Weltweit sind über 65 Millionen Menschen von Epilepsie betroffen. Etwa 30 % der Patienten, also rund20 Millionen, haben pharmakoresistente Epilepsie, bei der die Anfälle nicht medikamentös kontrolliertwerden können. Diese Form führt zu hoher Sterblichkeit, Morbidität und stark eingeschränkter Lebensqualitätsowie erheblichen sozialen und wirtschaftlichen Belastungen. Trotz der Entwicklung zahlreicherneuer Antiepileptika in den letzten 20 Jahren ist der Anteil der pharmakoresistenten Patientenunverändert geblieben. Das liegt vor allem am fehlenden Verständnis der biologischen Mechanismender Pharmakoresistenz, weshalb noch keine wirksamen Medikamente dagegen existieren. Eine erfolgreicheTherapie könnte vielen Patienten helfen und wäre potenziell das bevorzugte Mittel für alle Epilepsiepatienten.Im Mittelpunkt eines unserer zentralen Forschungsprogramme steht die Suche nach neuen, wirksamenSubstanzen zur Modulation eines spezifischen Ionenkanal-Targets. Diese Proteinklasse ist für eine Vielzahlphysiologischer Prozesse von entscheidender Bedeutung, und ihre Fehlfunktion wird mit diversenKrankheitsbildern wie z.B. Epilepsie in Verbindung gebracht. Um neue therapeutische Ansätze zu erschließen,beabsichtigen wir, in Zusammenarbeit mit einem qualifizierten externen Partner, eine umfassendeScreening-Kampagne durchzuführen.Das übergeordnete Ziel dieses Projekts ist die Identifizierung und primäre pharmakologische Charakterisierungvon niedermolekularen Verbindungen (Small Molecules), die eine gezielte Aktivität an unseremZielprotein zeigen. Die aus diesem Projekt hervorgehenden, validierten Hits sollen eine solideGrundlage für nachfolgende, interne Programme der medizinischen Chemie und Lead-Optimierung bilden.
Wir suchen einen erfahrenen Partner zur Durchführung aller Phasen eines komplexen Forschungsprojekts- von der Assay-Implementierung bis zur Hit-Charakterisierung. Die modulare Zusammenarbeitmit klar definierten, aufeinanderfolgenden Arbeitspaketen gewährleistet Qualität und Transparenz.Folgende Pakete sind dabei zu berücksichtigen:? Arbeitspaket 1: Zelllinie-Transfer und Zellbank-Etablierung? Arbeitspaket 2: Assay-Transfer und Validierung? Arbeitspaket 3: Pilot-Screening? Arbeitspaket 4: Machine-Learning-gesteuertes Screening? Arbeitspaket 5: Hit-Bestätigung? Arbeitspaket 6: Hit-Profiling
Im Mittelpunkt eines unserer zentralen Forschungsprogramme steht die Suche nach neuen, wirksamenSubstanzen zur Modulation eines spezifischen Ionenkanal-Targets. Diese Proteinklasse ist für eine Vielzahlphysiologischer Prozesse von entscheidender Bedeutung, und ihre Fehlfunktion wird mit diversenKrankheitsbildern wie z.B. Epilepsie in Verbindung gebracht. Um neue therapeutische Ansätze zu erschließen,beabsichtigen wir, in Zusammenarbeit mit einem qualifizierten externen Partner, eine umfassendeScreening-Kampagne durchzuführen.Das übergeordnete Ziel dieses Projekts ist die Identifizierung und primäre pharmakologische Charakterisierungvon niedermolekularen Verbindungen (Small Molecules), die eine gezielte Aktivität an unseremZielprotein zeigen. Die aus diesem Projekt hervorgehenden, validierten Hits sollen eine solideGrundlage für nachfolgende, interne Programme der medizinischen Chemie und Lead-Optimierung bilden.
Gemäß §160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist u. a. unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkennt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat (§160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Auch ist gemäß §160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weitere Ausschlussfristen ergeben sich aus §160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB
Mit dem Angebot haben der Bieter, sowie alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft die in der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes unter 4.2 aufgeführten Unterlagen abzugeben. Sollten geforderte Unterlagen oder Nachweise fehlen, können wir Ihnen gem. § 56 Abs. 2 und 4 VgV bzw. § 41 Abs. 4 UVgO. § 16 a EU VOB/A eine Frist von 6 Tagen ab Absendung der Aufforderung zur Nachreichung der geforderten Unterlagen setzen, um diese noch einzureichen. Geschieht dies nicht, werden Sie vom Verfahren ausgeschlossen.
Die Bieter/Bietergemeinschaften müssen eine Eigenerklärung, dass der Bieter / das Mitglied einer Bietergemeinschaft in das Berufsregister Handelsregister oder Handwerksrolle) oder ein vergleichbares Register des Herkunftslandes eingetragen ist (ggf. Auszug aus dem Handelsregister), vorlegen.
Von den Bietern / Bietergemeinschaften wird die Angabe derGesamtumsätze der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre gefordert. (siehe Anlage A5)
Die Bieter / Bietergemeinschaften müssen ihre technische und berufliche Leistungsfähigkeit nachweisen. Dabei müssen die folgenden genannten Anforderungen im Falle einer Bietergemeinschaft durch die Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Für die Beurteilung der technischen Leistungsfähigkeit einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzesbeurteilt. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt. Es sind Referenzen aus den letzten 2 Jahren zu benennen, deren Lieferumfang und Mengengerüst unserem Auftragsgegenstand entspricht. (siehe Anlage A6)
Angaben zur Anzahl der im Unternehmen beschäftigten (festangestellten) Mitarbeiter bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre:
Verfügbarkeit von Schlüsselpersonal und Projektstartbis spätestens Anfang Q2 2026;
Die Gesamtprojektdauer darf 52 Wochen nicht überschreiten.
KO-Kriterien sind in der Leistungsbeschreibung mit KO gekennzeichnet.Wird auch nur ein KO-Kriterium nicht erfüllt, führt dies zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.