1. VorhabenDas Gebäude Dermatologie befindet sich im Norden des Venusberg-Campus. Es grenzt westlich unmittelbar an die Sigmund-Freud-Straße und östlich an eine der Hauptverkehrsstraßen von Nord nach Süd innerhalb des Campus an. Der Bau ist gegliedert in die Bauteile B1 bis B7. Da der Bauteil B5 aufgrund der Errichtung Seilbahn abgerissen werden muss, müssen die dortigen Büroflächen der Dermatologie und der MKG anderweitig verortet werden. Hierfür sollen die derzeitigen Nutzungen aus Bauteil B6 (IMBIE) aus den Räumen im 1. und teilweise im 2. Obergeschoss umgezogen werden. Die freiwerdenden Flächen müssen teils geringfügig renoviert, teils umgebaut werden. Die Renovierungs-arbeiten im 2.OG im Bereich der neuen Büros sind nicht Bestandteil der Maßnahme. Des Weiteren ist aufgrund des gestiegenen Bedarfs der Dermatologie eine Neustrukturierung der Funktionen notwendig. Hiermit verbunden sind Umzugsrochaden, damit jeweils freie Flächen saniert werden können. Auch die Pflegestationen im EG und 1.OG sind sanierungsbedürftig. Zudem werden im 1.OG in Bau-teil B3 insgesamt 5 Patientenzimmer gemäß PKV Standard ertüchtigt. Zur Versorgung der PKV Zimmer dort und im 2.OG wird in B6 im 2.OG eine PKV Küche untergebracht.Ebenfalls Bestandteil der Maßnahme ist die Neustrukturierung und Sanierung der MKG Arztzimmer in B4 im 2.OG.
Beschreibung der Sanitärtechnik :Das Leistungsverzeichnis umfasst die Leistungen TGASanitärtechnikarbeiten für die Umbaumaßnahme desGebäudeteiles B3 im 1.Obergeschoss.der Dermatologie
Dabei handelt es sich um die Installation der Entwässerung, Trink-Wasserinstallation. Die Entwässerung beinhaltet die WC Anlagen der PKV Zimmer. Die Trinkwasserversorgung muss mit Kalt- und Warmwasser für die WC Kerne, gemäß Trinkwasserverordnung erstellt werden. Hierzu werden alle neu zu erstellenden Leitungen in den Bestand eingebunden.
Die Station wird für die Dauer der Arbeiten vollständig geräumt, während der Klinikbetrieb in den an-grenzenden Bereichen weiterhin aufrechterhalten bleibt. Entsprechend sind alle Arbeiten mit besonde-rer Rücksicht auf die betrieblichen Abläufe, die Sicherheitsbestimmungen und die Koordination mit der Bauleitung auszuführen.Die Maßnahme umfasst die Kernsanierung von fünf PKV-Zimmern einschließlich der zugehörigen Sanitärbereiche (WC/Dusche) sowie eine Pinselsanierung der übrigen Stationsflächen.
Im Rahmen einer europaweiten offenen Ausschreibung sollen Leistungen für das Gewerk Starkstromanlagen und Nachrichtentechnik beauftragt werden.
Titel eintragen
100 % Preis
Das wertbare Angebot mit dem niedrigsten rechnerisch geprüftem Angebotspreis erhält den Zuschlag
Auf die Ausschlussfristen gemäß § 160 GWB wird ausdrücklich hingewiesen!
Nachfolgeregelung im Falle der Kündigung des Auftragnehmers"Für den Fall, dass der zunächst bezuschlagte Bieter vor vollständiger Vertragserfüllung, insbesondere durch Kündigung oder Insolvenz, als Auftragnehmer ausfällt, behält sich der Auftraggeber ausdrücklich das Recht vor, dem im Vergabeverfahren nächstplatzierten Bieter, dessen Angebot der ursprünglichen Angebotswertung unmittelbar nachfolgte, den Auftrag zu exakt denjenigen Bedingungen (insbesondere zum Angebotspreis und den vertraglichen Konditionen), die im Rahmen des Vergabeverfahrens von diesem Bieter angeboten und geprüft wurden, anzutragen. Dies erfolgt vorbehaltlich einer erneuten technischen und rechnerischen Prüfung des Angebots des nächstplatzierten Bieters."
Hinweis zum Formblatt 221 (Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation):Das Formblatt 221 wird vom Auftraggeber ausschließlich zur Transparenz und Plausibilitätsprüfung der Angebotskalkulation angefordert. Es dient nicht der Wertung und wird nicht Bestandteil des Vertrages. Die darin angegebenen Zuschlagssätze (Baustellengemeinkosten, Allgemeine Geschäftskosten, Wagnis und Gewinn) entfalten keine verbindliche Wirkung im Vertragsverhältnis.Bei späteren Nachtragsprüfungen oder Preisfortschreibungen kann der Auftraggeber diese Werte als Orientierungsgröße heranziehen, soweit sie nachvollziehbar und marktüblich sind. Maßgeblich für die Vergütung bleiben die tatsächlich nachweisbaren Kosten und die Regelungen des § 2 VOB/B.
elektronisch
Die Öffnung der Angebote erfolgt durch zwei Mitarbeitende des Auftraggebers nach Ablauf der Angebotsfrist.
Die Vergabestelle behält sich vor, Unterlagen, die lt. unserer "Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes" unter den Punkten B und C nicht eingereicht wurden, gem. § 16a VOB/A EU nachzufordern. Eine Nichtbachtung der Nachforderung hätte den Ausschluss aus dem weiteren Verfahren zur Folge.
Die Eignung der Bieter wird anhand mindestens dreier zu beschreibender Referenzen (§ 6a Abs. 3 lit. a) VOB/A-EU) sowie der Angaben zum Umsatz der letzten 3 Jahre (§ 6a Abs. 2 lit. c) VOB/A-EU) und der durchschnittlichen Mitarbeiterzahl der letzten 3 Jahre (§ 6 Abs. 3 Nr. 2 lit. g) VOB/A) überprüft. Bei der Arbeit für einen öffentlichen Auftraggeber handelt es sich um ein KO-Kriterium.
Erfüllung der Eignungskriterien