Das Universitätsklinikum Bonn plant die Brandschutz-und Funktionsertüchtigung des Gebäudes 22 / OPZ. Dabei wird die Stromversorgung im Zusammenhang mit brandschutztechnischen Defiziten saniert.
In dem ersten Bauabschnitt wird die NSHV (Niederspannungshauptverteilung) in dem 3. Untergeschoss erneuert. Vorbereitend hierzu sind Abbrucharbeiten, wie das Einschneiden eines neuen Türelementes, Abbruch von Mauerwänden, Änderungen von Doppelbodenkonstruktionen notwendig. Das 3. Untergeschoss liegt etwa bei -10.m bezogen auf die Zufahrtsflächen, eine direkte Zuwegung gibt es nicht. Im Zuge der Brandschutzsanierung des Operativen Zentrums wird die Anästhesie? und Schmerzambulanz komplett umstrukturiert und von allen elektro? und brandschutztechnischen Mängeln befreit. Die Hauptverteiler für Strom und EDV?Infrastruktur sind bereits erneuert und mängelfrei; dennoch existieren in den Stationen zahlreiche Defizite, die im Rahmen der Maßnahme behoben werden. Da einige Räume künftig anderen Funktionen dienen, ist eine flächendeckende Überarbeitung der Elektroinstallation nötig. Die Anästhesie?Station wird von bislang zwei Unterverteilern versorgt - auch diese Umstellung erfolgt im Projekt. Die Haupttrassen überqueren den Brandabschnitt und werden nach Abschluss zulassungsgerecht verschlossen. Die Fensterbüros bleiben über Brüstungskanäle erschlossen, die neu installiert werden. Innenräume werden über bestehende Anschlüsse sowie ergänzte Leitungen in Leichtbauwänden versorgt. Die vorhandene Beleuchtung wird größtenteils beibehalten; nur Räume mit neuer Decke erhalten eine neue Beleuchtung. Der voraussichtliche Beginn der Netzwerktechnik im EG ist für Februar 2026 vorgesehen.
Im Rahmen einer europaweiten offenen Ausschreibung sollen Leistungen für das Gewerk Netzwerktechnik beauftragt werden.
1. KG 450 Kommunikations-,sicherheits- und informationstechnische Anlagen1.3. KG 457 Datenübertragungsnetze 1.4. KG 459 Sonstiges
Die Planbarkeit von Großbauvorhaben lässt sich nur bedingt vorhersagen. Ziel ist es, den dargestellten Endtermin zu erreichen.
100 % Preis
Das wertbare Angebot mit dem niedrigsten rechnerisch geprüftem Angebotspreis erhält den Zuschlag
Auf die Ausschlussfristen gemäß § 160 GWB wird ausdrücklich hingewiesen!
Zertifizierung CommScopeDie anbietende Firma muss Partner der Firma CommScope sein und die notwendigen Schulungen nachweisen können. Erforderliche Befähigungsnachweise (Kurszertifikate) der beteiligten Installateu- re sind vor Ausführung der Arbeiten vorzulegen. Die Halter der Kurse sind zuständig für das Training der weiteren Installateure und die Kontrolle der Installation. Der Status "CommScope SYSTIMAX Business Partner" ist vom Bieter bei der Angebotsabgabe nachzuweisen.Die CommScope Zertifizierung ist mit Angebotsabgabe einzureichen.
Hinweis zum Formblatt 221 (Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation):Das Formblatt 221 wird vom Auftraggeber ausschließlich zur Transparenz und Plausibilitätsprüfung der Angebotskalkulation angefordert. Es dient nicht der Wertung und wird nicht Bestandteil des Vertrages. Die darin angegebenen Zuschlagssätze (Baustellengemeinkosten, Allgemeine Geschäftskosten, Wagnis und Gewinn) entfalten keine verbindliche Wirkung im Vertragsverhältnis.Bei späteren Nachtragsprüfungen oder Preisfortschreibungen kann der Auftraggeber diese Werte als Orientierungsgröße heranziehen, soweit sie nachvollziehbar und marktüblich sind. Maßgeblich für die Vergütung bleiben die tatsächlich nachweisbaren Kosten und die Regelungen des § 2 VOB/B.
elektronisch
Die Öffnung der Angebote erfolgt durch zwei Mitarbeitende des Auftraggebers nach Ablauf der Angebotsfrist.
Die Vergabestelle behält sich vor, Unterlagen, die lt. unserer "Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes" unter den Punkten B und C nicht eingereicht wurden, gem. § 16a VOB/A EU nachzufordern. Eine Nichtbachtung der Nachforderung hätte den Ausschluss aus dem weiteren Verfahren zur Folge.
Die Eignung der Bieter wird anhand mindestens dreier zubeschreibender Referenzen (§ 6a Abs. 3 lit. a) VOB/A-EU) sowie derAngaben zum Umsatz der letzten 3 Jahre (§ 6a Abs. 2 lit. c) VOB/A-EU)und der durchschnittlichen Mitarbeiterzahl der letzten 3 Jahre (§ 6 Abs. 3Nr. 2 lit. g) VOB/A) überprüft. Bei der Arbeit für einen öffentlichenAuftraggeber handelt es sich um ein KO-Kriterium.
Erfüllung der Eignungskriterien
Die Vergabe der ausgeschriebenen Leistung steht unter dem Vorbehalt der Finanzierung. Zwar liegt für das Vorhaben eine genehmigte Haushaltsunterlage des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen (MKW NRW) vor. Allerdings enthält die Genehmigung die Auflage, dass der Aufsichtsrat des Universitätsklinikums Bonn (UKB) der für die Finanzierung des Projekts erforderlichen Kreditaufnahme zustimmen muss. Diese Zustimmung des Aufsichtsrats des UKB steht derzeit noch aus.Sollte der Aufsichtsrat des UKB die Kreditaufnahme zur Finanzierung des Projekts nicht genehmigen, ist eine Umsetzung der Maßnahme nicht möglich. In diesem Fall behält sich der Auftraggeber vor, das Vergabeverfahren aufzuheben.Ein Anspruch auf Zuschlagserteilung oder Schadensersatz besteht in diesem Fall nicht.