Wartungsarbeiten am 14.07. von 14:00 bis 16:00 Uhr
Vergabe einer Rahmenvereinbarung für die Beschaffung von EKG-Geräten für das Herz...
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
25.07.2025
04.08.2025 09:00 Uhr
04.08.2025 09:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Universitätsklinikum Bonn AöR
DE 811 917 555
Venusberg-Campus 1
53127
Bonn
Deutschland
DEA22
Geschäftsbereich 4, Abt. Zentraler Einkauf
einkauf@ukbonn.de
+49 228287-0

Angaben zum Auftraggeber

Anstalten des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
Gesundheit

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln, Spruchkörper Köln
05315-03002-81
50606
Köln
Deutschland
DEA23
VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
+49 2211473116

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

33186000-7
33100000-1
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Beschaffung von EKG-Geräten und Langzeit-Blutdruck-Geräten für das UK Bonn.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Universitätsklinik Bonn AÖR beabsichtigt für den Neubau des Herzzentrums die Neubeschaffung von der Komplettausstattung für EKG-Geräte und Langzeit-Blutdruck-Geräte. Der Neubau des Herzzentrums ist Teil des Medizinischen Modernisierungsprogramms (MedMoP) des Landes NRW. Es dient der Zusammenführung der Bereiche Kardiologie und Herzchirurgie.

Die Beschaffung der EKG-Geräte wird als Rahmenvereinbarung ausgeschrieben. Beabsichtigt ist die unmittelbare Beschaffung der für das Herzzentrum erforderlichen 30 Geräte unmittelbar nach Zuschlag (Mindestbedarf). Über den Laufzeit der Rahmenvereinbarung von maximal vier Jahren können maximal bis zu 50 EKG-Geräte auf Grundlage der Rahmenvereinbarung beschafft werden (Obergrenze).

Alle angebotenen und zu liefernde Produkte und Medizinprodukte müssen allen anerkannten Regeln der Technik entsprechen, sowie die rechtlich vorgeschriebenen, grundlegenden Anforderungen erfüllen und sofern erforderlich, in allen Teilen den einschlägigen Richtlinien, Bestimmungen und Verordnungen entsprechen, insbesondere die entsprechenden Anforderungen der Europäischen Norm EN 60601-1. Das Gerät erfüllt die Voraussetzungen dafür, dass ohne Einschränkungen für die Dauer von mindestens 10 Jahren Wartungs-, Instandhaltungs-, Instandsetzungs-, und
Servicearbeiten am Gerät / System (vom AN, AG oder einem
Dritten) durchgeführt werden können. Dies schließt
insbesondere auch die vollständige Ersatzteilverfügbarkeit für
mindestens 10 Jahre ein, die der AN garantiert.

Die Umsetzung der Maßnahme soll im Herbst 2025 erfolgen.
Näheres siehe Leistungsverzeichnis.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
4
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Venusberg-Campus 1
53127
Bonn
Deutschland
DEA22

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Abschluss eines Vollservicevertrages für die vom Hersteller vorgeschriebenen und durchzuführenden Wartungen, Prüfungen, Softwareupdates & Softwareupgrades incl. Materialkosten und Fahrkosten. Ein Anspruch auf Beauftragung der Optionen besteht nicht. Näheres siehe Leistungsverzeichnis.

Zusätzliche Angaben

Für die ausgeschriebene Leistung gilt eine Preisobergrenze in Höhe von 390.000 EUR inkl. USt. für die Mindestabnahmemenge der 30 unmittelbar aus der Rahmenvereinbarung zu beschaffenden Gerät, also exklusive der optionalen Leistungen, aller Dienstleistungen wie Wartung etc. und möglicherer weiterer Einzelabrufe aus der Rahmenvereinbarung.

Da weitere Mittel des Auftraggebers derzeit nicht zur Verfügung stehen, darf der genannte Betrag nicht überschritten werden. Soweit sich im Rahmen der Angebotsauswertung zeigt, dass für die zu beschaffende Leistung die Höchstpreisgrenze nicht eingehalten werden kann, behält sich der Auftraggeber vor, das Vergabeverfahren gemäß § 63 Abs. 1 VgV ganz oder teilweise aufzuheben. Auftraggeber und Bieter tragen für diesen Fall die ihnen im Rahmen des Vergabeverfahrens jeweils entstandenen Kosten selbst. Für den Fall der Aufhebung sind, soweit rechtlich zulässig, Schadensersatzansprüche der Bieter ausgeschlossen.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

1
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNY5YD8MH

Einlegung von Rechtsbehelfen

Erkennt ein Unternehmen einen Verstoß gegen Vergabevorschriften im vorliegenden Vergabeverfahren, ist dies innerhalb ab 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Unabhängig hiervon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe von Teilnahmeanträgen bzw. Angeboten gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabe-unterlagen erkennbar sind, müssen ebenfalls innerhalb dieser Frist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Werden diese Obliegenheiten nicht beachtet, ist ein Antrag auf Nachprüfung gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB unzulässig. Teilt der Auftraggeber auf eine Rüge eines Unternehmens mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann hiergegen ein Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer gestellt werden. Der Antrag ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Die Bieter/Bietergemeinschaften müssen ihre technische und berufliche Leistungsfähigkeit nachweisen. Dabei müssen die folgenden genannten Anforderungen im Falle einer Bietergemeinschaft durch die Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Für die Beurteilung der technischen Leistungsfähigkeit einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

118
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Der Auftraggeber kann unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern bzw. vervollständigen oder korrigieren lassen oder eine Aufklärung über aufklärungsbedürftige Inhalte der Angebote, ggf. auch mehrfach, betreiben. Eine solche Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur ist gemäß § 56 Abs. 3 S. 1 VgV unzulässig, soweit es sich um leistungsbezogene Unterlagen handelt, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand von Zuschlagskriterien betreffen. Es besteht kein Anspruch des Bieters auf Nachforderung fehlender Unterlagen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Es ist eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der gesetzlichen Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB abzugeben.
Abgabe einer Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründen nach der VO (EU) 2022/576.

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Lieferungen

Es sind mindestens 3 Referenzen aus den letzten 3 Jahren zu benennen, die eine dem hier ausgeschriebenen Auftrag (im finanziellen und inhaltlich komplexen Umfang) vergleichbare Leistung zum Gegenstand hatten. Es sind dabei Angaben zu folgenden Punkten zu machen: - Auftraggeber des Referenzprojektes; - Bezeichnung und Inhalt des Referenzprojektes (Geräteart; Produkt etc.); - Beschreibung der ausgeführten Leistungen (Lieferung, Montage, Wartung etc.); - Ausführungszeitraum; - Auftragsvolumen; - Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Unterauftragnehmer).

Eignungskriterium

Anteil der Unterauftragsvergabe

Bieter müssen angeben, ob und ggf. welche Teile der Leistung sie an Nachunternehmer weitergeben wollen. Auch mit dem Bieter im Sinne des Konzernrechts verbundene Unternehmen sind bei Einbindung in die Leistungserbringung als Nachunternehmer einzuordnen.

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

Von den Bietern / Bietergemeinschaften wird die Angabe der Gesamtumsätze der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre gefordert.

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Die Bieter/Bietergemeinschaften müssen eine Eigenerklärung, dass der Bieter / das Mitglied einer Bietergemeinschaft in das Berufsregister (Handelsregister oder Handwerksrolle) oder ein vergleichbares Register des Herkunftslandes eingetragen ist (ggf. Auszug aus dem Handelsregister), vorlegen.

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Angabe der Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren beschäftigten (festangestellten) Mitarbeiter.

Eignungskriterium

Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards

Nachweis der Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2008 bzw. EN ISO 13485 oder Ministerial Ordinance No. 169 oder 21CFR820 QSReg/GMP (2014) oder einem vergleichbaren zertifizierten Qualitätsmanagement-System

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung