Die NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH beschafft diesen Auftrag im Namen der StadtNeuss.Die Bearbeitung soll unmittelbar nach Auftragsvergabe beginnen. Die Eröffnung derLandesgartenschau und damit die Fertigstellung der Gesamtmaßnahme ist auf den Anfang April 2026 terminiert.
Zielsetzung: Herstellung und Herrichtung der Rad- und Fußwegeverbindung mit 4m Breite und angrenzender Bepflanzung bis zur LAGA 2026. Die Stadt Neuss (im Folgenden: Stadt) entwickelt aktuell das ehemalige Rennbahngelände für die Landesgartenschau Neuss 2026 GmbH (im Folgenden: LAGA). Für eine direkte Verbindung vom LAGA Gelände zum Rheinvorland soll ein Rad- und Fußwegdurch das Hammfeld geführt werden. Zukünftig soll die Wegeverbindung zur Entwicklung des Zukunftsquartier Hammfeld beitragen und mit teilweiser geänderter Führung auch nach der LAGA bestehen bleiben.Der vier Meter breite Geh- und Radweg soll in Teilen beidseitig bepflanzt werden und unterteilt sich in drei Abschnitte, wovon einer im Endausbau und zwei im temporären Ausbau herzustellen sind.
Fehlende Unterlagen, deren Vorlagen mit Angebotsabgabe gefordert waren, werden nachgefordert.
Eigenerklärung und Nachweise zur Eignung gemäß Formblatt 124:
- Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren durch die Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder testierte Gewinn- und Verlustrechnungen- Für 3 Referenzen je eine Referenzbescheinigung mit den vorgegebenen Mindestangaben, einschließlich Unterschrift des Referenzgebers- Angabe der Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal- Gewerbeanmeldung- Handelsregisterauszug- Eintragung in die Handwerksrolle oder Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (z.B. Soka-Bau, Zusatzversorgungskasse VVaG) oder Eigenerklärung, dass das Unternehmen nicht zur Beitragszahlung verpflichtet ist- Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG- Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen