Das Universitätsklinikum Bonn plant die Brandschutz-und Funktionsertüchtigung des Gebäudes 22 / OPZ. Dabei wird die Stromversorgung im Zusammenhang mit brandschutztechnischen Defiziten saniert.
In dem ersten Bauabschnitt wird die NSHV (Niederspannungshauptverteilung) in dem 3. Untergeschoss erneuert. Vorbereitend hierzu sind Abbrucharbeiten, wie das Einschneiden eines neuen Türelementes, Abbruch von Mauerwänden, Änderungen von Doppelbodenkonstruktionen notwendig. Das 3. Untergeschoss liegt etwa bei -10.m bezogen auf die Zufahrtsflächen, eine direkte Zuwegung gibt es nicht. Im Zuge der elektrotechnischen Sanierung des OP-Bereichs, werden auch die Deckenversorgungseinheiten (DVE) in den OPs ausgetauscht. Die neuen DVE benötigen mehr Netzwerkanschlüsse als die Bestands DVE. Daher müssen einige Netzwerkanschlüsse nachgerüstet werden. Die Verlegung der Leitungen führt primär über die Zwischendecke, diese ist in Teilbereichenals eigenes Geschoss (1.UG) ausgebaut. Die Baumaßnahme wird in 2. BA ausgeführt, die vorgegebenen Termine sind zwingend einzuhalten. Die Anschlüsse werden auf bestehende bzw. neu installierte Netzwerkschränke aufgelegt.
Der voraussichtliche Beginn der Netzwerktechnik im UG ist für April 2026 vorgesehen. Die Leistung soll in zwei Bauabschnitten ausgeführt werden. Der erste Bauabschnitt ist für April 2026- Februar 2027 und der zweite Bauabschnitt von März - Dezember 2027 geplant.
Im Rahmen einer europaweiten offenen Ausschreibung sollen Leistungen für das Gewerk Netzwerktechnik beauftragt werden.
01 1. Bauabschnitt OP1-401.01 KG449 Starkstromanlagen, sonstiges 01.02 KG457 Datenübertragungsnetze02 1. Bauabschnitt OP 13-1502.00 KG449 Starkstromanlagen, sonstiges 02.01 KG457 Datenübertragungsnetze03 1. Bauabschnitt Aufwachraum Erwachsene/Kinder03.00 KG449 Starkstromanlagen, sonstiges 03.01 KG450 Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen04 2. Bauabschnitt OP 5-1204.01 KG457 Datenübertragungsnetze 04.02 KG449 Starkstromanlagen, sonstiges
Die Planbarkeit von Großbauvorhaben lässt sich nur bedingt vorhersagen. Ziel ist es, den dargestellten Endtermin zu erreichen.
100 % Preis
Das wertbare Angebot mit dem niedrigsten rechnerisch geprüftem Angebotspreis erhält den Zuschlag
Auf die Ausschlussfristen gemäß § 160 GWB wird ausdrücklich hingewiesen!
Zertifizierung CommScopeDie anbietende Firma muss Partner der Firma CommScope sein und die notwendigen Schulungen nachweisen können. Erforderliche Befähigungsnachweise (Kurszertifikate) der beteiligten Installateu- re sind vor Ausführung der Arbeiten vorzulegen. Die Halter der Kurse sind zuständig für das Training der weiteren Installateure und die Kontrolle der Installation. Der Status "CommScope SYSTIMAX Business Partner" ist vom Bieter bei der Angebotsabgabe nachzuweisen.Die CommScope Zertifizierung ist mit Angebotsabgabe einzureichen.
elektronisch
Die Öffnung der Angebote erfolgt durch zwei Mitarbeitende des Auftraggebers nach Ablauf der Angebotsfrist.
Die Vergabestelle behält sich vor, Unterlagen, die lt. unserer "Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes" unter den Punkten B und C nicht eingereicht wurden, gem. § 16a VOB/A EU nachzufordern. Eine Nichtbachtung der Nachforderung hätte den Ausschluss aus dem weiteren Verfahren zur Folge.
Die Eignung der Bieter wird anhand mindestens dreier zubeschreibender Referenzen (§ 6a Abs. 3 lit. a) VOB/A-EU) sowie derAngaben zum Umsatz der letzten 3 Jahre (§ 6a Abs. 2 lit. c) VOB/A-EU)und der durchschnittlichen Mitarbeiterzahl der letzten 3 Jahre (§ 6 Abs. 3Nr. 2 lit. g) VOB/A) überprüft. Bei der Arbeit für einen öffentlichenAuftraggeber handelt es sich um ein KO-Kriterium.
Erfüllung der Eignungskriterien
Die Vergabe der ausgeschriebenen Leistung steht unter dem Vorbehalt der Finanzierung. Zwar liegt für das Vorhaben eine genehmigte Haushaltsunterlage des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen (MKW NRW) vor. Allerdings enthält die Genehmigung die Auflage, dass der Aufsichtsrat des Universitätsklinikums Bonn (UKB) der für die Finanzierung des Projekts erforderlichen Kreditaufnahme zustimmen muss. Diese Zustimmung des Aufsichtsrats des UKB steht derzeit noch aus.Sollte der Aufsichtsrat des UKB die Kreditaufnahme zur Finanzierung des Projekts nicht genehmigen, ist eine Umsetzung der Maßnahme nicht möglich. In diesem Fall behält sich der Auftraggeber vor, das Vergabeverfahren aufzuheben.Ein Anspruch auf Zuschlagserteilung oder Schadensersatz besteht in diesem Fall nicht.