Beschaffung von 17 Hämofiltrationsgeräten für den Neubau des Herzzentrums am Universitätsklinikum Bonn.
Der Neubau des Herzzentrums ist Teil des Medizinischen Modernisierungsprogramms (MedMoP) des Landes NRW. Es dient der Zusammenführung der Bereiche Kardiologie und Herzchirurgie. Gleichzeitig ist das Vorhaben der erste Bauabschnitt für die Erneuerung der zentralen klinischen Versorgung. Der Ausbau des Gebäudes ist weit fortgeschritten, so dass nach baulicher Fertigstellung die klinische Inbetriebnahme im Herbst dieses Jahres erfolgen wird. Hierfür muss die ebenfalls über das MedMoP finanziert die Ersteinrichtung beschafft werden. Die Geräte sollen im neuen Herzzentrum des Universitätsklinikums Bonn AöR, Venusberg-Campus 1, 53127 Bonn eingesetzt werden. Alle Geräte gehen in den zweiten Stock auf die Intensivstation.
Es sollen insgesamt 17 Geräte in einem Auftrag beschafft werden.
Abschluss eines Vollservicevertrages für die vom Hersteller vorgeschriebenen und durchzuführenden Wartungen,Prüfungen, Softwareupdates & Softwareupgrades incl. Materialkosten und Fahrkosten. Ein Anspruch auf Beauftragung der Optionen besteht nicht. Näheres siehe Leistungsverzeichnis.
Erkennt ein Unternehmen einenVerstoß gegen Vergabevorschriften im vorliegenden Vergabeverfahren, ist diesinnerhalb ab 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zurügen. Unabhängig hiervon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, diebereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablaufder in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe von Teilnahmeanträgenbzw. Angeboten gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Verstöße gegenVergabevorschriften, die erst in den Vergabe-unterlagen erkennbar sind, müssenebenfalls innerhalb dieser Frist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.Werden diese Obliegenheiten nicht beachtet, ist ein Antrag auf Nachprüfunggemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB unzulässig. Teilt der Auftraggeberauf eine Rüge eines Unternehmens mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kannhiergegen ein Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammergestellt werden. Der Antrag ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nachdem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Dem Auftraggeber steht für die Beschaffung der Geräte (also exklusive der optionalen Leistungen und aller Dienstleistungen wie Wartung etc) ein Budget von 340.000,00 EUR brutto gemäß der Förderung des Landes Nordrhein-Westfalen zur Verfügung. Da weitere Mittel des Auftraggebers unter keinen Umständen zur Verfügung stehen, darf das vorgenannte Budget nicht überschritten werden.Soweit sich im Rahmen der Angebotsauswertung zeigt, dass für die zu beschaffende Leistung die Höchstpreisgrenze nicht eingehalten werden kann, behält sich der Auftraggeber vor, das Vergabeverfahren gemäß § 63 Abs. 1 VgV aufzuheben. Auftraggeber und Bieter tragen für diesen Fall die ihnen im Rahmen des Vergabeverfahrens jeweils entstandenen Kosten selbst. Für den Fall der Aufhebung sind, soweit rechtlich zulässig, Schadensersatzansprüche der Bieter ausgeschlossen.
Der Auftraggeber kann unter Beachtung derGrundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung fehlende,unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern bzw.vervollständigen oder korrigieren lassen oder eine Aufklärung überaufklärungsbedürftige Inhalte der Angebote, ggf. auch mehrfach, betreiben.Eine solche Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur ist gemäß §56 Abs. 3 S. 1 VgV unzulässig, soweit es sich um leistungsbezogeneUnterlagen handelt, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angeboteanhand von Zuschlagskriterien betreffen. Es besteht kein Anspruch desBieters auf Nachforderung fehlender Unterlagen.
Rein nationale Ausschlussgründe: Es ist eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegender gesetzlichen Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB abzugeben. Abgabeeiner Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründen nach der VO(EU) 2022/576.
Es sind mindestens 3 Referenzen aus den letzten 3 Jahrenzu benennen, die eine dem hier ausgeschriebenen Auftrag (im finanziellen und inhaltlich komplexen Umfang) vergleichbare Leistung zum Gegenstand hatten.
Es sind dabei Angaben zu folgenden Punkten zu machen: - Auftraggeber des Referenzprojektes; - Bezeichnung und Inhalt des Referenzprojektes (Geräteart; Produkt Angabe zur Anzahl der gelieferten Geräte etc.) Mindestanforderung: Mindestens 15 gelieferte Geräte pro Referenz; - Beschreibung derausgeführten Leistungen (Lieferung, Montage, Wartung etc.); - Ausführungszeitraum; - Auftragsvolumen; - Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Unterauftragnehmer).
Bieter müssen angeben, ob und ggf. welche Teile derLeistung sie an Nachunternehmer weitergeben wollen. Auch mit demBieter im Sinne des Konzernrechts verbundene Unternehmen sind beiEinbindung in die Leistungserbringung als Nachunternehmer einzuordnen.
Von den Bietern / Bietergemeinschaften wird die Angabeder Gesamtumsätze der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre gefordert.
Die Bieter/Bietergemeinschaften müssen eineEigenerklärung, dass der Bieter / das Mitglied einer Bietergemeinschaft indas Berufsregister (Handelsregister oder Handwerksrolle) oder einvergleichbares Register des Herkunftslandes eingetragen ist (ggf. Auszugaus dem Handelsregister), vorlegen.
Angabe der Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenenGeschäftsjahren beschäftigten (festangestellten) Mitarbeiter.
Nachweis der Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2008bzw. EN ISO 13485 oder Ministerial Ordinance No. 169 oder 21CFR820QSReg/GMP (2014) oder einem vergleichbaren zertifizierten Qualitätsmanagement-System.