Das Universitätsklinikum Bonn plant die Brandschutz-und Funktionsertüchtigung des Gebäudes 22 / OPZ. Dabei wird die Stromversorgung im Zusammenhang mit brandschutztechnischen Defiziten saniert.
Im Rahmen der Brandschutzsanierung des gesamten Operativen Zentrums wird die Intensivstation von allen elektro- und brandschutztechnischen Mängeln befreit. Die Sanierung erfolgt in vier Bauabschnitten, wobei die komplette Verteilerinfrastruktur der vier ELT-Räume ausgetauscht wird. Zunächst werden die drei Intensivstationen nacheinander stillgelegt, um die vorhandene Leitungsinfrastruktur zu prüfen; hierfür sind im ersten Schritt umfangreiche Messungen vorgesehen. Das vorrangige Ziel besteht darin, die Bestandsleitungen nicht zu ersetzen, sondern lediglich neu einzuspeisen. Nach Abschluss der Prüfung wird jede Station spannungsfrei geschaltet, woraufhin eine temporäre Baustromversorgung eingerichtet wird. Diese beinhaltet auch eine Baubeleuchtung, die an den Wänden der Flure befestigt wird, da die Decken vollständig abgebaut werden. Im Bereich der Flure werden zudem die darüber liegenden Installationen modernisiert, weil die bisherige Bestandstraße nicht mehr über die erforderliche E30-Zulassung verfügt. Während der Umschlussarbeiten wurden fehlende SV-Steckdosen identifiziert; diese werden im Zuge der Maßnahme nachgerüstet. Abschließend wird ein Leitungsnetz für das Gewerk Lichtruf nach den Vorgaben der Kabelzugliste Lichtruf erstellt, sodass sowohl die Sicherheit als auch die Kommunikationsfähigkeit der Intensivstationen den aktuellen Standards entsprechen.
Der voraussichtliche Beginn der Starkstromanlagen im 2.OG ist für März 2026 vorgesehen.
Im Rahmen einer europaweiten offenen Ausschreibung sollen Leistungen für das Gewerk Starkstromanlagen beauftragt werden.
01 KG 440 Starkstromanlagen01.01 KG443 Niederspannungsschaltanlagen 01.02 KG442 Eigenstromversorgungsanlagen 01.03 KG444 Niederspannungsinstallationsanlagen 01.04 KG445 Beleuchtungsanlagen 01.05 KG446 Blitzschutz- und Erdungsanlagen 01.06 KG449 Starkstromanlagen, sonstiges02 KG 490 Sonstiges02.01 KG491 Baustelleneinrichtung02.02 KG492 Gerüste02.03 KG494 Abbruchmaßnahmen03 Wartung03.01 KG 449 Wartung
Die Planbarkeit von Großbauvorhaben lässt sich nur bedingt vorhersagen. Ziel ist es, den dargestellten Endtermin zu erreichen.
100 % Preis
Das wertbare Angebot mit dem niedrigsten rechnerisch geprüftem Angebotspreis erhält den Zuschlag
Hinweis zum Formblatt 221 (Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation):Das Formblatt 221 wird vom Auftraggeber ausschließlich zur Transparenz und Plausibilitätsprüfung der Angebotskalkulation angefordert. Es dient nicht der Wertung und wird nicht Bestandteil des Vertrages. Die darin angegebenen Zuschlagssätze (Baustellengemeinkosten, Allgemeine Geschäftskosten, Wagnis und Gewinn) entfalten keine verbindliche Wirkung im Vertragsverhältnis.Bei späteren Nachtragsprüfungen oder Preisfortschreibungen kann der Auftraggeber diese Werte als Orientierungsgröße heranziehen, soweit sie nachvollziehbar und marktüblich sind. Maßgeblich für die Vergütung bleiben die tatsächlich nachweisbaren Kosten und die Regelungen des § 2 VOB/B.
Auf die Ausschlussfristen gemäß § 160 GWB wird ausdrücklich hingewiesen!
elektronisch
Die Öffnung der Angebote erfolgt durch zwei Mitarbeitende des Auftraggebers nach Ablauf der Angebotsfrist.
Die Vergabestelle behält sich vor, Unterlagen, die lt. unserer "Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes" unter den Punkten B und C nicht eingereicht wurden, gem. § 16a VOB/A EU nachzufordern. Eine Nichtbachtung der Nachforderung hätte den Ausschluss aus dem weiteren Verfahren zur Folge.
Die Eignung der Bieter wird anhand mindestens dreier zubeschreibender Referenzen (§ 6a Abs. 3 lit. a) VOB/A-EU) sowie derAngaben zum Umsatz der letzten 3 Jahre (§ 6a Abs. 2 lit. c) VOB/A-EU)und der durchschnittlichen Mitarbeiterzahl der letzten 3 Jahre (§ 6 Abs. 3Nr. 2 lit. g) VOB/A) überprüft. Bei der Arbeit für einen öffentlichenAuftraggeber handelt es sich um ein KO-Kriterium.
Erfüllung der Eignungskriterien