Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Kriterium 1 - Art: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Beschreibung: KO-Kriterium 1: Nachweis mindestens eines Referenzprojekts der strahlenschutztechnischen Planung bzw. Planungs- und Baubegleitung (mindestens Strahlenschutzkonzept und Abschirmberechnungen) für den Neubau oder wesentlichen Umbau eines Krankenhauses oder Klinikums mit mindestens fünf strahlenschutzrelevanten Räumen (z. B. CT, Röntgen, Angiographie, OP mit Röntgeneinrichtung) oder eines vergleichbaren Projekts außerhalb des Krankenhaus- und Klinikbaus. KO-Kriterium 2: Nachweis mindestens eines Referenzprojekts der strahlenschutztechnischen Planung bzw. Planungs- und Baubegleitung für einen Hybrid-OP, einen Angiographie-Arbeitsplatz oder einen interventionellen CT-Arbeitsplatz in einem Krankenhaus oder Klinikum oder für eine vergleichbare Anlage außerhalb des Krankenhaus- und Klinikbaus, jeweils einschließlich Abschirmberechnung und baubegleitender Kontrolle der Abschirmmaßnahmen. Die Referenzen müssen im Wesentlichen abgeschlossen sein; die Fertigstellung darf nicht vor dem 01.01.2016 liegen. Projekte außerhalb des Krankenhaus- und Klinikbaus (z. B. Forschungseinrichtungen, kerntechnische oder sonstige Anlagen mit strahlenschutztechnischen Anforderungen) werden anerkannt, sofern die Planungsaufgabe in gleichem Maße komplex war, vergleichbaren technischen Schwierigkeiten unterlag und mit der Bearbeitung der im klinischen Kontext auftretenden Fragestellungen in ausreichendem Maße vergleichbar ist; die Vergleichbarkeit ist im Referenzblatt darzulegen und wird im Rahmen der Eignungsprüfung beurteilt. Beide KO-Kriterien können durch dasselbe Referenzprojekt nachgewiesen werden. Die Angaben sind unter Verwendung der Referenzliste (Vordruck 3) zu machen. Fehlende oder unvollständige Unterlagen werden nach Maßgabe des § 56 Abs. 2 VgV nachgefordert. Die Nichterfüllung eines KO-Kriteriums führt zum Ausschluss des Angebots.
Kriterium 2 - Art: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen Beschreibung: KO-Kriterium 3: Die benannte Projektleitung oder die benannte stellvertretende Projektleitung (Formblatt Projektteam) verfügt über die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz (§ 74 StrlSchG i. V. m. § 47 StrlSchV) für den Anwendungsbereich Röntgendiagnostik/Interventionsradiologie. Die Bescheinigung der zuständigen Stelle ist dem Formblatt Projektteam beizufügen. Die Nichterfüllung führt zum Ausschluss des Angebots.
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium 1 - Art: Preis Bezeichnung: Honorarangebot Beschreibung: Bewertet wird die Nettosumme des Preisspiegels (Pos. 7.1 bis 7.5 der Leistungsbeschreibung zzgl. Nebenkosten). Das niedrigste Angebot erhält 10 Punkte. Je Prozent Abweichung vom niedrigsten Angebot wird ein Prozent der Punkte abgezogen; mindestens werden 0 Punkte vergeben. Einzelheiten ergeben sich aus der Zuschlagsmatrix. Gewichtung (Punkte, genau): 70
Kriterium 2 - Art: Qualität Bezeichnung: Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals Beschreibung: Bewertet werden Berufserfahrung in Jahren und Projekterfahrung in Projekten der strahlenschutztechnischen Planung bzw. Planungs- und Baubegleitung von Krankenhaus- oder Klinikbauprojekten oder vergleichbarer Projekte außerhalb des Krankenhaus- und Klinikbaus (Vergleichbarkeit wie bei den Eignungskriterien; Darlegung im Projektblatt, Prüfung bei der Wertung) der Projektleitung (als Projektleitung) und der stellvertretenden Projektleitung (als Projektleitung oder stellvertretende Projektleitung); je Wert ? 10 = 10 Punkte, 5 bis 9 = 5 Punkte, < 5 = 0 Punkte; gewertet wird der Mittelwert der vier Einzelwerte. Gewertet werden ausschließlich Angaben, die mit dem Angebot durch Projektblätter (Rolle der Person, Leistungszeitraum, Auftraggeber, Projektanforderungen) und geeignete Nachweise (insbesondere Referenzbestätigung oder Projektkennblatt des Auftraggebers, Projektunterlagen mit Namensnennung) bzw. durch Abschlusszeugnis und Lebenslauf belegt sind. Eine Eigenerklärung genügt nicht. Fehlende oder unzureichende Nachweise werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV); nicht belegte Angaben werden nicht gewertet. Einzelheiten ergeben sich aus der Zuschlagsmatrix und dem Formblatt Projektteam. Gewichtung (Punkte, genau): 30
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die Ausführung erfolgt auf Grundlage der Vergabe- und Vertragsunterlagen des Auftraggebers. Die Leistungen sind unter Beachtung des Strahlenschutzgesetzes, der Strahlenschutzverordnung, der einschlägigen DIN-Normen (insbesondere DIN 6812), der Vorgaben der zuständigen Landesbehörden sowie der allgemein anerkannten Regeln der Technik zu erbringen. Sie sind unter Berücksichtigung eines laufenden Klinikbetriebs und in enger Abstimmung mit Objektplanung, Tragwerksplanung, Technischer Ausrüstung, Medizintechnikplanung, Geräteherstellern sowie der Stabsstelle Strahlenschutz des Auftraggebers durchzuführen. Es gelten die Besonderen Vertragsbedingungen nach dem TVgG NRW.
Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen: Die Vergütung erfolgt über Pauschalpreise je Leistungsstufe sowie einen Einheitspreis je abgerufenem Einsatz der Bedarfsposition, jeweils zzgl. Nebenkostenpauschale und Umsatzsteuer. Abschlagszahlungen werden nach nachgewiesenem Leistungsstand bis zu 95 % gewährt, der Rest mit der Schlussrechnung. Vorauszahlungen werden nicht geleistet.