Das Universitätsklinikum Bonn plant die Brandschutz-und Funktionsertüchtigung des Gebäudes 22 / OPZ. Dabei wird die Stromversorgung im Zusammenhang mit brandschutztechnischen Defiziten saniert.
Im Rahmen der Brandschutzsanierung des gesamten Operativen Zentrums wird die Anästhesie?Station inklusive der Schmerzambulanz umstrukturiert und von allen elektro- sowie brandschutztechnischen Mängeln befreit. Die Hauptverteiler für die elektrische Versorgung und die EDV?Infrastruktur wurden bereits in jüngerer Vergangenheit ausgetauscht und sind mängelfrei; dennoch bestehen in den betroffenen Stationen weiterhin diverse Defizite, die im Zuge der Sanierung behoben werden. Die bisherige Versorgung der Anästhesie?Station über zwei Unterverteiler wird im Rahmen der Maßnahme neu konzipiert und die Elektroinstallation flächendeckend überarbeitet, weil sich die Form und Nutzung einiger Räume ändern. Die Haupttrassen, die den Brandabschnitt überqueren, werden nach Abschluss zulassungskonform verschlossen. Die fensterseitigen Büros erhalten wie im Bestand neue Brüstungskanäle, während die innerliegenden Räume über die bestehenden Anschlüsse und ergänzend über neue Anschlüsse in Leichtbauwänden versorgt werden. Die Beleuchtung bleibt größtenteils erhalten; lediglich in den Räumen, die eine neue Decke erhalten, wird eine neue Beleuchtung installiert. Ziel ist, die Station künftig mängelfrei, brandschutzkonform und an die veränderten Nutzungsbedarfe angepasst zu betreiben.
Der voraussichtliche Beginn der Starkstromanlagen im EG ist für Februar 2026 vorgesehen.
Im Rahmen einer europaweiten offenen Ausschreibung sollen Leistungen für das Gewerk Starkstromanlagen beauftragt werden.
01 KG 440 Starkstromanlage01.01 KG 444 Niederspannungsinstallationsanlagen01.02 KG 445 Beleuchtungsanlagen01.03 KG 446 Blitzschutz- und Erdungsanlage01.04 KG 449 Sonstiges zug KG 44002 KG 450 Kommunikations-,sicherheits- und informationstechnische Anlagen02.01 KG 451 Telekommunikationsanlagen
Die Planbarkeit von Großbauvorhaben lässt sich nur bedingt vorhersagen. Ziel ist es, den dargestellten Endtermin zu erreichen.
100 % Preis
Das wertbare Angebot mit dem niedrigsten rechnerisch geprüftem Angebotspreis erhält den Zuschlag
Hinweis zum Formblatt 221 (Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation):Das Formblatt 221 wird vom Auftraggeber ausschließlich zur Transparenz und Plausibilitätsprüfung der Angebotskalkulation angefordert. Es dient nicht der Wertung und wird nicht Bestandteil des Vertrages. Die darin angegebenen Zuschlagssätze (Baustellengemeinkosten, Allgemeine Geschäftskosten, Wagnis und Gewinn) entfalten keine verbindliche Wirkung im Vertragsverhältnis.Bei späteren Nachtragsprüfungen oder Preisfortschreibungen kann der Auftraggeber diese Werte als Orientierungsgröße heranziehen, soweit sie nachvollziehbar und marktüblich sind. Maßgeblich für die Vergütung bleiben die tatsächlich nachweisbaren Kosten und die Regelungen des § 2 VOB/B.
Auf die Ausschlussfristen gemäß § 160 GWB wird ausdrücklich hingewiesen!
elektronisch
Die Öffnung der Angebote erfolgt durch zwei Mitarbeitende des Auftraggebers nach Ablauf der Angebotsfrist.
Die Vergabestelle behält sich vor, Unterlagen, die lt. unserer "Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes" unter den Punkten B und C nicht eingereicht wurden, gem. § 16a VOB/A EU nachzufordern. Eine Nichtbachtung der Nachforderung hätte den Ausschluss aus dem weiteren Verfahren zur Folge.
Die Eignung der Bieter wird anhand mindestens dreier zubeschreibender Referenzen (§ 6a Abs. 3 lit. a) VOB/A-EU) sowie derAngaben zum Umsatz der letzten 3 Jahre (§ 6a Abs. 2 lit. c) VOB/A-EU)und der durchschnittlichen Mitarbeiterzahl der letzten 3 Jahre (§ 6 Abs. 3Nr. 2 lit. g) VOB/A) überprüft. Bei der Arbeit für einen öffentlichenAuftraggeber handelt es sich um ein KO-Kriterium.
Erfüllung der Eignungskriterien
Die Vergabe der ausgeschriebenen Leistung steht unter dem Vorbehalt der Finanzierung. Zwar liegt für das Vorhaben eine genehmigte Haushaltsunterlage des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen (MKW NRW) vor. Allerdings enthält die Genehmigung die Auflage, dass der Aufsichtsrat des Universitätsklinikums Bonn (UKB) der für die Finanzierung des Projekts erforderlichen Kreditaufnahme zustimmen muss. Diese Zustimmung des Aufsichtsrats des UKB steht derzeit noch aus.Sollte der Aufsichtsrat des UKB die Kreditaufnahme zur Finanzierung des Projekts nicht genehmigen, ist eine Umsetzung der Maßnahme nicht möglich. In diesem Fall behält sich der Auftraggeber vor, das Vergabeverfahren aufzuheben.Ein Anspruch auf Zuschlagserteilung oder Schadensersatz besteht in diesem Fall nicht.