Unter den eingegangenen Teilnahmeanträgen erfolgt eine Auswahl von sieben Wettbewerbsteilnehmenden sowie drei weiteren Bewerbenden als potenzielle Nachrückende nach folgendem Verfahren:
Alle Teilnahmeanträge werden formal geprüft. Fehlende Erklärungen und Nachweise werden unter Setzung einer angemessenen Frist nachgefordert. Formal fehlerhafte oder trotz Nachforderung unvollständige Teilnahmeanträge werden ausgeschlossen.
Im Falle von Mehrfachbewerbungen wird der zuletzt über die Vergabeplattform eingereichte Teilnahmeantrag gewertet. Im Falle der erfolgreichen Bewerbung dürfen nur die in der Bewerbung genannten natürlichen Personen am Kunstwettbewerb teilnehmen.
Die zugelassenen teilnehmenden professionellen kunstschaffenden Personen oder Gruppen werden durch ein Auswahlgremium, bestehend aus drei unabhängigen Künstler/innen, nach folgenden Kriterien ausgewählt:
- Künstlerische und gestalterische Qualität der Referenzprojekte
- Qualität der Umsetzung: Materialität, Farbgebung, Proportion, Maßstab, Technik
- Korrespondenz zwischen Referenzprojekt und Ort / Nutzung
- Realisierbarkeit der Entwürfe
- Innovationscharakter
Zwingende Teilnahmevoraussetzung ist, dass innerhalb der Bewerbungsfrist ein vollständig ausgefüllter Teilnahmeantrag nebst Anlagen eingereicht wird. Maßgeblich hierfür ist der rechtzeitige Eingang des Teilnahmeantrags auf der Vergabeplattform im Bereich "Teilnahmeantrag".
Von der Teilnahme ausgeschlossen werden Bewerbende, bei denen ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 4 Abs. 2 RPW 2013 vorliegt. Ferner können Bewerbende nach Ermessen der Ausloberin ausgeschlossen werden, bei denen einer der in § 124 GWB genannten fakultativen Ausschlussgründe vorliegt.
Für den Teilnahmeantrag ist zwingend das auf der Vergabeplattform des Landes NRW (https://www.vergabe.nrw.de/) zur Verfügung stehende Formular zu verwenden. Teilnahmeanträge sind auf der Vergabeplattform in Textform hochzuladen. Unterschriften und Stempel sind nicht erforderlich.
Mitglieder der Jury:
Stimmberechtigtes Preisgericht
Fachpreisrichter/innen:
Dominique Hurth, Künstlerin, Berlin
Prof. Mischa Kuball, Konzeptkünstler, Düsseldorf
Kathrin Mayer, Künstlerin, Berlin und Düsseldorf
Prof. Florian Pumhösl, Akademie der Bildenden Künste, München
Prof. Anike Joyce Sadiq, Akademie der Bildenden Künste Nürnberg
Prof. Pia Stadtbäumer, Hochschule für bildende Künste, Hamburg
Clemens von Wedemeyer, Künstler, Berlin
Sachpreisrichter/innen:
Thomas Habscheid-Führer, Carpus+Partner AG, Geschäftsführender Partner / Prokurist
Carolina Jesse, MWIKE NRW
Dr. Steffen Krätzig, MKW NRW
Dirk Lohaus, Stadt Münster, Bauordnungsamt
Dr. Katharina Schockemöhle, BLB NRW
Dr. Barbara Henrika Sicking, FhG, Nutzervertreterin
Bereits ausgewählte Teilnehmer:
Prof. Armin Linke
Prof. Mariana Castillo Deball
Alexandra Bircken
Zusätzliche Informationen: Jede und jeder Teilnehmende (auch die Preistragenden), der oder die eine den Wettbewerbsbedingungen entsprechende Arbeit einreicht, die zur Beurteilung durch das Preisgericht zugelassen wird, erhält gegen Rechnungsstellung ein Bearbeitungshonorar in Höhe von 5.000,00 Euro zzgl. MwSt.
Darüber hinaus sind keine Preisgelder vorgesehen. Sofern weniger Arbeiten eingereicht werden, wird die Gesamtsumme auf alle eingereichten Arbeiten zu gleichen Anteilen neu verteilt. Die Aufteilung der Wettbewerbssumme (Preise, Aufwandsentschädigungen und ggf. Anerkennungen) kann durch einstimmigen Beschluss des Preisgerichts neu festgelegt werden. Die ausgelobte Wettbewerbssumme ist dabei auszuschöpfen. Mit dieser Zahlung erlöschen alle Rechtsansprüche bezüglich Honorarforderungen der Teilnehmenden gegenüber der Bauherrschaft für die in dem Wettbewerb zu erbringenden Leistungen. Teilnehmende mit Geschäftssitz in Deutschland erhalten das Preisgeld zzgl. aktuell gültiger Mehrwertsteuer. Ausländische Büros erhalten das Preisgeld und die Aufwandsentschädigung netto. Die Mehrwertsteuer wird vom auslobenden Stelle in Deutschland abgeführt.
- Erfüllung der Wettbewerbsaufgabe
- künstlerische Qualität des Entwurfs
- Entwurfsidee / Leitgedanke
- Gestalterische Umsetzung und räumliche Qualität
- Auseinandersetzung der Arbeit mit der Architektur und /oder dem institutionellen Rahmen unter Berücksichtigung von, Proportion, Maßstab, Technik, Materialität und Farbgebung
- Materialität und technische Umsetzbarkeit / Erhaltung
- Einhaltung des Kostenrahmens
- Investitionskosten innerhalb des Kostenrahmens
- Angemessenheit der Folgekosten (für 10 Jahre)
- Nachhaltigkeit und Umweltverträglichkeit
- Wahrung der Sicherheit und Robustheit in der Nutzung
- Nachvollziehbarkeit der Kostenangaben einschließlich der Betriebs- und Unterhaltskosten
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Das Preisgericht lässt alle Wettbewerbsarbeiten zur Beurteilung zu, die den formalen Bedingungen der Auslobung entsprechen, die als bindend bezeichneten Vorgaben der Auslobung erfüllen, in wesentlichen Teilen dem geforderten Leistungsumfang entsprechen, termingerecht eingegangen sind sowie keinen absichtlichen Verstoß gegen den Grundsatz der Anonymität erkennen lassen. _________________________________________________________________
Im Anschluss an den Planungswettbewerb erfolgt die Vergabe der Planungsleistungen im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb. Teilnehmer*in am Verhandlungsverfahren sind alle Preisträger*innen, wie sie in den Verfassererklärungen benannt wurden. Bei Bewerbergemeinschaften werden alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beauftragt. _________________________________________________________________
Für die Realisierung der künstlerischen Ausgestaltungen stehen insgesamt rund 294.500,00 Euro zzgl. MwSt. zur Verfügung. In dieser Summe ist neben dem Künstlerhonorar von rund 105.000 Euro netto auch die Herstellungs-, Material-, und Transportkosten sowie sämtliche erforderlichen vorbereitendem Maßnahmen für das Kunstwerk etc. enthalten.
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Terminschiene: Bewerbungsschluss: 20.10.2025; Versand der Auslobungsunterlagen: 27.11.2025; Einführungskolloquium: 10.12.2025; Abgabe der Planunterlagen: 26.02.2026; Preisgerichtssitzung: 24.03.2026; Verhandlungsgespräche: werden im Anschluss an den Wettbewerb vereinbart