Der Nachtrag beinhaltet alle Tiefbauleitungen, die zur Herstellung der Lichtsignalanlage erforderlich werden.
EU-weit: § 132 Abs. 3 GWB bzw. § 22 Abs. 3 VOB/A-EU:
Keine Änderung Gesamtcharakter des Auftrages, übersteigt Schwellenwert nicht und Wert der Änderung übersteigt nicht 10% des ursprünglichen Auftragswerts bei Liefer- und Dienstleistugen bzw. 15% bei Bauleistungen (Nachträge sind zu addieren).
Die NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH schreibt hiermit für die Stadt Waltrop und den Ver- und Entsorgungsbetrieb Waltrop AöR die Arbeiten für die Entwässerung und den Straßenbau für das geplante Gewerbegebiet "Im Dicken Dören" in Waltrop aus. Die Arbeiten beinhalten den Bau eines Regenrückhaltebeckens, den Bau der Schmutz- und Regenwasserkanalisation sowie den Straßenbau im Gewerbegebiet und den Umbau der L 609.Mit den Arbeiten ist direkt nach Auftragserteilung zu beginnen. Die Arbeiten sollen Ende April 2027 abgeschlossen sein.
Der Umfang beinhaltet folgende Hauptmassen:RegenrückhaltebeckenCa. 3.300 m3 Oberboden aushebenCa. 5.500 m3 Rekuboden aushebenCa. 9.000 m3 Bergematerial aushebenCa. 3.200 m2 Ton-DichtungsbahnCa. 930 m Saugleitung DN 200KanalbauCa.360 m PP-Rohr DN 250 Ca. 430 m Beton, Stahlbetonrohr DN 300 - DN 900Ca. 24 St SchachtbauwerkeStraßenbauCa. 3.700 m2 Splitmastixdeckschicht SMA 8 SCa. 3.500 m2 Asphaltbeton AC 8 D SCa. 1.500 m2 Doppelverbundpflaster
Gem. § 160 Abs. 3 GWB
Der öffentliche Auftraggeber behält sich vor, die Ausführung des Auftrages in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses den Bietern anzutragen, die im Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der zuvor beauftragte Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus anderen Gründen endgültig ausfällt.
keine