handwerkskammer für den Fall, dass dem Bewerber keine Pflicht zur Eintragung in das Handelsregister obliegt - elektronischer Auszug ausreichend
Die Eignung der Bieter wird anhand mindestens dreier zu beschreibender Referenzen (§ 6a Abs. 3 lit. a) VOB/A-EU) Bei der Arbeit für einen öffentlichen Auftraggeber handelt es sich um ein KO-Kriterium.
Angaben zum Umsatz der Jahre 2022, 2023, 2024 (§ 6a Abs. 2 lit. c) VOB/A-EU)
durchschnittlichen Mitarbeiterzahl der Jahre 2022, 2023, 2024 (§ 6 Abs. 3 Nr. 2 lit. g) VOB/A)
Nachweis Elektrofachkraft nach DIN VDE 1000-10
Sicherheitsleistung (§ 17 VOB/B):Sicherheit für die Vertragserfüllung ist in Höhe von 5 % der Nettoauftragssumme zu leisten, sofern die Nettoauftragssumme mindestens 250.000 EUR beträgt. Stellt der Auftragnehmer die Sicherheit für die Vertragserfüllung binnen 18 Werktagen nach Vertragsabschluss (Zugang des Auftragsschreibens) weder durch Hinterlegung von Geld noch durch Vorlage einer Bürgschaft, so ist der Auftraggeber berechtigt, Abschlagszahlungen einzubehalten, bis der Sicherheitsbetrag erreicht ist. Der Rückgabezeitpunkt für eine nicht verwertete Sicherheit für die Vertragserfüllung richtet sich nach § 17 Abs. 8 Nr. 1 VOB/B.Die für Mängelansprüche zu leistende Sicherheit beträgt 5 % der berechtigten Nettoabrechnungssumme (einschließlich erteilter Nachträge). Rückgabezeitpunkt für eine nicht verwertete Sicherheit für Mängelansprüche (§ 17 Abs. 8 Nr. 2 VOB/B) ist nach Ablauf der Gewährleistungsfrist.
- Erfüllung der Eignungskriterien
- Angabe von Anzahl mindestens auf der Baustelle eingesetzter Arbeitskräfte auf der Baustelle im LV.
- Nachweis über ausreichende Erfahrungen in der durch den Auftrag vorgegebenen finanziellen und technischen Größenordnung. Darstellung durch drei Referenzprojekte. Die Bieter, deren Angebote gewertet werden sollen, werden auf der Grundlage der in getätigten Angaben und Referenzen ausgewählt. KO-Kriterien, müssen erfüllt werden, um die Eignung des Bieters zur Durchführung der Leistung nachvollziehen zu können.