Das Universitätsklinikum Bonn betreibt in diversen Gebäuden auf der Liegenschaft Venusberg-Campus, Bonn und in einzelnen Liegenschaften im Stadtgebiet Klima- Kühlanlagen und Kühlräume zur Raumkühlung und / oder zur Temperaturregulierung von Labor- und Forschungseinrichtungen.
Der Anlagenbestand setzt sich aus 271 Klimageräten, 11 Dou Klimageräten, 4 Trio Klimageräten und 66 Kühlhäusern zusammen.
Diese Anlagen müssen entsprechend zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit jährlich geprüft werden.
Dazu soll ein Wartungsvertrag mit einer Laufzeit von 4 Jahren ab Januar 2026 abgeschlossen werden, der die entsprechenden Leistungen beinhaltet.
Durch den Geschäftsbereich 6, Facility Management, wurden Bestandslisten und die benötigten Leistungsinhalte in der Arbeitskarte zum Wartungsvertrag aufgestellt.
Zur Verbesserung des Wettbewerbs und der Teilnahmemöglichkeit von Unternehmen verschiedener Größenordnungen wird der Anlagenbestand in 5 Teillose aufgeteilt, zu welchen jeweils ein separates Angebot erfolgen kann und je Los ein separater Wartungsvertrag abgeschlossen werden soll.
Angebotsvergleichspreis gem. der Berechnung wie in der Zuschlagsmatrix angegeben
Gemäß § 55 VgVDie Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Mit dem Angebot haben der Bieter und alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die in dieser Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes unter B) aufgeführten Unterlagen abzugeben, sofern dies durch einen vorhergehenden Teilnahmewettbewerb noch nicht erfolgt ist. Sollten geforderte Unterlagen oder Nachweise fehlen, werden wir Ihnen gem. § 56 Abs. 2 und 4 VgV eine Frist von 6 Tagen nach Absendung der Aufforderung zur Nachreichung der geforderten Unterlagen setzen, um diese noch einzureichen. Geschieht dies nicht, werden Sie vom Verfahren ausgeschlossen.
Nachweis der Eintragung in das Handelsregister, Anmeldung des Gewerbes oder gleichwertiger Nachweis.
Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters in den letzten drei Jahren (insgesamt und aus mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren Leistungen). Der Auftraggeber behält sich vor, zum Nachweis der Richtigkeit der Angaben ergänzende Unterlagen anzufordern, z. B. (testierte) Jahresabschlüsse oder Bestätigungen eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters.
Eigenerklärungen über mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare frühere Aufträge.Vergleichbar in diesem Sinne sind Aufträge über die Wartung vergleichbarer Anlagen im medizinischen Bereich in vergleichbarer Komplexität und ähnlicher Größenordnung. Es sind jeweils mindestens 3 solche Referenzleistungen zu erklären.
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung, entweder durch Deckungsbestätigung oder rechtsverbindliche Erklärung der Versicherung, im Auftragsfall eine entsprechende Deckung zu gewähren.Deckungssummen von jeweils mindestens 1.000.000 EUR für Personen- und Sachschäden, 50.000 EUR für Vermögensschäden je Schadensfall. Eine eventuelle Deckelung der Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Doppelte der vorgenannten Deckungssumme pro Jahr betragen.
Eigenerklärung zur Zahl der im Jahresdurchschnitt in den letzten drei Jahren (2022-2024) beschäftigten Arbeitskräfte.
Eigenerklärung über die Teile des Auftrags, die an Nachunternehmer übertragen werden sollen.
Eigenerklärung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne von §§ 123, 124 GWB sowie ggf. über Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB.
Sachkundenachweis der Kat. 2 (Kälteschein)
Zertifikat nach §6 ChemKlimaschutzV
Zertifikat Hygieneschulung nah VDI6022
Zur Überprüfung der Eignung des Bieters für die gewünschte Leistung und zur Überprüfung der Angaben des Anbieters muss der Bieter im Vordruck "Referenzliste" Referenzkunden aufführen. Die Referenzen müssen in der Komplexität, der Größe und den Anforderungen der ausgeschriebenen Leistung und den Anforderungen der ausgeschriebenen Leistung entsprechen. Leistungen, die als Referenz gewertet werden, müssen im Wesentlichen abgeschlossen sein. Grundsätzlich gilt, dass eine Nichterfüllung von KO-Kriterien zum Ausschluss des Bewerbers aus dem Verfahren führt. Dies gilt für alle mit "KO-Kriterium" oder "KO" gekennzeichneten Kriterien, auch wenn diese in den Unterkriterien genannt werden. Alle Angaben haben unter Verwendung des dafür vorgesehenen Vordrucks zu erfolgen, wobei vollständige Angaben zu den abgefragten Umständen erforderlich sind. Unvollständige oder fehlende Angaben können zum Ausschluss führen.